Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad. 5.2 EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtet, soweit die Informationen allgemein zugänglich sind.
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Samples: Lieferantenrahmenvertrag Gas, Lieferantenrahmenvertrag Gas, Netznutzungsvertrag
Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 4.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz Die EU-Datenschutzgrundverordnung (BDSG) ist DSGVO), die einschlägigen Daten- schutzgesetze sowie das Messstellenbetriebsgesetz sind zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.
5.2 4.2 EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtet, soweit die Informationen allgemein zugänglich sind.
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Samples: Lieferantenrahmenvertrag Gas, Netznutzungsvertrag Gas, Lieferantenrahmenvertrag Gas
Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendetge- sendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher ver- traulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.
5.2 EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtet, soweit so- weit die Informationen allgemein zugänglich sind.
Appears in 54 contracts
Samples: Edi Agreement, Edi Agreement, Edi Agreement
Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen an- deren als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz Bundesdaten- schutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.
5.2 EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtet, soweit die Informationen allgemein zugänglich sind.
Appears in 28 contracts
Samples: Netznutzungsvertrag, Edi Agreement, Netznutzungsvertrag
Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 4.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendetge- sendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz Die EU-Datenschutzgrundverordnung (BDSG) ist DSGVO), die einschlägigen Daten- schutzgesetze sowie das Messstellenbetriebsgesetz sind zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher ver- traulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.
5.2 4.2 EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtet, soweit so- weit die Informationen allgemein zugänglich sind.
Appears in 28 contracts
Samples: Netznutzungsvertrag, Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi), Netznutzungsvertrag
Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 4.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz Die EU-Datenschutzgrundverordnung (BDSG) ist DSGVO), die einschlägigen Datenschutzgesetze sowie das Messstellenbetriebsgesetz sind zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.
5.2 4.2 EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtet, soweit die Informationen allgemein zugänglich sind.
Appears in 13 contracts
Samples: Netznutzungsvertrag, Edi Agreement, Netznutzungsvertrag Strom
Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 4.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz Die EU- Datenschutzgrundverordnung (BDSG) ist DSGVO), die einschlägigen Daten-schutzgesetze sowie das Messstellenbetriebsgesetz sind zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.
5.2 4.2 EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtet, soweit die Informationen allgemein zugänglich sind.
Appears in 12 contracts
Samples: Lieferantenrahmenvertrag Gas, Lieferantenrahmenvertrag Gas, Edi Agreement
Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 4.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz Die EU- Datenschutzgrundverordnung (BDSG) ist DSGVO), die einschlägigen Datenschutzgesetze sowie das Messstellenbetriebsgesetz sind zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.
5.2 4.2 EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtet, soweit die Informationen allgemein zugänglich sind.
Appears in 12 contracts
Samples: Edi Agreement, Edi Agreement, Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)
Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 5.1. Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.
5.2 5.2. EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtet, soweit die Informationen allgemein zugänglich sind.
Appears in 10 contracts
Samples: Lieferantenrahmenvertrag Gas, Edi Agreement, Edi Agreement
Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt ge- handhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz Bundesdatenschutzge- setz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.
5.2 EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtet, soweit die Informationen allgemein zugänglich sind.
Appears in 7 contracts
Samples: Edi Agreement, Edi Agreement, Edi Agreement
Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt ge- handhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz Bundesdatenschutzge- setz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.
5.2 EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtet, soweit die Informationen In- formationen allgemein zugänglich sind.
Appears in 7 contracts
Samples: Lieferantenrahmenvertrag, Lieferantenrahmenvertrag, Lieferantenrahmenvertrag
Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich ver- traulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher vertrauli- cher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.
5.2 EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtet, soweit die Informationen allgemein zugänglich sind.
Appears in 6 contracts
Samples: Lieferantenrahmenvertrag Gas, Netznutzungsvertrag, Netznutzungsvertrag
Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.
5.2 EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtet, soweit so- weit die Informationen allgemein zugänglich sind.
Appears in 5 contracts
Samples: Netznutzungsvertrag (Strom), Edi Agreement, Edi Agreement
Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendetgesen- det, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher vertrau- licher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.
5.2 EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtet, soweit die Informationen allgemein zugänglich sind.
Appears in 5 contracts
Samples: Edi Agreement, Edi Agreement, Edi Agreement
Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz Bundesda- tenschutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher vertrauli- cher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.
