Common use of Vorleistung Dritter Clause in Contracts

Vorleistung Dritter. Soweit der Telekommunikationsnetzbetreiber eine Leistung zu erbringen hat, die von erforderlichen Vorleistungen, Zustimmungen oder Erlaubnissen Dritter oder des Kunden abhängig ist, steht die Leistungspflicht des Telekommunikationsnetzbetreiber unter dem Vorbehalt, dass diese rechtzeitig, vollständig und in der erforderlichen Qualität erfolgen. Werden die erforderlichen Vorleistungen, Zustimmungen und Erlaubnisse nicht rechtzeitig, vollständig und in der erforderlichen Qualität erbracht, entfällt insoweit die Leistungspflicht des Telekommunikationsnetzbetreiber und die Haftung des Telekommunikationsnetzbetreiber ist ausgeschlossen. Die Leistungspflicht entfällt nicht und die Haftung ist nicht ausgeschlossen, wenn der Telekommunikationsnetzbetreiber die verspätete, unvollständige oder mangelhafte Qualität zu vertreten hat.

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