Verwaltungskosten. Bei Nichtzahlung der Prämie behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die in Verbindung mit diesem Verzug anfallenden Verwaltungskosten vom Versicherungsnehmer zurückzufordern. Diese sind für jedes Einschreiben fällig und werden pauschal auf der Grundlage des Zweieinhalbfachens des offiziellen Posttarifs für Einschreiben berechnet.
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Samples: Berufsversicherungen, Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen
Verwaltungskosten. Bei Nichtzahlung der Prämie behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die in Verbindung mit diesem Verzug anfallenden den zum Ausgleich dieses Zahlungsverzugs und zur Erzielung der tatsächlichen Zahlung der Prämie unternommenen Schritten angefallenen Verwaltungskosten vom Versicherungsnehmer zurückzufordern. Diese Verwaltungskosten sind für jedes Einschreiben fällig und werden pauschal xxxxxxxx auf der Grundlage des Zweieinhalbfachens Zweieinhalbfachen des offiziellen Posttarifs für Einschreiben berechnet.
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Samples: Versicherungsbedingungen