Common use of Vorleistung Dritter Clause in Contracts

Vorleistung Dritter. Soweit der Telekommunikationsnetzbetreiber eine Leistung zu erbringen hat, die von erforderlichen Vorleistungen, Zustimmungen oder Erlaubnissen Dritter oder des Kunden abhängig ist, steht die Leistungspflicht des Telekommunikationsnetzbetreiber unter dem Vorbehalt, dass diese rechtzeitig, vollständig und in der erforderlichen Qualität erfolgen. Werden die erforderlichen Vorleistungen, Zustimmungen und Erlaubnisse nicht rechtzeitig, vollständig und in der erforderlichen Qualität erbracht, entfällt insoweit die Leistungspflicht des Telekommunikationsnetzbetreiber und die Haftung des Telekommunikationsnetzbetreiber ist ausgeschlossen. Die Leistungspflicht entfällt nicht und die Haftung ist nicht ausgeschlossen, wenn der Telekommunikationsnetzbetreiber die verspätete, unvollständige oder mangelhafte Qualität zu vertreten hat. 1 Die nachfolgenden Bedingungen regeln die Übermittlung von digitalen Signalen sowie die Freischaltung und Überlassung einer geeigneten SmartCard-Lizenz. Voraussetzungen sind ein digitaltauglicher Kabelanschluss und geeigneter kabeltauglicher Decoder. Die Bereitstellung eines Netzanschlusses und des Decoders sind nicht Gegenstand dieses Vertrages. 2 Diese besonderen Geschäftsbedingungen gelten für Vertragsverhältnisse, die im Hinblick auf den Bezug des Produktes „Kabel+“ (bestehend aus mehreren High Definition (HD) Programmen) ab dem 01. Juni 2020 begründet oder geändert wurden. 3 Der Netzbetreiber erbringt im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten folgende Leistungen: - Der Netzbetreiber überträgt Kabel+ als verschlüsselte digitale Programmpakete. - Die Freischaltung der SmartCard-Lizenz und des Decoders erfolgt zu dem mit dem Kunden vereinbarten Termin. - Der Netzbetreiber überlässt dem Kunden eine kodierte SmartCard-Lizenz mit persönlicher Identifikationsnummer (PIN). Mittels der Kodierung wird die SmartCard- Lizenz über das Zugangskontrollsystem aktiviert oder deaktiviert. 4 Der Netzbetreiber erbringt jeweils nach Vereinbarung im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten gegen gesondertes Entgelt, das sich nach der bei Auftragserteilung gültigen Preisliste richtet, insbesondere folgende zusätzliche Leistungen: - Ersatz einer SmartCard-Lizenz, - Zurücksetzen der PIN.

Appears in 4 contracts

Samples: Service Agreement, Service Agreement, Service Agreement