Common use of Veröffentlichung/Werbung Clause in Contracts

Veröffentlichung/Werbung. Dem AN ist es nur mit ausdrücklicher Zustimmung des AG gestattet, in Veröffentlichungen oder zu Werbezwecken auf die mit dem AG bestehende Geschäftsbeziehung hinzuweisen oder Informationen über das Projekt, für das die Leistungen erbracht werden, zu verbreiten. Jede Kommunikation mit Pressevertretern im Zusammenhang mit den zu erbringenden Leistungen erfolgt nur in Abstimmung mit dem AG.

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