Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen. 1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Lieferer und Besteller gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien untereinander maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen. 11.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und unter Ausschluss derjenigen kollisionsrechtlichen Vorschriften, die auf eine andere Rechtsordnung verweisen. Erfüllungsort für die Lieferung ist die vom Besteller genannte Lieferanschrift. Gerichtsstand ist Bad Kreuznach.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen. 22.1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Auftragnehmer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, das UN-Kaufrecht (CISG) findet keine Anwendung.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Vertragspartner gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist Erfüllungsort für alle sich aus diesem Rechtsverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten einschließlich der Lieferungen und Zahlungen Remscheid. Sofern der Lieferant Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist -unter Ausschluss sonstiger Gerichtsstände- Gerichtsstand für alle entstehenden Streitigkeiten Remscheid; wir sind jedoch berechtigt, den Vertragspartner an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen. 10.1 Diese Bedingungen und die Geschäftsbeziehung zwischen Ihnen und uns, einschließlich etwaiger Fragen über das gültige Zustandekommen eines Vertragsverhältnisses und einschließlich etwaiger Streitigkeiten unterliegen den Gesetzen der Republik Österreich unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und Kollisionsnormen. Diese Rechtswahl führt nicht dazu, dass Ihnen der Schutz entzogen wird, der Ihnen durch diejenigen Bestimmungen gewährt wird, von denen nach dem Recht des Staates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf (Günstigkeitsprinzip).
Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen. 14.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen. 17.1 Diese AGB und alle Beziehungen zwischen achso! und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen. 13.1 Diese AGB und alle Beziehungen zwischen TANDEM und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen. 12.1 Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort für die Lieferung ist die vom Besteller genannte Lieferanschrift. Gerichtsstand ist der Firmensitz des Bestellers.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen. (1) Dieses Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechtes und des UN-Kaufrechtes. Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz des Unternehmens vereinbart. (Dies gilt nicht, wenn der Kunde Verbraucher im Sinne des KSchG ist)