5.2 EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtet, soweit die Informationen allgemein zugänglich sind.
Appears in 5 contracts
Samples: Lieferantenrahmenvertrag Gas, Lieferantenrahmenvertrag Gas, Lieferantenrahmenvertrag Gas
Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 4.1. Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz Die EU-Datenschutzgrundverordnung (BDSG) ist DSGVO), die einschlägigen Datenschutzgesetze sowie das Messstellenbetriebsgesetz sind zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.
5.2 4.2. EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtet, soweit die Informationen allgemein zugänglich sind.
Appears in 4 contracts
Samples: Lieferantenrahmenvertrag Gas, Edi Agreement, Edi Agreement
Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 4.1. Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendetge- sendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz Die EU-Datenschutzgrundverordnung (BDSG) ist DSGVO), die einschlägigen Datenschutzgesetze sowie das Messstellenbetriebsgesetz sind zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher ver- traulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.
5.2 4.2. EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtet, soweit die Informationen allgemein zugänglich sind.
Appears in 4 contracts
Samples: Edi Agreement, Edi Agreement, Edi Agreement
Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen ande- ren als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz Bundesdaten- schutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.
5.2 EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtet, soweit die Informationen allgemein zugänglich sind.
Appears in 4 contracts
Samples: Mustervereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi), Edi Agreement, Edi Agreement
Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt gehand- habt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen In- formationen demselben Vertraulichkeitsgrad.
5.2 EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtet, soweit die Informationen Infor- mationen allgemein zugänglich sind.
Appears in 4 contracts
Samples: Lieferantenrahmenvertrag Gas, Edi Framework Agreement, Edi Vereinbarung
Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 4.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz Die EU- Datenschutzgrundverordnung (BDSG) ist DSGVO), die einschlägigen Daten- schutzgesetze sowie das Messstellenbetriebsgesetz sind zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.
5.2 4.2 EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtet, soweit die Informationen allgemein zugänglich sind.
Appears in 3 contracts
Samples: Lieferantenrahmenvertrag Gas, Edi Agreement, Edi Agreement
Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 4.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt ge- handhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz Die EU- Datenschutzgrundverordnung (BDSG) ist DSGVO), die einschlägigen Datenschutzgesetze sowie das Messstellenbetriebsgesetz sind zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.
5.2 4.2 EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtet, soweit die Informationen allgemein zugänglich sind.
Appears in 2 contracts
Samples: Lieferantenrahmenvertrag, Edi Agreement
Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendetge- sendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.
5.2 EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtet, soweit so- weit die Informationen allgemein zugänglich sind.
Appears in 2 contracts
Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi), Edi Agreement
Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 4.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, ge- sendet noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz Die EU-Datenschutzgrundverordnung (BDSG) ist DSGVO), die einschlägigen Daten- schutzgesetze sowie das Messstellenbetriebsgesetz sind zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher ver- traulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.
5.2 4.2 EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtet, soweit so- weit die Informationen allgemein zugänglich sind.
Appears in 2 contracts
Samples: Edi Agreement, Edi Agreement
Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen beiderseiti- gen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen Informatio- nen demselben Vertraulichkeitsgrad.
5.2 EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtet, soweit die Informationen allgemein zugänglich sind.
Appears in 2 contracts
Samples: Lieferantenrahmenvertrag, Netznutzungsvertrag
Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen andere als den von den Parteien vorgesehenen vorgesehen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz Bundesdatenschutz- gesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere weiter Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.
5.2 EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen vertraulich betrachtet, soweit die Informationen allgemein zugänglich sind.
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Samples: Edi Agreement, Edi Agreement
Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt ge- handhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz Bundesdatenschutzge- setz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen In- formationen demselben Vertraulichkeitsgrad.
5.2 EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtet, soweit die Informationen In- formationen allgemein zugänglich sind.
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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi), Edi Agreement
Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 4.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft einge- stuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben weiter- gegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz Die EU-Datenschutzgrundverordnung (BDSG) ist DSGVO), die einschlägigen Datenschutzgesetze sowie das Messstellenbetriebsgesetz sind zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.
5.2 4.2 EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtet, soweit die Informationen allgemein zugänglich sind.
