Vertriebsinformationen / Verkaufsrestriktionen Musterklauseln

Vertriebsinformationen / Verkaufsrestriktionen. Der AIFM stellt den Anlegern die gemäss AIFMG notwendigen Informationen in der jeweils aktuellen Fassung vor deren Anteilserwerb des AIF auf der Web-Seite des LAFV Liechtensteinischer Anlagefondsverband unter xxx.xxxx.xx zur Verfügung. Weiters können diese bei dem AIFM und der Verwahrstelle kostenlos bezogen werden. Der Erwerb von Anteilen erfolgt auf der Basis der konstituierenden Dokumente sowie des letzten Jahresberichtes, sofern dessen Publikation bereits erfolgte. Gültigkeit haben nur die Informationen, die in den konstituierenden Dokumenten enthalten sind. Mit dem Erwerb der Anteile gelten diese als durch den Anleger genehmigt. Anteile des AIF können über die Verwahrstelle sowie über jede weitere Bank mit Sitz im In- oder Ausland erworben werden, welche der Richtlinie 2015/849 oder einer gleichwertigen Regelung und einer angemessenen Aufsicht untersteht. Die Anteile des AIF sind nicht in allen Ländern der Welt zum Vertrieb zugelassen. Bei der Ausgabe, der Rücknahme und beim Umtausch von Anteilen im Ausland kommen die dort geltenden Bestimmungen zur Anwendung.
Vertriebsinformationen / Verkaufsrestriktionen. Der AIFM stellt den Anlegern die gemäss AIFMG notwendigen Informationen in der jeweils aktuellen Form vor deren Anteilserwerb des AIF auf der Internetseite des LAFV Liechtensteinischer Anlagefondsverband unter xxx.xxxx.xx und der Internetseite des AIFM unter xxx.xxxxx.xx zur Verfügung oder sie können beim AIFM und der Verwahrstelle kostenlos bezogen werden. Der Erwerb von Anteilen erfolgt auf der Basis der konstituierenden Dokumente sowie des letzten Jahresberichtes, sofern dessen Publikation bereits erfolgte. Gültigkeit haben nur die Informationen, die in den konstituierenden Dokumenten enthalten sind. Mit dem Erwerb der Anteile gelten diese als durch den Anleger genehmigt. Die Anteile des AIF sind nicht in allen Ländern der Welt zum Vertrieb zugelassen. Bei der Ausgabe, der Rücknahme und beim Umtausch von Anteilen im Ausland kommen die dort geltenden Bestimmungen zur Anwendung. Der Vertrieb der Anteile des AIF richtet sich in Liechtenstein an sämtliche nachstehende Anleger: − Professioneller Anleger im Sinne von Richtlinie 2014/65/EU (XxXXX XX) − Privatanleger Definitionen zu den verschiedenen Anlegergruppen finden sich in nachstehendem Art. 12.
Vertriebsinformationen / Verkaufsrestriktionen. Der AIFM stellt den Anlegern die gemäss AIFMG notwendigen Informationen in der jeweils aktuellen Form vor deren Anteilserwerb des AIF bzw. seiner Teilfonds im Publikationsorgan des AIF zur Verfügung oder sie können beim AIFM und der Verwahrstelle kostenlos bezogen werden. Der Erwerb von Anteilen erfolgt auf der Basis der konstituierenden Dokumente, des letzten Jahres- oder Halbjahresbe- richts, sofern dessen Publikation bereits erfolgte. Gültigkeit haben nur die Informationen, die in den konstituierenden Do- kumenten enthalten sind. Mit dem Erwerb der Anteile gelten diese als durch den Anleger genehmigt. Die Anteile des AIF bzw. seiner Teilfonds sind nicht in allen Ländern der Welt zum Vertrieb zugelassen. Bei der Aus- gabe, der Rücknahme und beim Umtausch von Anteilen im Ausland kommen die dort geltenden Bestimmungen zur An- wendung. • Der Vertrieb der Anteile des AIF bzw. der jeweiligen Teilfonds richtet sich in Liechtenstein an: Professionelle Anleger im Sinne von Richtlinie 2014/65/EU (XxXXX XX) • Privatanleger Definitionen zu den verschiedenen Anlegergruppen finden sich in nachstehendem Art. 12.