Verwertungsrecht des Treuhänders Musterklauseln

Verwertungsrecht des Treuhänders. Der Treuhänder ist vorbehaltlich der Nachrangigkeit der Ansprüche aus den Nachrangdarlehensverträgen berech- tigt, seine Sicherungsrechte zu verwerten, wenn gesicherte Ansprüche fällig sind und der Darlehensnehmer mit deren Erfüllung, insbesondere Zahlungen, in Verzug ist oder der Darlehensnehmer seine Zahlungen eingestellt hat. Der Treuhänder wird die Verwertung mit angemessener Nachfrist vorab androhen, soweit dies nicht untunlich ist. Diese Frist wird so bemessen sein, dass sie dem Darle- hensnehmer sowohl das Vorbringen von Einwendungen als auch das Bemühen um Zahlung der geschuldeten Be- träge zur Abwendung der Verwertung ermöglicht, wobei die Frist hierfür maximal eine Woche beträgt. Der Treuhänder ist nicht verpflichtet, in einem etwaigen Zwangsversteigerungsverfahren aus der Grundschuld ei- nen Betrag geltend zu machen, der über die Ansprüche der Crowd-Investoren hinausgeht. Er ist berechtigt, auf den die Ansprüche der Crowd-Investoren übersteigenden Teil der Grundschuld im eigenen Namen und für Rechnung der Crowd-Investoren zu verzichten. Er wird ermächtigt, je- derzeit den Antrag auf Eintragung des Verzichts im Grundbuch zu stellen. Er ist ferner nicht verpflichtet, in einem etwaigen Zwangsversteigerungsverfahren mehr als die eigenen Zinsen der Crowd-Investoren aus der Grund- schuld geltend zu machen. Die Grundschuld darf der Treuhänder im eigenen Namen und für Rechnung der Crowd-Investoren nur im Verwer- tungsfall (soweit rechtlich zulässig, auch teilweise) über- tragen und, falls der Darlehensnehmer nicht einem abwei- chenden Verfahren zustimmt, auf freihändigem Wege ver- kaufen. Dem Treuhänder sind auf Verlangen sämtliche das Pfandobjekt betreffenden Unterlagen vorzulegen. Dem Treuhänder, bzw. seinen gesetzlichen Vertretern, ist die Besichtigung des Grundstücks und der Gebäude (sofern vorhanden) zu gestatten, im Falle einer beantragten oder angeordneten Zwangsvollstreckung in das Pfandobjekt auch zusammen mit eventuellen Kaufinteressenten.