Appears in 2 contracts
Samples: Edi Agreement, Edi Agreement
Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen bei- derseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien Par- teien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist zu beachtenbeach- ten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen Infor- mationen demselben Vertraulichkeitsgrad.
5.2 EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtet, soweit die Informationen Informa- tionen allgemein zugänglich sind.
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Samples: Netznutzungsvertrag, Edi Agreement
Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen bei- derseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen Infor- mationen demselben Vertraulichkeitsgrad.
5.2 EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtet, soweit die Informationen Infor- mationen allgemein zugänglich sind.
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Samples: Lieferantenrahmenvertrag (Gas), Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)
Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen beider- seitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder we- der an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen vor- gesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen Informati- onen demselben Vertraulichkeitsgrad.
5.2 EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtet, soweit die Informationen Informatio- nen allgemein zugänglich sind.
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Samples: Edi Vereinbarung, Edi Agreement
Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 4.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendetge- sendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz Die EU-Datenschutzgrundverordnung (BDSG) ist DSGVO), die einschlägigen Daten- schutzgesetze sowie das Messstellenbetriebsgesetz sind zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher ver- traulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.
5.2 4.2 EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtet, soweit die Informationen allgemein zugänglich sind.
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Samples: Edi Agreement, Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)
Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 4.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich ver- traulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz Die EU-Datenschutzgrundverordnung (BDSG) ist DSGVO), die einschlägigen Datenschutzgesetze so- wie das Messstellenbetriebsgesetz sind zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher vertrauli- cher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.
5.2 4.2 EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtet, soweit die Informationen allgemein zugänglich sind.
Appears in 2 contracts
Samples: Edi Agreement, Edi Agreement
Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 5.1. Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.
5.2 5.2. EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher vertraulichen Informationen betrachtet, soweit die Informationen allgemein zugänglich sind.
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Samples: Lieferantenrahmenvertrag Gas, Lieferantenrahmenvertrag Gas
Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 4.1. Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz Die EU- Datenschutzgrundverordnung (BDSG) ist DSGVO), die einschlägigen Datenschutzgesetze sowie das Messstellenbetriebsgesetz sind zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.
5.2 4.2. EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtet, soweit die Informationen allgemein zugänglich sind.
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Samples: Edi Agreement, Edi Agreement
Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 4.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz Die EU-Datenschutzgrundverordnung (BDSG) ist DSGVO), die einschlägigen Daten-schutzgesetze sowie das Messstellenbetriebsgesetz sind zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.
5.2 4.2 EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtet, soweit die Informationen allgemein zugänglich sind.
Appears in 2 contracts
Samples: Edi Agreement, Lieferantenrahmenvertrag Gas
Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft ein- gestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben weiter- gegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.
5.2 EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtetbe- trachtet, soweit die Informationen allgemein zugänglich sind.
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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi), Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)
Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt gehand- habt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.
5.2 EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtet, soweit die Informationen Infor- mationen allgemein zugänglich sind.
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Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendetge- sendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben VertraulichkeitsgradVertrau- lichkeitsgrad.
5.2 EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtet, soweit die Informationen allgemein zugänglich sind.
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Samples: Lieferantenrahmenvertrag (Gas), Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)
Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 4.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendetgesen- det, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz Die EU-Datenschutzgrundverordnung (BDSG) ist DSGVO), die einschlägigen Datenschutzge- setze sowie das Messstellenbetriebsgesetz sind zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher vertrau- licher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.
5.2 4.2 EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtet, soweit die Informationen allgemein zugänglich sind.
Appears in 2 contracts
Samples: Edi Agreement, Edi Agreement
Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 4.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen an- deren als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz Die EU-Daten- schutzgrundverordnung (BDSG) ist DSGVO), die einschlägigen Datenschutzgesetze sowie das Mess- stellenbetriebsgesetz sind zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.
5.2 4.2 EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtet, soweit die Informationen allgemein zugänglich sind.
Appears in 2 contracts
Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi), Edi Vereinbarung
Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 4.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz Die EU-Daten- schutzgrundverordnung (BDSG) ist DSGVO), die einschlägigen Datenschutzgesetze sowie das Messstellenbetriebsgesetz zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher vertrauli- cher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.
