Verwendung der Erträge. Der Erfolg eines AIF setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Der AIFM kann den in einem AIF bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des AIF bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im AIF bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Weitere Informationen zur Verwendung der Erträge sind dem Anhang A „Fonds im Überblick“ zu entnehmen. Der erwirtschaftete Erfolg des AIF bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „Thesaurierend“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden vom AIFM zur Wiederanlage zugunsten des AIFs zurückbehalten. Der realisierte Erfolg (nach Abzug / Abgrenzung der Kosten) des AIF bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „Ausschüttend“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, kann periodisch mit Beschluss des AIFM ganz oder teilweise (z.B. jährlich) ausgeschüttet werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt.
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Samples: Treuhandvertrag, Treuhandvertrag, Treuhandvertrag
Verwendung der Erträge. Der Erfolg eines AIF setzt sich aus dem Alle zurzeit ausgegebenen Anteilsklassen sind Ausschüttungsklassen, wobei aufgrund der Anlagen nicht mit effektiven Ausschüttungen zu rechnen ist. Die Anlagen in das jeweilige Edel- metall, in welches das einzelne Teilvermögen investiert, zeitigen keine Erträge. Einzig die liquiden Mittel des Vermögens der Teilvermögen zeitigen solche, die abgesehen von einer allfälligen Liqui- dationsphase, keinen wesentlichen Umfang erreichen werden. Die laufenden Erträge werden die Vergütungen und übrigen Aufwendungen (vgl. §§ 19 und 20 des Fondsvertrages) nicht decken. Dies trifft insbesondere auch auf die Kosten der Währungsabsicherung bei den währungsbesi- cherten Klassen zu. Folglich werden die Teilvermögen regelmässig keinen positiven Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammenaufweisen. Der AIFM kann Gesamterfolg für die Anleger hängt jeweils davon ab, ob allfällige auf den Anlagen des entsprechenden Edelmetalls realisierte und nicht realisierte Nettokapitalgewinne diesen Auf- wandüberschuss übersteigen. Ein allfälliger Nettoertrag der Teilvermögen wird jährlich pro Anteilsklasse spätestens inner- halb von vier Monaten nach Abschluss des Rechnungsjahres in einem AIF bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg der entsprechenden Rech- nungseinheit an die Anleger ausgeschüttet. Die Fondsleitung kann zusätzlich Zwischenaus- schüttungen aus den Erträgen vornehmen. Bis zu 30% des AIF Nettoertrages einer Anteilsklasse können auf neue Rechnung vorgetragen werden. Auf eine Ausschüttung kann verzichtet wer- den, wenn - der Nettoertrag des laufenden Geschäftsjahres und die vorgetragenen Erträge aus frühe- ren Rechnungsjahren des Umbrella-Fonds bzw. dieser Teilvermögens oder einer Anteilsklasse ausschütten weniger als 1% des Nettoinventarwerts des Teilvermögens oder diesen Erfolg im AIF der Anteilsklasse beträgt, und - der Nettoertrag des laufenden Geschäftsjahres und die vorgetragenen Erträge aus frühe- ren Rechnungsjahren des Umbrella-Fonds bzw. Teilvermögens oder einer Anteilsklasse weniger als eine Einheit der Rechnungseinheit pro Anteil des Teilvermögens bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Weitere Informationen zur Verwendung der Erträge sind dem Anhang A „Fonds im Überblick“ zu entnehmen. Der erwirtschaftete Erfolg des AIF bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „Thesaurierend“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriertAn- teilsklasse beträgt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden vom AIFM können von der Fondsleitung ausgeschüttet oder zur Wiederanlage zugunsten des AIFs zurückbehalten. Der realisierte Erfolg (nach Abzug / Abgrenzung der Kosten) des AIF bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „Ausschüttend“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, kann periodisch mit Beschluss des AIFM ganz oder teilweise (z.B. jährlich) ausgeschüttet Wideranlage zurückbehalten werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt.
