Voraussetzungen für die Leistungserbringung. In allen unter Ziffer 1.1 genannten Fällen erfolgt die Zurverfügungstellung zusätzlicher Kabelkanalkapazitäten in den Einzelvereinbarungen unter dem Vorbehalt, daß freie Rohrzüge beim Leistungsgeber vorhanden sind, etwaige Zustimmungen oder Genehmigungen vorliegen und die freien Rohrzüge nicht - sei es gegenwärtig oder zukünftig - vom Leistungsgeber für die Deckung seines Eigenbedarfs benötigt bzw. an Dritte aufgrund gesonderter Vereinbarungen oder im Rahmen des § 51 TKG zur Verfügung gestellt werden.
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Samples: Rahmenleistungsvertrag (Kabel Deutschland GmbH), Framework Agreement (Kabel Deutschland GmbH), Rahmenleistungsvertrag (Kabel Deutschland GmbH)
Voraussetzungen für die Leistungserbringung. In allen unter Ziffer 1.1 genannten Fällen erfolgt die Zurverfügungstellung zusätzlicher zusätzlicher Kabelkanalkapazitäten in den Einzelvereinbarungen unter dem Vorbehalt, daß freie Rohrzüge beim Leistungsgeber vorhanden sind, etwaige Zustimmungen oder Genehmigungen vorliegen und die freien Rohrzüge nicht - sei es gegenwärtig oder zukünftig - vom Leistungsgeber für die Deckung seines Eigenbedarfs benötigt bzw. an Dritte aufgrund gesonderter Vereinbarungen oder im Rahmen des § 51 TKG zur Verfügung gestellt werden.
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