5.2 4.2 EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtet, soweit die Informationen allgemein zugänglich sind.
Appears in 2 contracts
Samples: Messstellenrahmenvertrag Strom, Messstellenvertrag Strom
Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher ver- traulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.
5.2 EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtet, soweit die Informationen allgemein zugänglich sind.
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Samples: Messstellenvertrag Strom, Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)
Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendetge- sendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.
5.2 EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtet, soweit die Informationen allgemein zugänglich sind.
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Samples: Netznutzungsvertrag, Edi Agreement
Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendetge- sendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher ver- traulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.
5.2 EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtet, soweit so- weit die Informationen allgemein zugänglich sind.
1 Zur Gewährleistung einer sicheren Kommunikation zwischen den Parteien wird auf das Dokument „EDI@Energy - Rege- lungen zum Übertragungsweg“ in jeweils aktueller Version verwiesen (siehe dazu auch Technischen Anhang).
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Samples: Edi Agreement
Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 5.1. Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft einge- stuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben weiter- gegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist zu beachtenbe- achten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.
5.2 5.2. EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher vertraulichen Informationen betrachtet, soweit die Informationen allgemein zugänglich sind.
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Samples: Edi Vereinbarung
Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung Über- tragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.
5.2 EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtet, soweit die Informationen allgemein zugänglich sind.
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Samples: Edi Agreement
Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 4.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz Die EU-Datenschutzgrundverordnung (BDSG) ist DSGVO), die einschlägigen Datenschutzgesetze sowie das Messstellenbetriebsgesetz sind zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben VertraulichkeitsgradVertraulich- keitsgrad.
5.2 4.2 EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtet, soweit die Informationen allgemein zugänglich sind.
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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)
Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendetgesen- det, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher ver- traulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.
5.2 EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtet, soweit die Informationen allgemein zugänglich sind.
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Samples: Edi Vereinbarung
Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 4.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz Die EU-Datenschutzgrundverordnung (BDSG) ist DSGVO), die einschlägigen Daten- schutzgesetze sowie das Messstellenbetriebsgesetz sind zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.
5.2 4.2 EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtet, soweit so- weit die Informationen allgemein zugänglich sind.
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Samples: Netznutzungsvertrag
Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 4.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen beiderseiti- gen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz Die EU-Datenschutzgrundverordnung (BDSG) ist DSGVO), die einschlägigen Daten- schutzgesetze sowie das Messstellenbetriebsgesetz sind zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen Informatio- nen demselben Vertraulichkeitsgrad.
5.2 4.2 EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtet, soweit die Informationen allgemein zugänglich sind.
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Samples: Netznutzungsvertrag
Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendetge- sendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher ver- traulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.
5.2 EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtet, soweit die Informationen allgemein zugänglich sind.
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Samples: Edi Agreement
Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 4.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt ge- handhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz Die EU-Datenschutzgrundverord- nung (BDSG) ist DSGVO), die einschlägigen Datenschutzgesetze sowie das Messstellenbetriebsgesetz sind zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.
5.2 4.2 EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtet, soweit die Informationen In- formationen allgemein zugänglich sind.
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Samples: Edi Agreement
Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendetge- sendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher ver- traulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.
5.2 EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx Txxxxx vertraulicher Informationen betrachtet, soweit so- weit die Informationen allgemein zugänglich sind.
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Samples: Edi Agreement
Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 4.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt ge- handhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz Die EU- Datenschutzgrundverordnung (BDSG) ist DSGVO), die einschlägigen Datenschutzgesetze sowie das Messstellenbetriebsgesetz sind zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher ver- traulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.
5.2 4.2 EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtet, soweit die Informationen allgemein zugänglich sind.
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Samples: Edi Agreement
Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 4.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft ein- gestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben wei- tergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz Die EU-Datenschutzgrundverordnung (BDSG) ist DSGVO), die einschlägigen Datenschutzgesetze sowie das Messstellenbetriebsgesetz sind zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.
5.2 4.2 EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtetbe- trachtet, soweit die Informationen allgemein zugänglich sind.
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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)
Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt gehand- habt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen Infor- mationen demselben Vertraulichkeitsgrad.
5.2 EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtet, soweit die Informationen Infor- mationen allgemein zugänglich sind.
