Verwendung der Erträge. Die Verwaltungsgesellschaft kann die von einem Teilfonds bzw. einer Anteilklasse erwirtschafteten Erträge an die Anleger dieses Teilfonds bzw. dieser Klasse ausschütten oder diese Erträge in dem jeweiligen Teilfonds bzw. der jeweiligen Klasse wieder anlegen. Ob der maßgebliche Teilfonds oder die maßgebliche Klasse ausschüttend oder reinvestierend (thesaurierend) ist, ist im maßgeblichen Anhang A festgelegt. Mehr Einzelheiten zu reinvestierenden (thesaurierenden) Teilfonds/Klassen und ausschüttenden Teilfonds/Klassen sind im Prospekt im Abschnitt mit der Überschrift „Verwendung der Erträge“ und Anhang A enthalten.
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