VERZUG (ZIFFER 4.2) Musterklauseln

VERZUG (ZIFFER 4.2). ■ 1. Mahnung 1,00 Euro ■ Bearbeitung einer Rücklastschrift (zuzüglich zu der vom Kreditinstitut berechneten Gebühr) 0,00 Euro
VERZUG (ZIFFER 4.2). 1. Mahnung 0,85 Euro • 2. Mahnung 0,85 Euro • Bearbeitung einer Rücklastschrift (zuzüglich zu der vom Kreditinstitut berechneten Gebühr) 3,00 Euro Anfallende Kosten für die Unterbrechung und Wiederherstellung der Versorgung werden nach den Vorgaben/Preisblättern des jeweils zuständigen Netzbetreibers in Rechnung gestellt. Für das Netzgebiet der SWB Netz GmbH gelten aktuell folgende Preise: Niederspannung ohne Lastgangzählung: • Unterbrechung der Versorgung 45,50 Euro • Wiederherstellung der Versorgung 45,50 Euro Die Wiederherstellung des Anschlusses wird von der vollständigen Bezahlung der durch die Versorgungsunterbrechung und Wiederherstellung entstanden Kosten abhängig gemacht. • Unmöglichkeit der Durchführung, weil Xxxxx trotz ordnungsgemäßer Terminankündigung nicht angetroffen wird 45,50 Euro Niederspannung mit Lastgangzählung: • Unterbrechung der Versorgung 80,00 Euro • Wiederherstellung der Versorgung 80,00 Euro Die Wiederherstellung des Anschlusses wird von der vollständigen Bezahlung der durch die Versorgungsunterbrechung und Wiederherstellung entstanden Kosten abhängig gemacht. • Unmöglichkeit der Durchführung, weil Xxxxx trotz ordnungsgemäßer M.0020 - 1/20 (3) Terminankündigung nicht angetroffen wird 80,00 Euro Den vorgenannten Beträgen, mit Ausnahme der Kosten in Folge von Zahlungsverzug (Mahnung, Sperrung, Nachinkassogang), wird die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe (seit dem 1. Januar 2007: 19 Prozent) hinzugerechnet. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sieht unter anderem Informa- tionspflichten bei der Erhebung personenbezogener Daten (alle Informati- onen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen) vor. Beim Abschluss und der Erfüllung von Energielieferverträgen werden häufig nicht nur Daten unseres Kunden selbst erhoben, sondern gegebenenfalls auch von dessen Mitarbeitern, Dienstleistern oder Erfül- lungsgehilfen, etwa im Rahmen der Benennung als Ansprechpartner für den Energieliefervertrag. Gerne möchten wir Sie daher als unseren Kunden oder als dessen Mitarbeiter, Dienstleister oder Erfüllungsgehilfe über die Verar- beitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie Ihre Rechte aus der DSGVO informieren. Diese Information gilt nicht für die Verarbeitung von Daten, die keinen Personenbezug (s.o.) aufweisen. Verantwortlicher im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen zum Daten- schutz (z. B. DSGVO) für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist: Stadtwerke Bielefeld GmbH, Xxx...

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.