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Samples: Edi Agreement
Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 4.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz Die EU-Datenschutzgrundverordnung (BDSG) ist DSGVO), die einschlägigen Datenschutzgesetze sowie das Messstellenbetriebsgesetz sind zu beachten. beachten Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.
5.2 4.2 EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtet, soweit die Informationen allgemein zugänglich sind.
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Samples: Edi Agreement
Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.. LRVG_EDI-V, Stand 06-2018
5.2 EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtet, soweit die Informationen allgemein zugänglich sind.
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Samples: Edi Vereinbarung
Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 4.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten EDI−Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz Die EU− Datenschutzgrundverordnung (BDSG) ist DSGVO), die einschlägigen Daten−schutzgesetze sowie das Messstellenbetriebsgesetz sind zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.
5.2 EDI-Nachrichten 4.2 EDI−Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtet, soweit die Informationen allgemein zugänglich sind.
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Samples: Lieferantenrahmenvertrag Gas
Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich vertrau- lich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien Par- teien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz Bundesdatenschutz- gesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger derar- tiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.
5.2 EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtetbe- trachtet, soweit die Informationen allgemein zugänglich sind.
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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)
Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 5.1. Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendetgesen- det, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher vertrauli- cher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.
5.2 5.2. EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtet, soweit die Informationen allgemein zugänglich sind.
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Samples: Edi Agreement
Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 4.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen an- deren als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz Die EU- Datenschutzgrundverordnung (BDSG) ist DSGVO), die einschlägigen Datenschutzgesetze sowie das Messstellenbetriebsgesetz sind zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.
5.2 4.2 EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtet, soweit die Informationen allgemein zugänglich sind.
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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)
Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 4.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich ver- traulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz Ist Die EU-Datenschutzgrundverordnung (BDSG) ist zu beachtenDSGVO), die einschlägigen Datenschutzgesetze so- wie das Messstellenbetriebsgesetz sind. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher vertrau- licher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.
5.2 4.2 EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtet, soweit die Informationen allgemein zugänglich sind.
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Samples: Edi Agreement
Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist und die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.
5.2 EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtet, soweit die Informationen allgemein zugänglich sind.
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Samples: Edi Agreement
Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen bei- derseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen an- deren als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz Bundesdaten- schutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.
5.2 EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtet, soweit die Informationen allgemein zugänglich sind.
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Samples: Edi Agreement
Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich ver- traulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt un- terliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben VertraulichkeitsgradVer- traulichkeitsgrad.
5.2 EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtet, soweit so- weit die Informationen allgemein zugänglich sind.
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Samples: Einspeise Und Ausspeisevertrag
Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 5.1. Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt ge- handhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz Bundesdatenschutzge- setz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.
5.2 5.2. EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtet, soweit die Informationen allgemein zugänglich sind.
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Samples: Edi Agreement
Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 4.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz Die EU-Datenschutzgrundverordnung (BDSG) ist DSGVO), die einschlägigen Datenschutzgesetzte sowie das Messstellenbetriebsgesetz sind zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.
5.2 4.2 EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtet, soweit die Informationen allgemein zugänglich sind.
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Samples: Vereinbarung Über Den Datenaustausch
Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 4.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft einge- stuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben weiter- gegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken Zwe- cken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz Die EU-Datenschutzgrundverordnung (BDSG) ist DSGVO), die ein- schlägigen Datenschutzgesetze sowie das Messstellenbetriebsgesetz sind zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.
5.2 4.2 EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtetbetrach- tet, soweit die Informationen allgemein zugänglich sind.
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Samples: Edi Agreement
Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 5.1. Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt ge- handhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz Bundesdaten- schutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen In- formationen demselben Vertraulichkeitsgrad.
5.2 5.2. EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtet, soweit so- weit die Informationen allgemein zugänglich sind.
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Samples: Edi Agreement
Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendetgesen- det, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher ver- traulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.
5.2 EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtet, soweit so- weit die Informationen allgemein zugänglich sind.
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Samples: Lieferantenrahmenvertrag Gas
Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 4.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt gehand- habt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz Die EU-Datenschutzgrundverordnung (BDSG) ist DSGVO), die einschlägigen Datenschutzgesetze sowie das Messstellenbetriebsgesetz sind zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen In- formationen demselben Vertraulichkeitsgrad.
