Vorkenntnis. Der Kunde erkennt das Angebot des Maklers als ursächlich für den Abschluss des Hauptvertrages an. Ist das angebotene Objekt bereits bekannt, so ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Werktagen, unter Angabe der Quelle zu widersprechen. Hierzu genügt ein Schreiben, eMail oder Faxbrief an den Makler. Widerspricht der Kunde nicht, so ist es ihm danach verwehrt, sich auf eine Vorkenntnis berufen. Im Falle des Zustandekommens eines Hauptvertrages ist er verpflichtet, die jeweilige Maklerprovision zzgl. Mehrwertsteuer zu entrichten.
Vorkenntnis. Ist Ihnen die durch uns nachgewiesene oder vermittelte Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so sind Sie verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzuteilen.
Vorkenntnis. Ist dem Empfänger das angebotene Objekt bereits bekannt oder durch einen anderen Makler angeboten worden, so hat er dies unverzüglich anzuzeigen.
Vorkenntnis. Ist dem Kunden das angebotene Objekt bereits bekannt, so ist er verpflichtet, dies unverzüglich gegenüber Xxxxxx X. Xxxxx unter Angabe der Quelle mitzuteilen. Sollte eine entsprechende Vorkenntnismitteilung nicht innerhalb von vier Werktagen erfolgen, so kann sich der Kunde gegenüber dem Provisionsanspruch nicht auf die Vorkenntnis berufen. Für die Mitteilung genügt ein Schreiben, eine E-Mail oder ein Fax.
Vorkenntnis. Ist dem Kunden ein durch uns nachgewiesenes Objekt bereits von anderer Seite angeboten worden, so ist er verpflichtet, uns dieses unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Tagen nach Bekanntgabe, schriftlich mitzuteilen. Des Weiteren hat uns der Kunde nachzuweisen, woher er die Kenntnis des Objektes erlangt hat.
Vorkenntnis. Ist dem angesprochenen Interessenten und Empfänger eines Angebotes oder Nachweises das durch RVC Immobilien GMBH angebotene bzw. nachgewiesene Objekt bereits bekannt, so ist er verpflichtet, dies der RVC Immobilien GMBH innerhalb von vier Tagen ab ZGMBHang des Angebo- tes oder Nachweises mitzuteilen. Andernfalls ist er ist er verpflichtet, we- gen der RVC Immobilien GMBH entstandenen und noch erwachsenen Unkosten einen nicht dem richterlichen Mäßigungsrechts unterliegenden Schadenersatzes in Höhe von 3% (zzgl. etwaiger USt) der Immobilienwer- tes in Falle des tatsächlichen Vertragsabschlusses bezüglich des nachge- wiesenen Objekts zu leisten.
Vorkenntnis. Der Auftraggeber hat für den Fall der Kenntnis des Objektes bzw. des Eigentümers des Objektes diesen Umstand dem Ma- kler unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Geschieht dies nicht, so hat der Empfänger dem Makler im Wege des Schadens- ersatzes die in Erfüllung des Auftrages nutzlos gewordenen Aufwendungen zu ersetzen, die diesem dadurch entstanden sind, dass der Empfänger ihn nicht über die bestehende Vor- kenntnis informiert hat.
Vorkenntnis. Ist Ihnen die durch uns nachgewiesene oder vermittelte Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so sind Sie verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzuteilen. Andernfalls ist insoweit unbeschadet einer möglichen Vorkenntnis bei Abschluss eines vermittelten oder nachgewiesenen Vertrages die vereinbarte Provision zu zahlen.
Vorkenntnis. Ist dem Mietinteressenten die Anmietungsmöglichkeit von Wohnungen oder die Adresse von Wohnungsvermietern - über die künftig vom Makler ein Nachweis geführt wird - bereits bekannt, so hat er dies dem Makler unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen.
Vorkenntnis. 5. Maklerprovision 6. Leistungen aus einem vermittelten Mietver- trag Ist dem Mietinteressenten die Anmietungsmöglichkeit von Wohnraum oder die Ad- resse von Vermietern - über die künftig vom Makler ein Nachweis geführt wird - be- reits bekannt, so hat er dies dem Makler unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen.Der Mietinteressent ist verpflichtet, am Tage des Zustandekommens eines rechtsver- bindlichen Mietvertragsabschlusses Monats-Kaltmieten zzgl. 19 % MwSt. zu zahlen. Der Mietinteressent wird alle sich aus einem abzuschließenden Mietvertrag erge- benden Leistungen (Miete, Kaution usw.) ohne Einschaltung des Maklers unmittel- bar gegenüber dem Vermieter bzw. dessen Verwalter erbringen, es sei denn, der Makler wurde vermieterseits mit schriftlicher Vollmacht zur Entgegennahme solcher Leistungen ausdrücklich ermächtigt.