Common use of Verwaltungskosten Clause in Contracts

Verwaltungskosten. Die Verwaltungskosten sind die Kosten für die laufende Verwaltung der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen. Wir erheben die Verwaltungs- kosten wie folgt: Bei Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen mit laufender Beitragszah- lung in Form • eines monatlichen Eurobetrags und • eines Prozentsatzes jedes gezahlten Beitrags. Bei Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen nach vorzeitiger Beitrags- freistellung in Form • eines monatlichen Eurobetrags und • eines Prozentsatzes des gebildeten Kapitals (Deckungskapitals). Bei Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen während der Leistungs- phase in Form • eines monatlichen Eurobetrags und • eines Prozentsatzes des gebildeten Kapitals (Deckungskapitals zu- züglich bereits zugewiesener Überschüsse). Bei Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen mit laufender Beitragszah- lung in Form • eines monatlichen Eurobetrags und • eines Prozentsatzes jedes gezahlten Beitrags. Bei Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen nach vorzeitiger Beitrags- freistellung in Form • eines monatlichen Eurobetrags und • eines Prozentsatzes des gebildeten Kapitals (Deckungskapitals). Bei Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen während der Leistungs- phase in Form • eines Prozentsatzes der Berufsunfähigkeits-Rente, • eines monatlichen Eurobetrags und • eines Prozentsatzes des gebildeten Kapitals (Deckungskapitals zu- züglich bereits zugewiesener Überschüsse). Die Verwaltungskosten werden grundsätzlich monatlich verrechnet.

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Verwaltungskosten. Die Verwaltungskosten sind die Kosten für die laufende Verwaltung der BerufsunfähigkeitsErwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherungen. Wir erheben die Verwaltungs- kosten wie folgt: Bei BerufsunfähigkeitsErwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherungen mit laufender Beitragszah- lung Beitrags- zahlung in Form • eines monatlichen Eurobetrags und • eines Prozentsatzes jedes gezahlten Beitrags. Bei BerufsunfähigkeitsErwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherungen nach vorzeitiger Beitrags- freistellung in Form • eines monatlichen Eurobetrags und • eines Prozentsatzes des gebildeten Kapitals (Deckungskapitals). Bei BerufsunfähigkeitsErwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherungen während der Leistungs- phase in Form • eines monatlichen Eurobetrags und • eines Prozentsatzes des gebildeten Kapitals (Deckungskapitals zu- züglich bereits zugewiesener Überschüsse). Bei BerufsunfähigkeitsErwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherungen mit laufender Beitragszah- lung Beitrags- zahlung in Form • eines monatlichen Eurobetrags und • eines Prozentsatzes jedes gezahlten Beitrags. Bei BerufsunfähigkeitsErwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherungen nach vorzeitiger Beitrags- freistellung in Form • eines monatlichen Eurobetrags und • eines Prozentsatzes des gebildeten Kapitals (Deckungskapitals). Bei BerufsunfähigkeitsErwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherungen während der Leistungs- phase in Form • eines Prozentsatzes der BerufsunfähigkeitsErwerbsunfähigkeits-Rente, • eines monatlichen Eurobetrags und • eines Prozentsatzes des gebildeten Kapitals (Deckungskapitals zu- züglich bereits zugewiesener Überschüsse). Die Verwaltungskosten werden grundsätzlich monatlich verrechnet.

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