5.2 4.2 EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtet, soweit die Informationen Infor- mationen allgemein zugänglich sind.
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Samples: Edi Agreement
Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 4.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz Die EU-Datenschutzgrundverord- nung (BDSG) ist DSGVO), die einschlägigen Datenschutzgesetze sowie das Messstellen- betriebsgesetz sind zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.
5.2 4.2 EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtet, soweit so- weit die Informationen allgemein zugänglich sind.
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Samples: Lieferantenrahmenvertrag Gas
Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendetgesen- det, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher vertrauli- cher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.
5.2 EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtet, soweit die Informationen allgemein zugänglich sind.
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Samples: Edi Agreement
Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 4.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen beider- seitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz Die EU-Datenschutzgrundverordnung (BDSG) ist DSGVO), die ein- schlägigen Datenschutzgesetze sowie das Messstellenbetriebsgesetz sind zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen Informati- onen demselben Vertraulichkeitsgrad.
5.2 4.2 EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtet, soweit die Informationen Informatio- nen allgemein zugänglich sind.
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Samples: Edi Agreement
Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 4.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt ge- handhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz Die EU- Datenschutzgrundverordnung (BDSG) ist DSGVO), die einschlägigen Datenschutzgesetze sowie das Messstellenbetriebsgesetz sind zu beachten. beachten Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.
5.2 4.2 EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtet, soweit die Informationen allgemein zugänglich sind.
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Samples: Lieferantenrahmenvertrag Gas
Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft ein- gestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen vorge- sehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.
5.2 EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtetbetrach- tet, soweit die Informationen allgemein zugänglich sind.
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Samples: Edi Agreement
Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt ge- handhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz Bundesdatenschutzge- setz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.
1 Zur Gewährleistung einer sicheren Kommunikation zwischen den Parteien wird auf das Dokument „EDI@Energy - Regelungen zum Über- tragungsweg“ in jeweils aktueller Version verwiesen (siehe dazu auch Technischer Anhang).
5.2 EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtet, soweit die Informationen allgemein zugänglich sind.
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Samples: Lieferantenrahmenvertrag Gas
Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendetge-sendet, noch zu anderen an- deren als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz Bun- desdatenschutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher ver-traulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.
5.2 EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtet, soweit so-weit die Informationen allgemein zugänglich sind.
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Samples: Netznutzungsvertrag
Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 4.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.
5.2 4.2 EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtet, soweit die Informationen allgemein zugänglich sind.
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Samples: Edi Agreement
Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 4.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, gesendet noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz Die EU- Datenschutzgrundverordnung (BDSG) ist DSGVO), die einschlägigen Datenschutzgesetze sowie das Messstellenbetriebsgesetz sind zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.
5.2 4.2 EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtet, soweit die Informationen allgemein zugänglich sind.
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Samples: Edi Agreement
Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher ver- traulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.
5.2 EDI-Nachrichten werden xxxxxx nicht als Xxxxxx Träger vertraulicher Informationen betrachtet, soweit die Informationen allgemein zugänglich sind.
Appears in 1 contract
Samples: Lieferantenrahmenvertrag Gas
Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft ein- gestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen vorgese- henen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger derarti- ger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.
5.2 EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtetbetrach- tet, soweit die Informationen allgemein zugänglich sind.
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Samples: Messstellenvertrag Strom
Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.
5.2 EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtet, soweit so- weit die Informationen allgemein zugänglich sind. Zur Gewährleistung einer sicheren Kommunikation zwischen den Parteien wird auf das Dokument „EDI@Energy - Regelungen zum Übertragungsweg“ in jeweils aktueller Version verwiesen (siehe dazu auch Technischer Anhang).
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Samples: Netznutzungsvertrag
Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 4.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz Die EU-Daten- schutzgrundverordnung (BDSG) ist DSGVO), die einschlägigen Datenschutzgesetze sowie das Messstellenbetriebsgesetz sind zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher vertrau- licher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.
5.2 4.2 EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtet, soweit die Informationen allgemein zugänglich sind.
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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)
Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, gesendet noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.
5.2 2 EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtet, soweit die Informationen allgemein zugänglich sind.
