Common use of Verwaltungskosten Clause in Contracts

Verwaltungskosten. Die Verwaltungskosten sind die Kosten für die laufende Verwaltung der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen. Wir erheben die Verwaltungs- kosten wie folgt: Bei Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen mit laufender Beitragszah- lung in Form • eines monatlichen Eurobetrags und • eines Prozentsatzes jedes gezahlten Beitrags. Bei Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen nach vorzeitiger Beitrags- freistellung in Form • eines monatlichen Eurobetrags und • eines Prozentsatzes des gebildeten Kapitals (Deckungskapitals). Bei Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen während der Leistungs- phase in Form • eines monatlichen Eurobetrags und • eines Prozentsatzes des gebildeten Kapitals (Deckungskapitals zu- züglich bereits zugewiesener Überschüsse). Bei Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen mit laufender Beitragszah- lung in Form • eines monatlichen Eurobetrags und • eines Prozentsatzes jedes gezahlten Beitrags. Bei Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen nach vorzeitiger Beitrags- freistellung in Form • eines monatlichen Eurobetrags und • eines Prozentsatzes des gebildeten Kapitals (Deckungskapitals). Bei Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen während der Leistungs- phase in Form • eines Prozentsatzes der Berufsunfähigkeits-Rente, • eines monatlichen Eurobetrags und • eines Prozentsatzes des gebildeten Kapitals (Deckungskapitals zu- züglich bereits zugewiesener Überschüsse). Die Verwaltungskosten werden grundsätzlich monatlich verrechnet.

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Verwaltungskosten. Die Verwaltungskosten sind die Kosten für die laufende Verwaltung der Berufsunfähigkeits-ZusatzversicherungenIhres Versicherungsvertrags. In den Verwaltungskosten sind auch die Kosten enthalten, die die Kapitalverwaltungsgesellschaften für die Fondsverwal- tung erheben (siehe Nummer 6.6). Wir erheben die Verwaltungs- kosten Verwaltungskosten wie folgt: Bei Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen Versicherungsverträgen mit laufender Beitragszah- lung Beitragszahlung in Form • eines monatlichen Eurobetrags Eurobetrags, • eines Prozentsatzes des gebildeten Kapitals der fondsgebundenen Rentenversicherung mit Garantieleistungen zur Basisversorgung und • eines Prozentsatzes jedes gezahlten BeitragsBeitrags (Beitrag der fonds- gebundenen Rentenversicherung mit Garantieleistungen zur Ba- sisversorgung, mit Ausnahme von Beiträgen für GarantiePlus) und jeder Sonderzahlung, mit Ausnahme des Beitrags für GarantiePlus der jeweiligen Sonderzahlung. Bei Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen Versicherungsverträgen nach vorzeitiger Beitrags- freistellung Ablauf der vereinbarten Beitragszah- lungsdauer in Form • eines monatlichen Eurobetrags und • eines Prozentsatzes des gebildeten Kapitals (Deckungskapitals)der fondsgebundenen Rentenversicherung mit Garantieleistungen zur Basisversorgung. Bei Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen während der Leistungs- phase Versicherungsverträgen nach vorzeitiger Beitragsfreistellung in Form • eines monatlichen Eurobetrags und • eines Prozentsatzes des gebildeten Kapitals (Deckungskapitals zu- züglich bereits zugewiesener Überschüsse)der fondsgebundenen Rentenversicherung mit Garantieleistungen zur Basisversorgung. Bei Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen mit laufender Beitragszah- lung Versicherungsverträgen gegen Einmalbeitrag in Form • eines monatlichen Eurobetrags Eurobetrags, • eines Prozentsatzes des gebildeten Kapitals der fondsgebundenen Rentenversicherung mit Garantieleistungen zur Basisversorgung und • eines Prozentsatzes des Einmalbeitrags (Beitrag der fondsgebun- denen Rentenversicherung mit Garantieleistungen zur Basisversor- gung, mit Ausnahme des Beitrags für GarantiePlus) und jeder Son- derzahlung, mit Ausnahme des Beitrags für GarantiePlus der jewei- ligen Sonderzahlung. Die Verwaltungskosten werden grundsätzlich monatlich verrechnet. Die Verwaltungskosten bei Versicherungsverträgen mit laufender Beitrags- zahlung in Form eines Prozentsatzes jedes gezahlten BeitragsBeitrags werden bei vereinbarten Vierteljahres-, Halbjahres- und Jahresbeiträgen monatlich anteilig verrechnet. Verwaltungskosten bei Versicherungsverträgen ge- gen Einmalbeitrag in Form eines Prozentsatzes des Einmalbeitrags sowie bei Sonderzahlungen in Form eines Prozentsatzes jeder Sonderzahlung werden sofort verrechnet. Bei Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen Versicherungsverträgen nach vorzeitiger Beitrags- freistellung Rentenbeginn im klassischen Renten- bezug in Form • eines monatlichen Eurobetrags Prozentsatzes der gezahlten Leistung (Rente). Diese Kosten nach Rentenbeginn sind in der garantierten Mindestrente sowie im Rentenfaktor bereits berücksichtigt. Bei Versicherungsverträgen nach Rentenbeginn im investmentorientier- ten Rentenbezug in Form • eines Prozentsatzes der gezahlten Leistung (Rente) und • eines Prozentsatzes des gebildeten Kapitals der fondsgebundenen Rentenversicherung mit Garantieleistungen zur Basisversorgung (Deckungskapitalssiehe Abschnitt K Nummer 1.3). Bei Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen während der Leistungs- phase Die Kosten in Form eines Prozentsatzes der Berufsunfähigkeits-Rente, • eines monatlichen Eurobetrags und • eines Prozentsatzes des gebildeten Kapitals (Deckungskapitals zu- züglich gezahlten Leistung sind in der garantierten Mindestrente sowie im Rentenfaktor bereits zugewiesener Überschüsse). Die Verwaltungskosten werden grundsätzlich monatlich verrechnetberücksichtigt.