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Samples: Prospectus, Prospectus
Verwendung der Erträge. Der realisierte Erfolg eines AIF setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Der AIFM kann den in einem AIF bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des AIF bzw. dieser einer Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im AIF bzw. in der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Weitere Informationen zur Verwendung der Erträge sind dem Anhang A „Fonds im Überblick“ zu entnehmen. Der erwirtschaftete realisierte Erfolg des AIF bzw. einer Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „Thesaurierend“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisenaufweist, werden wird laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden vom AIFM zur Wiederanlage zugunsten des AIFs AIF zurückbehalten. Der realisierte Erfolg (nach Abzug / Abgrenzung der Kosten) des AIF bzw. einer Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „Ausschüttend“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisenaufweist, kann periodisch mit Beschluss des AIFM ganz oder teilweise (z.B. jährlich) ausgeschüttet werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt.
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Samples: Treuhandvertrag, Treuhandvertrag
Verwendung der Erträge. Der realisierte Erfolg eines AIF setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Der AIFM kann den in einem im AIF bzw. in einer Anteilsklasse erwirtschafteten realisierten Erfolg an die Anleger des AIF bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen realisierten Erfolg im in dem AIF bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Weitere Informationen zur Verwendung der Erträge sind dem Anhang A „Fonds im Überblick“ zu entnehmen. Der erwirtschaftete realisierte Erfolg des AIF bzw. Anteilsklasseder Anteilsklassen, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „Thesaurierendthesaurierend“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden wird laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden vom AIFM zur Wiederanlage zugunsten des AIFs zurückbehalten. Der realisierte Erfolg (nach Abzug / Abgrenzung der Kosten) des AIF bzw. Anteilsklasseder Anteilsklassen, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „Ausschüttendausschüttend“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, kann periodisch mit Beschluss des AIFM ganz oder teilweise (z.B. jährlich) ausgeschüttet werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Weitere Informationen zur Verwendung der Erträge sind dem Anhang A „Fonds im Überblick“ zu entnehmen.
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Samples: Treuhandvertrag, Treuhandvertrag
Verwendung der Erträge. Der realisierte Erfolg eines AIF setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Der AIFM kann den in einem im AIF bzw. in einer Anteilsklasse erwirtschafteten realisierten Erfolg an die Anleger des AIF bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen realisierten Erfolg im in dem AIF bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Weitere Informationen zur Verwendung der Erträge sind dem Anhang A „Fonds im Überblick“ zu entnehmen. Der erwirtschaftete realisierte Erfolg des AIF bzw. Anteilsklasseder Anteilsklassen, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „Thesaurierendthesaurierend“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden wird laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden vom AIFM zur Wiederanlage zugunsten des AIFs zurückbehalten. Der realisierte Erfolg (nach Abzug / Abgrenzung der Kosten) des AIF bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „Ausschüttend“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, kann periodisch mit Beschluss des AIFM ganz oder teilweise (z.B. jährlich) ausgeschüttet werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Weitere Informationen zur Verwendung der Erträge sind dem Anhang A „Fonds im Überblick“ zu entnehmen.
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Samples: Treuhandvertrag
Verwendung der Erträge. Der realisierte Erfolg eines AIF setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Der AIFM kann den in einem AIF bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des AIF bzw. dieser einer Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im AIF bzw. in der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Weitere Informationen zur Verwendung der Erträge sind dem Anhang A „Fonds im Überblick“ zu entnehmen. Der erwirtschaftete realisierte Erfolg des AIF bzw. einer Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „Thesaurierend“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisenaufweist, wird werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden vom AIFM zur Wiederanlage zugunsten des AIFs zurückbehalten. Der realisierte Erfolg (nach Abzug / Abgrenzung der Kosten) des AIF bzw. einer Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „Ausschüttend“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisenaufweist, kann periodisch mit Beschluss des AIFM ganz oder teilweise (z.B. jährlich) ausgeschüttet werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt.
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Samples: Treuhandvertrag
Verwendung der Erträge. Der realisierte Erfolg eines AIF setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Der AIFM kann den in einem AIF bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des AIF bzw. dieser einer Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im AIF bzw. in der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Weitere Informationen zur Verwendung der Erträge sind dem Anhang A „Fonds im Überblick“ zu entnehmen. Der erwirtschaftete realisierte Erfolg des AIF bzw. einer Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „Thesaurierendthesaurierend“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisenaufweist, werden wird laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden vom AIFM zur Wiederanlage zugunsten des AIFs AIF zurückbehalten. Der realisierte Erfolg (nach Abzug / Abgrenzung der Kosten) des AIF bzw. einer Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „Ausschüttend“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisenaufweist, kann periodisch mit Beschluss des AIFM ganz oder teilweise (z.B. jährlich) ausgeschüttet werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Weitere Informationen zur Verwendung der Erträge sind dem Anhang A „Fonds im Überblick“ zu entnehmen.
