Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen Musterklauseln

Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen. 1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Lieferer und Besteller gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien untereinander maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland. 2. Gerichtsstand ist das für den Sitz des Lieferers zuständige Gericht. Der Lieferer ist jedoch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers Klage zu erheben. 3. Erfüllungsort ist Chemnitz, für pc Scholz GmbH Dresden. 4. Ist der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so sind die nach diesen Be‐ dingungen einem Kaufmann gegenüber anzuwendenden Bestimm‐ ungen gleichfalls anzuwenden. 5. Der Kunde darf seine Rechte und Pflichten aus dem zu diesen Be‐ dingungen abgeschlossenen Vertrag nur mit schriftlicher Zustimmung des Lieferanten übertragen. Gleiches gilt für die Abtretung seiner Rechte aus diesem Vertrag. 6. Der Kunde hat seinen Wohnsitz‐ oder Sitzwechsel sowie Änderungen in der Rechtsform und den Haftungsverhältnissen seines Unter‐ nehmens dem Lieferanten unverzüglich anzuzeigen. 7. Hat der Kunde seinen (Wohn‐)Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, aber innerhalb der Europäischen Gemeinschaft, ist er zur Einhaltung der umsatzsteuerrechtlichen Bestimmungen der Eu‐ ropäischen Gemeinschaft verpflichtet. Der Kunde ist verpflichtet, seine Umsatzsteueridentifikationsnummer dem Lieferanten be‐ kanntzugeben und die notwendigen Auskünfte bezüglich seiner Un‐ ternehmereigenschaft, der Verwendung des Transports der Lieferge‐ genstände und der statistischen Meldepflicht an den Lieferanten zu erteilen. 8. Der Kunde willigt hiermit ein, dass im Rahmen der Vertrags‐ und Ge‐ schäftsbeziehung bekanntgewordene Daten im Sinne des Daten‐ schutzgesetzes vom Lieferanten gespeichert werden, soweit dies zur Durchführung des Vertrages, insbesondere zur Auftragsabwicklung und Kundenbetreuung notwendig ist, wobei die Interessen des Kund‐ en zu berücksichtigen sind.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen. 10.1 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Vertragspartner gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, jedoch unter Ausschluss des Konfliktrechts, der Haager Einheitlichen Kaufgesetze und des Wiener UNCITRAL-Übereinkommens über internationale Warenkaufverträge. Die Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) wird ebenfalls ausdrücklich ausgeschlossen. 10.2 Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist Erfüllungsort unser Hauptsitz, 00000 Xxxxxxxx, für alle sich aus diesem Rechtsverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten einschließlich der Lieferungen und Zahlungen. 10.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus jedem Geschäft, für das diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, ist unser Geschäftssitz sowohl für Klagen, die von uns, als auch für Klagen, die gegen uns erhoben werden. Für den Geschäftsverkehr mit Bestellern, die weder Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches noch Sondervermögen des öffentlichen Rechts noch juristische Personen des öffentlichen Rechts sind, sowie für Geschäfte mit einem Kaufmann, die nicht zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehören, gilt diese Bestimmung nicht. 10.4 Sofern der Lieferant Kaufmann ist, ist unter Ausschluss sonstiger Gerichtsstände Gerichtsstand für alle entstehenden Streitigkeiten 00000 Xxxxxxxx; wir sind jedoch berechtigt, den Vertragspartner an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. 10.5 Diese AGBL bleiben auch dann gültig, wenn einzelne Klauseln sich als ungültig erweisen sollten. Die ungültige Klausel wird von den Parteien so ergänzt oder umgedeutet, dass der mit der ungültigen Vorschrift beabsichtigte wirtschaftliche Zweck weitestgehend erreicht wird. Entsprechend ist zu verfahren, wenn sich bei der Durchführung des Vertragsverhältnisses eine ergänzungsbedürftige Xxxxx ergibt. Beruht die Ungültigkeit auf einer Leistungs- oder Zeitbestimmung, so tritt an ihre Stelle das gesetzlich zulässige Maß. 10.6 Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige rechtlich wirksame Regelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt. 10.7 Sollte eine Bestimmung dieser AGBL mit Rücksicht auf zwingendes ausländisches Recht unwirksam sein, wird der Vertragspartner auf Verlangen diejenigen Vertragsergänzungen mit uns vereinbaren und diejenigen Erklärungen Dritten oder Behörden gegenüber abgeben, durch wel...
Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen. 17.1. Diese AGB und alle Beziehungen zwischen heldenzeit und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller inter- nationalen und supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts. 17.2. Ist der Kunde Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichts- stand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten das für den Sitz von heldenzeit zuständige Gericht. Entsprechendes gilt, wenn der Käufer Unternehmer i.S.d. § 14 BGB ist. heldenzeit ist jedoch in allen Fällen berechtigt, ihre Ansprüche gegen den Kunden auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. 17.3. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeit, bleiben unberührt. 17.4. Sollte eine Regelung dieser AGB ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. 17.5. Die Europäische Kommission stellt unter xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sog. OS-Plattform) bereit.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen. 12.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und unter Ausschluss derjenigen kollisionsrechtlichen Vorschriften, die auf eine andere Rechtsordnung verweisen. Erfüllungsort für die Lieferung ist die vom Besteller genannte Lieferanschrift. Gerichtsstand ist Bad Kreuznach. 12.2 Sollte eine Regelung dieser EKB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der EKB im Übrigen nicht.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen. 1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort für die Lieferung ist die von uns genannte Lieferanschrift. Ausschließlicher Gerichtsstand ist unser Firmensitz. Wir sind jedoch berechtigt, den Lieferanten an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. 2. Alle Vereinbarungen einschließlich Nebenabreden, die zwischen uns und dem Lieferanten getroffen werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Eine Änderung dieser Schriftformklausel ist ebenfalls nur schriftlich möglich. Sollte eine Regelung dieser EKB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der EKB im Übrigen nicht. 3. Wir speichern Daten unserer Lieferanten im Rahmen unserer gegenseitigen Geschäftsbeziehung, gem. geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Der Lieferant erklärt die erforderlichen Einwilligungen hierzu, die er jederzeit schriftlich oder elektronisch widerrufen kann.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen. (1) Dieses Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechtes und des UN-Kaufrechtes. Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz des Unternehmens vereinbart. (Dies gilt nicht, wenn der Kunde Verbraucher im Sinne des KSchG ist) (2) Erfüllungsort ist Wien. (3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmung oder zu Ausfüllung der Xxxxx soll die gesetzliche Regelung treten. (Dies gilt nicht, wenn der Kunde Verbraucher im Sinne des KSchG ist)
Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen. 14.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen. 14.2 Gerichtsstand und Erfüllungsort ist am Geschäftssitz unserer bestellenden Gesellschaft, es sei denn es besteht eine abweichende rahmenvertragliche Vereinbarung. Wir sind jedoch daneben berechtigt, vor dem Gericht zu klagen, das am Sitz des Lieferanten zuständig ist. 14.3 Sollte eine Regelung dieser AEB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der AEB im Übrigen nicht. Wir speichern Daten unserer Lieferanten im Rahmen unserer gegenseitigen Geschäftsbeziehung gem. geltenden daten- schutzrechtlichen Bestimmungen. Der Lieferant erklärt die erforderlichen Einwilligungen hierzu, die er jederzeit schriftlich oder elektro- nisch widerrufen kann.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen. 10.1 Diese Bedingungen und die Geschäftsbeziehung zwischen Ihnen und uns, einschließlich etwaiger Fragen über das gültige Zustandekommen eines Vertragsverhältnisses und einschließlich etwaiger Streitigkeiten unterliegen den Gesetzen der Republik Österreich unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und Kollisionsnormen. Diese Rechtswahl führt nicht dazu, dass Ihnen der Schutz entzogen wird, der Ihnen durch diejenigen Bestimmungen gewährt wird, von denen nach dem Recht des Staates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf (Günstigkeitsprinzip). 10.2 Ist nach dem für Ihren Wohnsitz geltenden Recht die Vereinbarung eines ausländischen Gerichtsstands für Zivilprozesse gegen Sie unzulässig, so ist dieses für Ihren Wohnsitz zuständige Gericht für etwaige Streitigkeiten zuständig, in allen anderen Fällen wird die ausschließliche Zuständigkeit des für Wien sachlich zuständigen Gerichts vereinbart. 10.3 Sollte eine Bestimmung in diesen Nutzungsbedingungen ungültig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen davon unberührt.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen. Der THG-Quotenvertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (Convention of Contracts for the International Sales of Goods, CISG). Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, der Sitz von SWL in Lemgo. Sämtliche Nebenabreden, Änderungen oder Erklärungen an oder im Zusammenhang mit dem THG-Quotenvertrag bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Textformabrede.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen. Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort für die Lieferung ist die vom Besteller genannte Lieferanschrift. Gerichtsstand ist der Firmensitz des Bestellers.