Common use of Verwaltungskosten Clause in Contracts

Verwaltungskosten. Die Verwaltungskosten sind die Kosten für die laufende Ver- waltung der Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherungen. Wir erheben die Verwaltungskosten wie folgt: Bei Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherungen mit laufender Beitragszahlung in Form ◼ eines monatlichen Eurobetrags und ◼ eines Prozentsatzes jedes gezahlten Beitrags. Bei Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherungen nach vorzei- tiger Beitragsfreistellung in Form ◼ eines monatlichen Eurobetrags und ◼ eines Prozentsatzes des gebildeten Kapitals (Deckungs- kapitals). Bei Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherungen während der Leistungsphase in Form ◼ eines monatlichen Eurobetrags und ◼ eines Prozentsatzes des gebildeten Kapitals (Deckungs- kapitals zuzüglich bereits zugewiesener Überschüsse). Bei Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherungen mit laufender Beitragszahlung in Form ◼ eines monatlichen Eurobetrags und ◼ eines Prozentsatzes jedes gezahlten Beitrags. Bei Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherungen nach vorzei- tiger Beitragsfreistellung in Form ◼ eines monatlichen Eurobetrags und ◼ eines Prozentsatzes des gebildeten Kapitals (Deckungs- kapitals). Bei Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherungen während der Leistungsphase in Form ◼ eines Prozentsatzes der Erwerbsunfähigkeits-Rente, ◼ eines monatlichen Eurobetrags und ◼ eines Prozentsatzes des gebildeten Kapitals (Deckungs- kapitals zuzüglich bereits zugewiesener Überschüsse).

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Samples: fiseba.de, www.continentale.info

Verwaltungskosten. Die Verwaltungskosten sind die Kosten für die laufende Ver- waltung der ErwerbsunfähigkeitsBerufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen. Wir erheben er- heben die Verwaltungskosten wie folgt: Bei ErwerbsunfähigkeitsBerufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen mit laufender Beitragszahlung in Form ◼ eines monatlichen Eurobetrags und ◼ eines Prozentsatzes jedes gezahlten Beitrags. Bei ErwerbsunfähigkeitsBerufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen nach vorzei- tiger vorzeiti- ger Beitragsfreistellung in Form ◼ eines monatlichen Eurobetrags und ◼ eines Prozentsatzes des gebildeten Kapitals (Deckungs- kapitals). Bei ErwerbsunfähigkeitsBerufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen während der Leistungsphase in Form ◼ eines monatlichen Eurobetrags und ◼ eines Prozentsatzes des gebildeten Kapitals (Deckungs- kapitals zuzüglich bereits zugewiesener Überschüsse). Bei ErwerbsunfähigkeitsBerufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen mit laufender Beitragszahlung in Form ◼ eines monatlichen Eurobetrags und ◼ eines Prozentsatzes jedes gezahlten Beitrags. Bei ErwerbsunfähigkeitsBerufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen nach vorzei- tiger vorzeiti- ger Beitragsfreistellung in Form ◼ eines monatlichen Eurobetrags und ◼ eines Prozentsatzes des gebildeten Kapitals (Deckungs- kapitals). Bei ErwerbsunfähigkeitsBerufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen während der Leistungsphase in Form ◼ eines Prozentsatzes der ErwerbsunfähigkeitsBerufsunfähigkeits-Rente, ◼ eines monatlichen Eurobetrags und ◼ eines Prozentsatzes des gebildeten Kapitals (Deckungs- kapitals zuzüglich bereits zugewiesener Überschüsse).

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