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Samples: Treuhandvertrag
Verwendung der Erträge. Der Erfolg eines AIF setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Der AIFM Die Verwaltungsgesellschaft kann den die in einem AIF OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg Erträge an die Anleger des AIF OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg diese Erträge im AIF OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen wie- deranlegen (thesaurieren). Weitere Informationen zur Verwendung der Erträge sind dem Anhang A „Fonds im Überblick“ zu entnehmen. Der erwirtschaftete Erfolg des AIF OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „ThesaurierendTHES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden vom AIFM zur Wiederanlage zugunsten Der erwirtschaftete Erfolg des AIFs zurückbehalten. Der realisierte Erfolg (nach Abzug / Abgrenzung der Kosten) des AIF OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AusschüttendAUS“ gemäss Anhang An- hang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Die Verwaltungsgesellschaft kann periodisch nach freiem Ermessen die der Anteilsklasse des Typs „AUS“ anrechenbaren Bruttoer- träge ausschütten. Da bei Anteilsklassen, welche eine Bruttoertragsausschüttung erlauben, die Generierung von Erträgen einen höheren Stellenwert als der Kapitalzuwachs hat, wird die Verwaltungsgesellschaft für diese Anteilsklassen in ihrem Ermessen Ausschüttungen aus den Bruttoerträgen zahlen, während gleichzeitig alle oder ein Teil der von der Anteilsklassen zu zahlenden oder auf diese entfallenden Kosten und Gebühren zusammen mit Beschluss den Kosten gemäss Ziffer 12 aus dem Vermögens dieser Anteilsklassen bezahlt werden, was zu einer Erhöhung der ausschüttbaren Erträge zur Zahlung von Ausschüttungen durch diese Anteilsklassen führt. Eine solche Ausschüttung aus dem Vermögen der Anteilsklasse ent- spricht einer Rückerstattung oder Entnahme eines Teils der ursprünglichen Anlage eines Anlegers oder aus den dieser ursprünglichen Anlage zurechenbaren Kapitalerträgen. Die Anleger können eine höhere Ausschüttung erhalten, als sie ansonsten ein einer Anteilsklasse erhalten hätten, bei der Gebühren und Kosten aus den Nettoerträgen beglichen wer- den. Anleger sollten beachten, dass eine solche Belastung des AIFM ganz oder teilweise (z.B. jährlich) ausgeschüttet Vermögens mit Gebühren und Kosten zu einer Vermö- gensaufzehrung führt und den zukünftigen Vermögenszuwachs dieser Anteilsklassen einschränkt. Hinzu kommt die Wahrscheinlichkeit, dass die Höhe des zukünftigen Ertrags gemindert wird. Die Zahlung von Gebühren und Kosten aus dem Vermögen dieser Anteilsklassen entspricht effektiv einer Ausschüttung aus dem Vermögen dieser Anteilsklasse und kann zu einem unmittelbaren Rückgang des Nettoinventarwerts je Anteil der jeweiligen ausschüttenden Anteilsklasse führen. Unter diesen Umständen sollten Ausschüttungen auf diese Anteils- klassen während der Laufzeit des jeweiligen Fonds von den Anlegern als eine Form von Kapitalrückerstattung angese- hen werden. Bis zu 10 % der Erträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten können von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt.
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Samples: Treuhandvertrag
Verwendung der Erträge. Der realisierte Erfolg eines AIF setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Der AIFM kann den in einem AIF bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des AIF bzw. dieser einer Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im AIF bzw. in der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Weitere Informationen zur Verwendung der Erträge sind dem Anhang A „Fonds im Überblick“ zu entnehmen. Der erwirtschaftete realisierte Erfolg des AIF bzw. Anteilsklasseder Anteilsklassen, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „Thesaurierendthesaurierend“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden wird laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden vom AIFM zur Wiederanlage zugunsten des AIFs AIF zurückbehalten. Der realisierte Erfolg (nach Abzug / Abgrenzung der Kosten) des AIF bzw. einer Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „Ausschüttend“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisenausweist, kann periodisch mit Beschluss des AIFM ganz oder teilweise (z.B. jährlich) ausgeschüttet werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Weitere Informationen zur Verwendung der Erträge sind dem Anhang A „Fonds im Überblick“ zu entnehmen.
