Verwendung der Erträge. Die Anteilklassen der einzelnen Teilfonds können den ihnen am Ertrag des Teilfonds zustehenden Anteil entweder ausschütten oder thesaurieren. Üblicherweise ist Klasse A eine ausschüttende Klasse während die anderen Klassen üblicherweise thesaurierende Klassen sind. Ob die maßgebliche Klasse eine ausschüttende oder eine thesaurierende Klasse ist, ist im maßgeblichen Anhang A festgelegt. Im Hinblick auf die ausschüttenden Klassen kann die Verwaltungsgesellschaft zu Zeitpunkten, die sie für geeignet erachtet, Dividenden in der Höhe beschließen, die die er Verwaltungsgesellschaft mit Blick auf die Gewinne dieser Klasse für gerechtfertigt hält. Die Dividenden stellen den gesamten Jahresüberschuss oder einen Teil davon und/oder den gesamten Saldo der insgesamt realisierten Gewinne dar, wobei jährlich maximal 10 % des Jahresüberschusses der Klasse vorgetragen werden dürfen. Ferner kann die Verwaltungsgesellschaft zu Zeitpunkten, die sie für geeignet erachtet, und gemäß den Anforderungen der FMA auch für ausschüttende Klassen derartige Dividenden aus dem Kapital des maßgeblichen Teilfonds beschließen, auf das die Klasse Anspruch hat. Weitere Informationen, die speziell für ausschüttende Klassen gelten, werden in Anhang A angegeben. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt.
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