Vollwartung Musterklauseln

Vollwartung. Bei Vollwartung übernimmt die Volksbank die Instandhaltung der Geräte durch Reparatur oder Austausch vor Ort am vereinbarten Standort des Terminals. Bei mobilen Terminals gilt dafür die Anschrift des Vertragspartners, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Zur Durchführung der Instandhaltungsarbeiten gewährt der Vertragspartner ungehinderten Zugang zu den Geräten innerhalb der üblichen Geschäftszeiten der Volksbank oder gegen Aufpreis nach gesonderter Vereinbarung. Anfahrtskosten aufgrund nicht funktionsfähiger Leitungsnetzanschlüsse, vertragspartnereigenen Kassen- und Kommunikations-Systemen, nicht eingehaltenen Terminvereinbarungen sowie der Service vor Ort, obwohl Depotwartung vereinbart ist, werden gesondert berechnet. Die Volksbank versucht den Austausch eines Gerätes, soweit erforderlich, innerhalb von 24 Stunden nach der ordnungsgemäßen Störungsmeldung im Rahmen der üblichen Arbeitszeiten (Montag bis Xxxxxxx von 8.00 bis 18.00 Uhr) durchzuführen.
Vollwartung. 3.6.3.1 Die Vollwartung gilt als selbständige Leistung, die nach dem Ende der Medizinproduktegarantie je nach gesonderter Beauftragung für eine pauschale jährliche Wartungsgebühr auf unbestimmte Dauer abgeschlossen wird. 3.6.3.2 Der Leistungsumfang des AN umfasst unter Einhaltung der aktuellen einschlägigen Rechtsvorschriften wie insbesondere des MPG und der MPBV innerhalb der in Punkt 3.7.1 festgelegten Wartungszeiten und entsprechend den festgelegten Reaktionszeiten (vgl. Punkt 3.7.3) und Wiederherstellungszeiten (vgl. Punkt 3.7.5) die (Wieder-) Instandsetzung insbesondere die folgenden Leistungen Instandhaltung Kalibration und Eichung alle für die Betriebswartung erforderlichen Dienstleistungen und Verschleißteile messtechnische Kontrollen sicherheitstechnische Prüfungen Durchführung der vom Hersteller vorgeschriebenen (betriebs- ) notwendigen Maßnahmen Optimierung des Zustandes Softwarewartung gemäß 3.6.1 Lieferung von Reinigungs-, Schmiermaterial, Austausch von Akkumulatoren und sonstigen produktspezifischen Betriebsmitteln Wartung und Inspektion die Reinigung des Wartungsgegenstandes Fahrt-, Aufenthalts-, Reisekosten (Wieder-) Instandsetzung des Wartungsgegenstandes mit allen damit verbundenen Prüfungen Ersatzteile alle für die Vollwartung erforderlichen Dienstleistungen und Verschleißteile 3.6.3.3 Vom Leistungsumfang ist weiters die Vollwartung des Zubehörs und des Montagematerials umfasst. 3.6.3.4 Im Rahmen der der Anbindung sind die anfallenden Aufwände für vom AN initiierten Änderungen, Neuanlagen und Löschungen von Kommunikationswegen vom AN zu tragen. 3.6.3.5 Termine für die regelmäßig wiederkehrenden Wartungsleistungen gemäß Punkt 3.6.3.2 sind der jeweiligen Gesundheitseinrichtung spätestens einen Monat vorher anzukündigen und nach gemeinsamer zeitlicher Abstimmung durchzuführen. 3.6.3.6 Die Leistungen sind grundsätzlich in der jeweiligen Gesundheitseinrichtung zu erbringen. Ist dies nicht möglich oder kommt es zu einem Ausfall des Wartungsgegenstandes von mehr als 36 Stunden, muss – mit Ausnahme für MT- Großgeräte - auf Wunsch des AG grundsätzlich kostenlos (siehe jedoch Punkt 3.6.3.7) ein Ersatzgerät für die Zeit bis zur Wiederinbetriebnahme des Wartungsgegenstandes zur Verfügung gestellt werden. 3.6.3.7 Ausgenommen vom Leistungsumfang sind nur die Lieferung von reinen Verbrauchsmaterialien (z.B. Printerpapier, CD-/DVD-ROM´s udgl.), kostenlose Ersatzgerätebereitstellungen und Fehlerbehebungen am Wartungsgegenstand, die nachweislich auf unsac...