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Samples: Treuhandvertrag
Verwendung der Erträge. Der realisierte Erfolg eines AIF setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Der AIFM kann den in einem AIF bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des AIF bzw. dieser einer Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im AIF bzw. in der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Weitere Informationen zur Verwendung der Erträge sind dem Anhang A „Fonds im Überblick“ zu entnehmen. Der erwirtschaftete realisierte Erfolg des AIF bzw. einer Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „Thesaurierendthesaurierend“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisenaufweist, werden wird laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden vom AIFM zur Wiederanlage zugunsten des AIFs zurückbehalten. AIF zurückbehalten Der realisierte Erfolg (nach Abzug / Abgrenzung der Kosten) des AIF bzw. einer Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „Ausschüttend“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisenaufweist, kann periodisch mit Beschluss des AIFM ganz oder teilweise (z.B. jährlich) ausgeschüttet werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Weitere Informationen zur Verwendung der Erträge sind dem Anhang A „Fonds im Überblick“ zu entnehmen.
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Verwendung der Erträge. Der Erfolg eines AIF setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Der AIFM Die Verwaltungsgesellschaft kann den die in einem AIF OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg Erträge an die Anleger des AIF OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg diese Erträge im AIF OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen wie- deranlegen (thesaurieren). Weitere Informationen zur Verwendung der Erträge sind dem Anhang A „Fonds im Überblick“ zu entnehmen. Der erwirtschaftete Erfolg des AIF OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „ThesaurierendTHES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden vom AIFM zur Wiederanlage zugunsten Die erwirtschaftete Erträge des AIFs zurückbehalten. Der realisierte Erfolg (nach Abzug / Abgrenzung der Kosten) des AIF OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AusschüttendAUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Die Verwaltungsgesellschaft kann periodisch nach freiem Ermessen die der Anteilsklasse des Typs „AUS“ anrechenbaren Bruttoer- träge ausschütten. Da bei Anteilsklassen, welche eine Bruttoertragsausschüttung erlauben, die Generierung von Erträgen einen höheren Stellenwert als der Kapitalzuwachs hat, wird die Verwaltungsgesellschaft für diese Anteilsklassen in ihrem Ermessen Ausschüttungen aus den Bruttoerträgen zahlen, während gleichzeitig alle oder ein Teil der von der Anteilsklassen zu zahlenden oder auf diese entfallenden Kosten und Gebühren zusammen mit Beschluss den Kosten gemäss Art. 30 aus dem Ver- mögen dieser Anteilsklassen bezahlt werden, was zu einer Erhöhung der ausschüttbaren Erträge zur Zahlung von Aus- schüttungen durch diese Anteilsklassen führt. Eine solche Ausschüttung aus dem Vermögen der Anteilsklasse entspricht einer Rückerstattung oder Entnahme eines Teils der ursprünglichen Anlage eines Anlegers oder aus den dieser ur- sprünglichen Anlage zurechenbaren Kapitalerträgen. Die Anleger können eine höhere Ausschüttung erhalten, als sie ansonsten ein einer Anteilsklasse erhalten hätten, bei der Gebühren und Kosten aus den Nettoerträgen beglichen wer- den. Anleger sollten beachten, dass eine solche Belastung des AIFM ganz oder teilweise (z.B. jährlich) ausgeschüttet Vermögens mit Gebühren und Kosten zu einer Vermö- gensaufzehrung führt und den zukünftigen Vermögenszuwachs dieser Anteilsklassen einschränkt. Hinzu kommt die Wahrscheinlichkeit, dass die Höhe des zukünftigen Ertrags gemindert wird. Die Zahlung von Gebühren und Kosten aus dem Vermögen dieser Anteilsklassen entspricht effektiv einer Ausschüttung aus dem Vermögen dieser Anteilsklasse und kann zu einem unmittelbaren Rückgang des Nettoinventarwerts je Anteil der jeweiligen ausschüttenden Anteilsklasse führen. Unter diesen Umständen sollten Ausschüttungen auf diese Anteils- klassen während der Laufzeit des jeweiligen Fonds von den Anlegern als eine Form von Kapitalrückerstattung angese- hen werden. Ausschüttungen werden Bis zu 10 % der Erträge des Fonds können auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahltneue Rechnung vorgetragen werden. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahltRealisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten können von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten werden.
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