Common use of Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten Clause in Contracts

Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 4.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, ver- traulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Die EU-Daten- schutzgrundverordnung (DSGVO), die einschlägigen Daten-schutzgesetze sowie das Mess- stellenbetriebsgesetz sind zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad. 4.2 EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtet, soweit die Informationen allgemein zugänglich sind.

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Samples: Edi Agreement

Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 4.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender Sen- der oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werdenwer- den, ver- traulich vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, gesendet noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Die EU-Daten- schutzgrundverordnung Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die einschlägigen Daten-schutzgesetze Daten- Schutzgesetze sowie das Mess- stellenbetriebsgesetz Messstellenbetriebsgesetz sind zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad. 4.2 EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtet, soweit die Informationen allgemein zugänglich sind.

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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)

Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 4.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender Sen- der oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, ver- traulich vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendetgesen- det, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Die EU-Daten- schutzgrundverordnung Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die einschlägigen Daten-schutzgesetze sowie das Mess- stellenbetriebsgesetz Messstellenbetriebsgesetz sind zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung Berechti- gung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben demsel- ben Vertraulichkeitsgrad. 4.2 EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtet, soweit so- weit die Informationen allgemein zugänglich sind.

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Samples: Edi Agreement

Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 4.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit InformationenInfor- mationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen Einver- nehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, ver- traulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben wei- tergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien Par- teien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Die EU-Daten- schutzgrundverordnung EU- Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die einschlägigen Daten-schutzgesetze Datenschutzgesetze sowie das Mess- stellenbetriebsgesetz Messstellenbetriebsgesetz sind zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad. 4.2 EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen Infor- mationen betrachtet, soweit die Informationen allgemein zugänglich zu- gänglich sind.

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Samples: Edi Agreement

Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 4.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender Sen- der oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, ver- traulich vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet ver- wendet werden. Die EU-Daten- schutzgrundverordnung Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die einschlägigen Daten-schutzgesetze Datenschutzgesetze sowie das Mess- stellenbetriebsgesetz Messstellenbetriebsgesetz sind zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher ver- traulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad. 4.2 EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtet, soweit die Informationen allgemein zugänglich sind.

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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)

Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 4.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen Einver- nehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, ver- traulich vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben wei- tergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Die EU-Daten- schutzgrundverordnung EU- Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die einschlägigen Daten-schutzgesetze sowie das Mess- stellenbetriebsgesetz Messstellenbetriebsgesetz sind zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad. 4.2 EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtet, soweit die Informationen allgemein zugänglich sind.

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Samples: Edi Agreement

Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 4.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen Einverneh- men der Parteien als vertraulich eingestuft werden, ver- traulich vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben weiterge- geben oder gesendet, gesendet noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Die EU-Daten- schutzgrundverordnung (DSGVO), die einschlägigen Daten-schutzgesetze Datenschutzgesetze sowie das Mess- stellenbetriebsgesetz Messstellenbetriebsgesetz sind zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben dem- selben Vertraulichkeitsgrad. 4.2 EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtet, soweit die Informationen allgemein zugänglich zu- gänglich sind.

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Samples: Edi Vereinbarung

Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 4.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen beider- seitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, ver- traulich vertraulich gehandhabt und weder we- der an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen vor- gesehenen Zwecken verwendet werden. Die EU-Daten- schutzgrundverordnung Datenschutzgrund-verordnung (DSGVO), die einschlägigen Daten-schutzgesetze einschlä- gigen Datenschutzgesetze sowie das Mess- stellenbetriebsgesetz Messstellenbetriebsgesetz sind zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen Informati- onen demselben Vertraulichkeitsgrad. 4.2 EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtet, soweit die Informationen Informatio- nen allgemein zugänglich sind.

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Samples: Edi Agreement

Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 4.1 4.1. Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit InformationenInforma- tionen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, ver- traulich gehandhabt vertraulich gehand- habt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendetge- sendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken Zwe- cken verwendet werden. Die EU-Daten- schutzgrundverordnung Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die einschlägigen Daten-schutzgesetze Datenschutzgesetze sowie das Mess- stellenbetriebsgesetz sind zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung Übertra- gung derartiger vertraulicher Informationen demselben VertraulichkeitsgradVertrau- lichkeitsgrad. 4.2 4.2. EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen Infor- mationen betrachtet, soweit die Informationen allgemein zugänglich zugäng- lich sind.

