Common use of Vertretung in internationalen Funkgremien Clause in Contracts

Vertretung in internationalen Funkgremien. Das BAKOM vertritt das Fürstentum Liechtenstein in internationalen Gremien im Bereich der Kommunikationsanlagen gemäss Artikel 6 der Vereinbarung und er- stattet dem AK regelmässig Bericht. Dies betrifft insbesondere die TCAM. Die Einzelheiten der Zusammenarbeit im Sinne des ersten Absatzes werden zwi- schen den Verwaltungen in einer Vereinbarung geregelt, die keiner besonderen Form bedarf. Sie enthält insbesondere eine Liste der Gremien, in welchen das BAKOM das Fürstentum Liechtenstein dauernd vertritt. Wo Vollmachten notwendig sind, werden diese vom AK ausgestellt bzw. besorgt. Protokoll V7

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Vertretung in internationalen Funkgremien. Das BAKOM vertritt das Fürstentum Liechtenstein in internationalen Gremien im Bereich der Kommunikationsanlagen gemäss Artikel 6 der Vereinbarung und er- stattet erstat- tet dem AK regelmässig Bericht. Dies betrifft insbesondere die TCAM. Die Einzelheiten der Zusammenarbeit im Sinne des ersten Absatzes werden zwi- schen den Verwaltungen in einer Vereinbarung geregelt, die keiner besonderen Form bedarf. Sie enthält insbesondere eine Liste der Gremien, in welchen das BAKOM das Fürstentum Liechtenstein dauernd vertritt. Wo Vollmachten notwendig sind, werden diese vom AK ausgestellt bzw. besorgt. Protokoll V7.

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Vertretung in internationalen Funkgremien. Das BAKOM vertritt das Fürstentum Liechtenstein in internationalen internationa- len Gremien im Bereich der Kommunikationsanlagen gemäss Artikel Art. 6 der Vereinbarung und er- stattet erstattet dem AK regelmässig Bericht. Dies betrifft be- trifft insbesondere die TCAM. Die Einzelheiten der Zusammenarbeit im Sinne des ersten Absatzes werden zwi- schen zwischen den Verwaltungen in einer Vereinbarung geregelt, die keiner besonderen Form bedarf. Sie enthält insbesondere eine Liste der Gremien, in welchen das BAKOM das Fürstentum Liechtenstein dauernd vertritt. Wo Vollmachten notwendig sind, werden diese vom AK ausgestellt bzw. besorgt. Protokoll V7.

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Vertretung in internationalen Funkgremien. Das BAKOM vertritt das Fürstentum Liechtenstein in internationalen Gremien im Bereich der Kommunikationsanlagen Funkanlagen gemäss Artikel 6 der dieser Vereinbarung und er- stattet erstattet dem AK regelmässig Bericht. Dies betrifft insbesondere die TCAMden Ausschuss für Konformi- tätsbewertung von Telekommunikationsgeräten und Marktüberwachung11 und dessen Untergruppen. Die Einzelheiten der Zusammenarbeit im Sinne des ersten Absatzes werden zwi- schen zwischen den Verwaltungen in einer Vereinbarung geregelt, die keiner besonderen Form bedarf. Sie enthält insbesondere eine Liste der Gremien, in welchen das BAKOM das Fürstentum Liechtenstein dauernd vertritt. Wo Vollmachten notwendig sind, werden diese vom AK ausgestellt bzw. oder besorgt. Protokoll V7.

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Vertretung in internationalen Funkgremien. Das BAKOM vertritt das Fürstentum Liechtenstein in internationalen Gremien im Bereich der Kommunikationsanlagen gemäss Artikel Art. 6 der Vereinbarung und er- stattet erstattet dem AK regelmässig Bericht. Dies betrifft insbesondere die TCAM. Die Einzelheiten der Zusammenarbeit im Sinne des ersten Absatzes werden zwi- schen zwischen den Verwaltungen in einer Vereinbarung geregelt, die keiner besonderen Form bedarf. Sie enthält insbesondere eine Liste der Gremien, in welchen das BAKOM das Fürstentum Liechtenstein dauernd dau- ernd vertritt. Wo Vollmachten notwendig sind, werden diese vom AK ausgestellt bzw. besorgt. Protokoll V7V5

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