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Verwaltungskosten. Die Verwaltungskosten sind die Kosten für die laufende Verwaltung der BerufsunfähigkeitsErwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherungen. Wir erheben die Verwaltungs- kosten wie folgt: Bei BerufsunfähigkeitsErwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherungen mit laufender Beitragszah- lung Beitrags- zahlung in Form • eines monatlichen Eurobetrags und • eines Prozentsatzes jedes gezahlten Beitrags. Bei BerufsunfähigkeitsErwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherungen nach vorzeitiger Beitrags- freistellung in Form • eines monatlichen Eurobetrags und • eines Prozentsatzes des gebildeten Kapitals (Deckungskapitals). Bei BerufsunfähigkeitsErwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherungen während der Leistungs- phase in Form • eines monatlichen Eurobetrags und • eines Prozentsatzes des gebildeten Kapitals (Deckungskapitals zu- züglich bereits zugewiesener Überschüsse). Bei BerufsunfähigkeitsErwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherungen mit laufender Beitragszah- lung Beitrags- zahlung in Form • eines monatlichen Eurobetrags und • eines Prozentsatzes jedes gezahlten Beitrags. Bei BerufsunfähigkeitsErwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherungen nach vorzeitiger Beitrags- freistellung in Form • eines monatlichen Eurobetrags und • eines Prozentsatzes des gebildeten Kapitals (Deckungskapitals). Bei BerufsunfähigkeitsErwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherungen während der Leistungs- phase in Form • eines Prozentsatzes der BerufsunfähigkeitsErwerbsunfähigkeits-Rente, • eines monatlichen Eurobetrags und • eines Prozentsatzes des gebildeten Kapitals (Deckungskapitals zu- züglich bereits zugewiesener Überschüsse). Die Verwaltungskosten werden grundsätzlich monatlich verrechnet.

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Samples: Allgemeine Vertragsinformationen

Verwaltungskosten. Die Verwaltungskosten sind die Kosten für die laufende Verwaltung der Berufsunfähigkeits-ZusatzversicherungenVer- waltung Ihres Versicherungsvertrags. Wir erheben die Verwaltungs- kosten Verwal- tungskosten wie folgt: Bei Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen Versicherungsverträgen mit laufender Beitragszah- lung Beitragszahlung in Form eines monatlichen Eurobetrags und • eines Prozentsatzes jedes gezahlten Beitrags. Bei Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen nach vorzeitiger Beitrags- freistellung in Form • eines monatlichen Eurobetrags und • Eurobetrags, ◼ eines Prozentsatzes des gebildeten Kapitals der Renten- versicherung zur Basisversorgung und ◼ eines Prozentsatzes jedes gezahlten Beitrags (DeckungskapitalsBeitrag der Rentenversicherung zur Basisversorgung) und jeder Son- derzahlung (Beitrag der Rentenversicherung zur Basisver- sorgung). Bei Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen während Versicherungsverträgen nach Ablauf der Leistungs- phase vereinbarten Bei- tragszahlungsdauer in Form eines monatlichen Eurobetrags und eines Prozentsatzes des gebildeten Kapitals (Deckungskapitals zu- züglich bereits zugewiesener Überschüsse)der Renten- versicherung zur Basisversorgung. Bei Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen mit laufender Beitragszah- Versicherungsverträgen nach vorzeitiger Beitragsfreistel- lung in Form eines monatlichen Eurobetrags und • eines Prozentsatzes jedes gezahlten Beitrags. Bei Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen nach vorzeitiger Beitrags- freistellung in Form • eines monatlichen Eurobetrags und • eines Prozentsatzes des gebildeten Kapitals (Deckungskapitals)der Renten- versicherung zur Basisversorgung. Bei Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen während der Leistungs- phase Versicherungsverträgen gegen Einmalbeitrag in Form • eines Prozentsatzes der Berufsunfähigkeits-Rente, • eines monatlichen Eurobetrags und • Eurobetrags, ◼ eines Prozentsatzes des gebildeten Kapitals der Renten- versicherung zur Basisversorgung und ◼ eines Prozentsatzes des Einmalbeitrags (Deckungskapitals zu- züglich bereits zugewiesener ÜberschüsseBeitrag der Ren- tenversicherung zur Basisversorgung) und jeder Sonder- zahlung (Beitrag der Rentenversicherung zur Basisversor- gung). Die Verwaltungskosten werden grundsätzlich monatlich ver- rechnet. Die Verwaltungskosten bei Versicherungsverträgen mit laufender Beitragszahlung in Form eines Prozentsatzes jedes gezahlten Beitrags werden bei vereinbarten Vierteljah- res-, Halbjahres- und Jahresbeiträgen monatlich anteilig ver- rechnet. Verwaltungskosten bei Versicherungsverträgen ge- gen Einmalbeitrag in Form eines Prozentsatzes des Einmal- beitrags sowie bei Sonderzahlungen in Form eines Prozent- satzes jeder Sonderzahlung werden sofort verrechnet. Bei Versicherungsverträgen nach Rentenbeginn in Form ◼ eines Prozentsatzes der gezahlten Leistung (Rente). Diese Kosten nach Rentenbeginn sind in der Rente bereits berücksichtigt.

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Samples: Tarif BRC