Vollwartung. 1.) Gegenstand des Kundenservice: Bezeichnung Type Gerätenr. Inbetriebnahme 2.) Zeitpunkt der Vollwartung / Jahresbrühleistung. a) Zeitpunkt der Vollwartung: MaschinenType Reduzierte Jahresbrühleistu ng Wartungsinterv all reduzierte Brühleistung Reguläre Jahresbrühleistu ng Wartungsinterv all reguläre Brühleistung Elektro Wilkens GmbH & Co. KG b) Maximale Jahresbrühleistung: MaschinenType Max.
Vollwartung. Bei Vollwartung übernimmt First Data die Instandhaltung der Geräte durch Reparatur oder Austausch vor Ort am vereinbarten Standort des Terminals. Bei mobilen Terminals gilt dafür die Anschrift des Vertragspartners, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Zur Durchführung der Instandhaltungsarbeiten gewährt der Vertragspartner ungehinderten Zugang zu den Einrichtungen innerhalb der üblichen Geschäftszeiten der First Data oder gegen Aufpreis nach gesonderter Vereinbarung. Anfahrtskosten aufgrund nicht funktionsfähiger Leitungsnetzanschlüsse, vertragspartnereigenen Kassen- und Kommunikations-Systemen, nicht eingehaltenen Terminvereinbarungen sowie der Service vor Ort, obwohl Depotwartung vereinbart ist, werden gesondert berechnet. First Data versucht den Austausch eines Gerätes – soweit erforderlich – innerhalb von 24 Stunden nach der ordnungsgemäßen Störungsmeldung, im Rahmen der üblichen Arbeitszeiten (8.00 – 20.00 Uhr; Montag bis Xxxxxxx) durchzuführen.
Vollwartung. Bei Vollwartung übernimmt HavelCash die Instandhaltung der Geräte durch Reparatur oder Austausch vor Ort am vereinbarten Standort des Terminals. Bei mobilen Terminals gilt dafür die Anschrift des Vertragspartners, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Zur Durchführung der Instandhaltungsarbeiten gewährt der Vertragspartner ungehinderten Zugang zu den Einrichtungen innerhalb der üblichen Geschäftszeiten der HavelCash oder gegen Aufpreis nach gesonderter Vereinbarung. Anfahrtskosten aufgrund nicht funktionsfähiger Leitungsnetzanschlüsse, vertragspartnereigenen Kassen- und Kommunikations-Systemen, nicht eingehaltener Terminvereinbarungen sowie der Service vor Ort, obwohl Depotwartung vereinbart ist, werden gesondert berechnet. HavelCash versucht den Austausch eines Gerätes - soweit erforderlich - innerhalb von 24 Stunden nach der ordnungsgemäßen Störungsmeldung, im Rahmen der üblichen Arbeitszeiten (8.00 - 20.00 Uhr; Montag bis Xxxxxxx) durchzuführen. und Schadensersatzansprüche des Vertragspartners, gleich aus welchem Rechtsgrund, 9. Vertraulichkeit und Datenschutz insbesondere Ansprüche wegen Betriebsunterbrechung, entgangenem Gewinn, ausgebliebenen Einsparungen, Verlust von Informationen und Daten oder Mangelfolgeschäden sind ausgeschlossen, soweit nicht z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz oder in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, des Fehlens zugesicherter Eigenschaften oder wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zwingend gehaftet wird. Der Schadensersatz wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch begrenzt auf den vertrags typischen, vorhersehbaren Schaden, jedenfalls jedoch auf den Betrag von EUR 50.000 pro Schadensereignis, soweit dies rechtlich zulässig ist und nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Vertragspartners ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. HavelCash haftet insbesondere nicht für • Schäden, die auf ungeeignete, unsachgemäße oder sonst nach dem Vertrag nicht vorausgesetzte Verwendung, fehlerhafter Bedienung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, chemische/elektrochemische oder elektronische Einflüsse, Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Vertragspartners oder Dritter ohne vorherige Genehmigung zurückzuführen sind, • die Überschreitung von Terminangaben, es sei denn diese wurden von HavelCash als verbindlich anerkannt, • Zinsschäden des Vertragspartners/Teilnehmers aufgrund verspäteter Wertstellungen, • Netzwerk-...

