Vertretungsbefugnis Musterklauseln

Vertretungsbefugnis. 1. Die persönlich haftende Gesellschafterin vertritt die Gesellschaft unbeschränkt gegenüber den Gesellschaftern und Treugebern sowie gegenüber Dritten, soweit eine solche Vertretungsmacht nicht auf die (Vor-) KVG übergegangen ist. Sie ist jeweils von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit und befugt, Untervollmachten zu erteilen.
Vertretungsbefugnis. Die Techniker sind nicht vertretungsbefugt.
Vertretungsbefugnis. Sowohl bei schriftlichen als auch mündlichen Vertragsabschlüssen versichert die auftragserteilende Person für die Erteilung des Auftrags für den Auftraggeber bevollmächtigt zu sein.
Vertretungsbefugnis. (1) Der Steuerberater wird nach § 80 Abs. 1 AO bevollmächtigt, den Auftraggeber in dem unter Ziffer 3. „Vertragsumfang“ bezeichneten Umfang gegenüber Finanzbehörden und Kommunen zu vertreten (Vertretungsvollmacht).
Vertretungsbefugnis. 15.1 Der AN ist berechtigt und verpflichtet, die Rechte des AG zu wahren.
Vertretungsbefugnis. Jede Partei erklärt der anderen gegenüber und sichert dieser zu, dass die Unterzeichnung und Übergabe des Vertrages sowie die Erfüllung ihrer Pflichten aus dem Vertrag ordnungsgemäß sind, sowie dass der Vertrag für diese Partei rechtsverbindlich, rechtsgültig und entsprechend seinen Regelungen durchsetzbar ist.
Vertretungsbefugnis. (1) Der Auftragnehmer darf Encory rechtsgeschäftlich nicht vertreten, es sei denn, Encory hat ihn schriftlich dazu bevollmächtigt. Er ist jedoch berechtigt, Anordnungen zu treffen, die zur vertragsgemäßen Ausführung der beauftragten Leistungen und zur Sicherstellung eines einwandfreien Projektablaufes notwendig sind und keine negativen Auswirkungen qualitativer, terminlicher und finanzieller Art für Encory haben. Dies gilt auch für Erklärungen, die für die Leistungserbringung zur Koordinierung und Betreuung der Leistung sachlich notwendig sind. Insbesondere ist der Auftragnehmer beauftragt und ermächtigt, Encory gegenüber am Projekt beteiligten Dritten bei der Rüge von Mängeln, bei der Setzung von Fristen sowie bei Abruf und Mahnung von Leistungen zu vertreten.
Vertretungsbefugnis. Dem AN werden zur Wahrnehmung der in Anhang I definierten Aufgaben die erforderlichen Kompetenzen und Vertretungsbefugnisse eingeräumt.
Vertretungsbefugnis. Unabhängig von bestehenden gesetzlichen Regelungen zur Vertretungsbefugnis kann die Vermieterin im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses und in den entsprechenden vor- und nachvertraglichen Stadien der Geschäftsbeziehung nur wirksam vom Geschäftsführer vertreten werden. Sollten andere als vorgenannte Mitarbeiter der Vermieterin mit dem Mieter in Kontakt treten, dient diese Kommunikation aus- schließlich der Information und weist diese keinen rechts- geschäftlichen Erklärungswert auf. Andere als die, unter Pkt.
Vertretungsbefugnis. Der Koordinator ist nicht dazu berechtigt, in Vertretung einer anderen Partei zu handeln oder für diese rechtlich bindende Erklärungen abzugeben.