Verwertungsrecht des Treuhänders Musterklauseln

Verwertungsrecht des Treuhänders. Der Treuhänder ist vorbehaltlich der gemäß vorstehend Ziffer 1.2 wegen der Bankfinan- zierung geltenden Besonderen Vollstre- ckungsvoraussetzung, seine Sicherungs- rechte zu verwerten, wenn Besicherte Forde- rungen fällig sind und der Darlehensnehmer mit deren Erfüllung, insbesondere Zahlungen, in Verzug ist oder der Darlehensnehmer seine Zahlungen eingestellt hat. Der Treuhänder wird die Verwertung mit an- gemessener Nachfrist vorab androhen, so- weit dies nicht untunlich ist. Diese Frist wird so bemessen sein, dass sie dem Darlehens- nehmer und dem Sicherungsgeber sowohl das Vorbringen von Einwendungen als auch das Bemühen um Zahlung der geschuldeten Beträge zur Abwendung der Verwertung er- möglicht, wobei die Frist hierfür maximal eine Woche beträgt. Der Treuhänder ist nicht verpflichtet, in einem etwaigen Zwangsversteigerungsverfahren aus der Grundschuld einen Betrag geltend zu machen, der über die Ansprüche der Crowd- Investoren hinausgeht. Er ist berechtigt, auf den die Ansprüche der Crowd-Investoren übersteigenden Teil der Grundschuld im eige- nen Namen und für Rechnung der Crowd-In- vestoren zu verzichten. Er wird ermächtigt, je- derzeit den Antrag auf Eintragung des Ver- zichts im Grundbuch zu stellen. Er ist ferner nicht verpflichtet, in einem etwaigen Zwangsversteigerungsverfahren mehr als die eigenen Zinsen der Crowd-Investoren aus der Grundschuld geltend zu machen. Die Grundschuld darf der Treuhänder im ei- genen Namen und für Rechnung der Crowd- Investoren nur im Verwertungsfall (soweit rechtlich zulässig, auch teilweise) übertragen und, falls der Sicherungsgeber nicht einem abweichenden Verfahren zustimmt, auf frei- händigem Wege verkaufen. Dem Treuhänder sind auf Verlangen sämtliche das Pfandobjekt betreffenden Unterlagen vorzulegen. Dem Treuhänder, bzw. seinen gesetzlichen Vertre- tern, ist die Besichtigung des Grundstücks und der Gebäude (sofern vorhanden) zu ge- statten, im Falle einer beantragten oder ange- ordneten Zwangsvollstreckung in das Pfandobjekt auch zusammen mit eventuellen Kaufinteressenten.