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Samples: Edi Agreement
Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 4.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz Die EU-Datenschutzgrundverordnung (BDSG) ist DSGVO), die einschlägigen Datenschutzgrundgesetze sowie das Messstellenbetriebsgesetz sind zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.
5.2 4.2 EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtet, soweit die Informationen allgemein zugänglich sind.
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Samples: Lieferantenrahmenvertrag
Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 4.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendetge- sendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz Die EU-Datenschutzgrundverordnung (BDSG) ist DSGVO), die einschlägigen Datenschutzgesetze sowie das Messstellenbetriebsgesetz sind zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher ver- traulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.
5.2 4.2 EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtet, soweit so- weit die Informationen allgemein zugänglich sind.
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Samples: Netznutzungsvertrag
Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt gehand- habt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen In- formationen demselben Vertraulichkeitsgrad.
5.2 EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtet, soweit die Informationen In- formationen allgemein zugänglich sind.
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Samples: Edi Agreement
Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen beider- seitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder we- der an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen vor- gesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen Informati- onen demselben Vertraulichkeitsgrad.
5.2 EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtet, soweit die Informationen Informati- onen allgemein zugänglich sind.
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Samples: Edi Agreement
Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 4.1. Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, gesendet noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz Die EU-Datenschutzgrundverordnung (BDSG) ist DSGVO), die einschlägigen Datenschutzgesetze sowie das Messstellenbetriebsgesetz sind zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.
5.2 4.2. EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtet, soweit die Informationen allgemein zugänglich sind.
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Samples: Edi Agreement
Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist zu beachten.
1 Zur Gewährleistung einer sicheren Kommunikation zwischen den Parteien wird auf das Dokument „EDI@Energy - Regelungen zum Übertragungsweg“ in jeweils aktueller Version verwiesen (siehe dazu auch Technischer Anhang). Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.
5.2 EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtet, soweit die Informationen allgemein zugänglich sind.
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Samples: Edi Agreement
Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendetgesen- det, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.
5.2 EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtet, soweit die Informationen allgemein zugänglich sind.
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Samples: Edi Agreement
Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 4.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder Senderoder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz Die EU- Datenschutzgrundverordnung (BDSG) ist DSGVO), die einschlägigen Datenschutzgesetze sowie das Messstellenbetriebsgesetz sind zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher ver traulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.
5.2 4.2 EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtet, soweit so- weit die Informationen allgemein zugänglich sind.
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Samples: Edi Agreement
Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 4.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz Die EU- Datenschutzgrundverordnung (BDSG) ist DSGVO), die einschlägigen Daten-schutzgesetze sowie das Messstellenbetriebsgesetz sind zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher ver- traulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.
5.2 4.2 EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtet, soweit so-weit die Informationen allgemein zugänglich sind.
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Samples: Edi Agreement
Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender Sen- der oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet ver- wendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher ver- traulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.
5.2 EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtet, soweit die Informationen allgemein zugänglich sind.
1 Zur Gewährleistung einer sicheren Kommunikation zwischen den Parteien wird auf das Dokument „EDI@Energy-Regelungen zum Übertragungsweg“ in jeweils aktueller Version verwiesen (siehe dazu auch Technischer Anhang).
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Samples: Messstellenvertrag Strom
Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft einge- stuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben weiter- gegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist zu beachtenbe- achten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.
5.2 EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtet, soweit die Informationen allgemein zugänglich sind.
1 Zur Gewährleistung einer sicheren Kommunikation zwischen den Parteien wird auf das Dokument „EDI@Energy-Regelungen zum Übertragungsweg“ in jeweils aktueller Version verwiesen (siehe dazu auch Technischer Anhang).
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Samples: Netznutzungsvertrag (Entnahme)
Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder o- der im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich ver- traulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher vertrauli- cher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.
5.2 EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtet, soweit die Informationen allgemein zugänglich sind.
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Samples: Edi Agreement
Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werdenwer- den, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendetge- sendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werdenwer- den. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher vertrauli- cher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.
5.2 EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtet, soweit die Informationen allgemein zugänglich sind.
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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)
Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 5.1. Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt ge- handhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz Bundesdaten- schutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen In- formationen demselben Vertraulichkeitsgrad.
5.2 5.2. EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtet, soweit die Informationen allgemein zugänglich sind.
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Samples: Edi Agreement