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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)

Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 4.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, ver- traulich vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Die EU-Daten- schutzgrundverordnung (DSGVO), die einschlägigen Daten-schutzgesetze Datenschutzgesetze sowie das Mess- stellenbetriebsgesetz sind Messstellenbetriebsgesetz zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung Ü bertragung derartiger vertraulicher vertrauli- cher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad. 4.2 EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtet, soweit die Informationen allgemein zugänglich sind.

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Samples: Messstellenvertrag Strom

Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 4.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen bei- derseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, ver- traulich vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien Par- teien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Die EU-Daten- schutzgrundverordnung Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die einschlägigen Daten-schutzgesetze Datenschutzgesetze sowie das Mess- stellenbetriebsgesetz Messstellenbetriebsgesetz sind zu beachten. Mit entsprechender ent- sprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad. 4.2 EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtet, soweit die Informationen Informa- tionen allgemein zugänglich sind.

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Samples: Netznutzungsvertrag

Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 4.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder o- der im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, ver- traulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Die EU-Daten- schutzgrundverordnung Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die einschlägigen Daten-schutzgesetze sowie Datenschutzgesetze so- wie das Mess- stellenbetriebsgesetz Messstellenbetriebsgesetz sind zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher vertrauli- cher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad. 4.2 EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtet, soweit die Informationen allgemein zugänglich sind.

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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)

Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 4.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen beider- seitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, ver- traulich vertraulich gehandhabt und weder we- der an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen vor- gesehenen Zwecken verwendet werden. Die EU-Daten- schutzgrundverordnung Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die einschlägigen Daten-schutzgesetze ein- schlägigen Datenschutzgesetze sowie das Mess- stellenbetriebsgesetz Messstellenbetriebsgesetz sind zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen Informati- onen demselben Vertraulichkeitsgrad. 4.2 EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtet, soweit die Informationen Informatio- nen allgemein zugänglich sind.

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Samples: Edi Agreement

Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 4.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen beidersei- tigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, ver- traulich vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Die EU-Daten- schutzgrundverordnung Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die einschlägigen Daten-Daten- schutzgesetze sowie das Mess- stellenbetriebsgesetz Messstellenbetriebsgesetz sind zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen Informatio- nen demselben Vertraulichkeitsgrad. 4.2 EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtet, soweit die Informationen allgemein zugänglich sind.

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Samples: Edi Agreement

Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 4.1 45.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen beider- seitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, ver- traulich vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, gesendet noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken Zwe- cken verwendet werden. Die EU-Daten- schutzgrundverordnung Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die einschlägigen Daten-schutzgesetze schutzge- setze sowie das Mess- stellenbetriebsgesetz Messstellenbetriebsgesetz sind zu beachten. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist zu be- achten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad. 4.2 45.2 EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtet, soweit die Informationen Informa- tionen allgemein zugänglich sind.

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Samples: Lieferantenrahmenvertrag Gas

Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 4.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen beider- seitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, ver- traulich vertraulich gehandhabt und weder we- der an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen vor- gesehenen Zwecken verwendet werden. Die EU-Daten- schutzgrundverordnung Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die einschlägigen ein- schlägigen Daten-schutzgesetze sowie das Mess- stellenbetriebsgesetz Messstellenbetriebsgesetz sind zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen Informati- onen demselben Vertraulichkeitsgrad. 4.2 EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtet, soweit die Informationen Informatio- nen allgemein zugänglich sind.

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Samples: Edi Agreement

Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 4.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender Sen- der oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werdenwer- den, ver- traulich vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Die EU-Daten- schutzgrundverordnung Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die einschlägigen Daten-Daten- schutzgesetze sowie das Mess- stellenbetriebsgesetz Messstellenbetriebsgesetz sind zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher ver- traulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad. 4.2 EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtet, soweit so- weit die Informationen allgemein zugänglich sind.

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Samples: Edi Agreement

Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 4.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, ver- traulich vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendetgesen- det, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Die EU-Daten- schutzgrundverordnung Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die einschlägigen Daten-schutzgesetze schutzge- setze sowie das Mess- stellenbetriebsgesetz Messstellenbetriebsgesetz sind zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher vertrau- licher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad. 4.2 EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtet, soweit die Informationen allgemein zugänglich sind.

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Samples: Edi Agreement

Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 4.1 4.1. Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen bei- derseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, ver- traulich vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Die EU-Daten- schutzgrundverordnung Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die einschlägigen Daten-schutzgesetze Datenschutzgesetze sowie das Mess- stellenbetriebsgesetz Messstellenbetriebsgesetz sind zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen Infor- mationen demselben Vertraulichkeitsgrad. 4.2 4.2. EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtet, soweit die Informationen Infor- mationen allgemein zugänglich sind.

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Samples: Edi Agreement