Related to Vollwartung

  • Beschränkung der freien Handelbarkeit der Wertpapiere Vorbehaltlich etwaiger Verkaufsbeschränkungen, sind die Wertpapiere frei übertragbar. Antrag auf Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt oder zum Handel an einem MTF Eine Zulassung zum Handel oder eine Börsennotierung der Wertpapiere ist nicht beabsichtigt. Art und Umfang der Garantie Die Verpflichtungen der Goldman Sachs Finance Corp International Ltd zur Auszahlung des Tilgungsbetrags und anderer Zahlungen gemäß den Bedingungen der Wertpapiere sind unwiderruflich und bedingungslos durch die Garantie der The Goldman Sachs Group, Inc. garantiert. Die Garantie ist gleichrangig mit allen anderen unbesicherten, nicht-nachrangigen Verpflichtungen der The Goldman Sachs Group, Inc. Beschreibung des Garanten The Goldman Sachs Group, Inc. Legal Entity Identifier (LEI): 784F5XWPLTWKTBV3E584 Die The Goldman Sachs Group, Inc. ist im Bundesstaat Delaware in den Vereinigten Staaten von Amerika als Gesell- schaft nach dem allgemeinen Körperschaftsgesetz von Delaware (Delaware General Corporation Law) auf unbestimmte Dauer und unter der Registrierungsnummer 2923466 organisiert. Die Geschäftsadresse der Geschäftsführung der The Goldman Sachs Group, Inc. ist 000 Xxxx Xxxxxx, Xxx Xxxx, Xxx Xxxx 00000, Xxxxxxxxxx Xxxxxxx. Wesentliche Finanzinformationen über den Garanten Die folgende Tabelle enthält ausgewählte Finanzinformationen bezüglich der Garantin (erstellt nach den allgemein aner- kannten Rechnungslegungsgrundsätzen der Vereinigten Staaten (U.S. GAAP)), die dem geprüften konsolidierten Kon- zernabschluss vom 31. Dezember 2021 jeweils für das am 31. Dezember 2021 bzw. 31. Dezember 2020 geendete Ge- schäftsjahr entnommen sind sowie dem ungeprüften konsolidierten Zwischenbericht für den am 31. Xxxx 2022 geendeten Zeitraum entnommen sind: Netto Zinsüberschuss 6.470 4.751 1.827 1.482 Kommissionen und Gebühren 3.619 3.548 1.011 1.073 Vorsorge für Kreditausfälle 357 3.098 561 -70 Gesamt netto Einkünfte 59.339 44.560 12.933 17.704 Ergebnis vor Steuern 27.044 12.479 4.656 8.337 Nettogewinn bezogen auf die In- haber der Stammaktien 21.151 8.915 3.831 6.711 Gewinn pro Stammaktie (basic) 60,25 24,94 10,87 18,80 Summe der Aktiva 1.463.988 1.163.028 1.589.441 Unbesicherte Finanzverbindlichkeiten ohne nachrangige Finanzverbindlichkeiten 287.642 251.247 303.137 Nachrangige Finanzverbindlichkeiten 13.405 15.104 13.331 Für den Garanten spezifische wesentlichste Risikofaktoren Die Garantin unterliegt den folgenden zentralen Risiken: • Die Wertpapierinhaber sind der Kreditwürdigkeit der GSG als Garantin der Wertpapiere ausgesetzt. GSG ist einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die substanziell und inhärent für ihre Geschäftstätigkeit sind, einschließlich der folgenden Risiken: Marktrisiken, Liquiditätsrisiken, Kreditrisiken, Risiken zur Marktentwicklung und zum allge- meinen Geschäftsumfeld, operationelle Risiken, rechtliche und aufsichtsrechtliche Risiken und Wettbewerbsrisiken. Wenn eines dieser Risiken eintritt, kann sich dies negativ auf die Ertrags- und/oder Finanzlage von GSG und damit auf die Fähigkeit von GSG auswirken, ihre Zahlungsverpflichtungen als Garantin im Rahmen der Wertpapiere nach- zukommen. Für den Fall, dass weder GSFCI noch GSG in der Lage sind, ihren Verpflichtungen aus den Wertpapie- ren nachzukommen, kann der Wertpapierinhaber einen Verlust oder sogar einen Totalverlust erleiden. Die zentralen Risiken, die für die Wertpapiere spezifisch sind, werden wie folgt zusammengefasst: • Bei Festverzinslichen Wertpapieren entspricht der Tilgungsbetrag am Ende der Laufzeit dem Berechnungsbetrag. Das Verlustrisiko des Wertpapierinhabers ist dementsprechend auf die Differenz zwischen dem für den Erwerb der Wertpapiere eingesetzten Kapitals (einschließlich aufgewendeter Transaktionskosten) und dem Berechnungsbetrag zuzüglich Zinszahlungen begrenzt. Der Wertpapierinhaber bleibt allerdings weiterhin den Emittentenrisiken bzw. Garantenrisiken ausgesetzt, sodass er bei einer Zahlungsunfähigkeit der Emittentin und der Garantin sein gesamtes für den Erwerb der Wertpapiere eingesetztes Kapital (einschließlich aufgewendeter Transaktionskosten) verlieren kann. Unter anderem aus diesem Grund können Festverzinsliche Wertpapiere während ihrer Laufzeit zu einem Preis gehandelt werden, der unterhalb des Berechnungsbetrags liegt. Wertpapierinhaber können deshalb nicht darauf ver- trauen, die erworbenen Wertpapiere jederzeit während ihrer Laufzeit mindestens zum Berechnungsbetrag veräußern zu können. • Die Wertpapiere sehen während ihrer Laufzeit eine feste Verzinsung vor, die bei Emission festgelegt wird. Der Wertpapierinhaber partizipiert daher nicht von einem allgemein steigenden Marktzinsniveau. Bei einem steigenden allgemeinen Marktzinsniveau besteht bei Festverzinslichen Wertpapieren das Risiko, dass sich der Preis der Wert- papiere während der Laufzeit verringert. • Die Bedingungen der Wertpapiere können in bestimmten Fällen eine außerordentliche Kündigung der Emittentin vorsehen, so dass der Wertpapierinhaber ein Verlustrisiko trägt, da der Kündigungsbetrag unter dem Marktpreis der Wertpapiere liegen kann. Der Wertpapierinhaber trägt auch das Wiederanlagerisiko im Hinblick auf den Kündi- gungsbetrag. • Wertpapierinhaber tragen das Risiko, die Wertpapiere während ihrer Laufzeit nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt bzw. zu einem bestimmten Kurs veräußern zu können. • Wertpapierinhaber tragen ein Verlustrisiko auf Grund der steuerlichen Behandlung der Wertpapiere. Zudem kann sich die steuerliche Beurteilung der Wertpapiere ändern. Dies kann sich erheblich nachteilig auf den Kurs und die Einlösung der Wertpapiere sowie die Zahlung unter den Wertpapieren auswirken. Forderungen an Kunden und sonstige 160.673 121.331 174.637 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden und sonstigen 251.931 190.658 292.981 Gesamtverbindlichkeiten und Eigenkapital der Anteilsinhaber 1.463.988 1.163.028 1.589.441 Harte Kernkapitalquote (CET1) (standard- isiert) 14,2 14,7 14,4 Gesamtkapitalquote (standardisiert) 17,9 19,5 18,1 Verschuldungsquote (Tier 1) 7,3 8,1 7,1