Common use of Vorsorgemaßnahmen Clause in Contracts

Vorsorgemaßnahmen. Für den Fall, dass das Programm ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß funktioniert, muss der Lizenznehmer angemessene Vorsorgemaßnahmen ergreifen (z.B. durch Datensicherung, Fehlerdiagnose, regelmäßige Überprüfung der Ergebnisse). Der Lizenznehmer ist für das ordnungsgemäße Funktionieren der Arbeitsumgebung des Programms verantwortlich. Der Lizenznehmer sollte insbesondere beachten, dass er im Rahmen seiner Sorgfaltspflichten zunächst sicherstellen muss, dass durch die Installation der Software keine Störungen mit der vor der Nutzung dieser Software bereits installierten Software verursacht werden, dass auch weiterhin Sicherheitskopien von zuvor bestehenden Daten vor der Installation der neuen Software und während ihres Betriebs angefertigt und im Fall eines vermuteten Softwarefehlers alle angemessenen zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden. Der Lizenznehmer muss insbesondere auch die notwendigen Einstellungen auf seiner Firewall, seinen Antivirusprogrammen oder ähnlichen Datenschutzmechanismen sowie auf seinem Netzwerk oder Server vornehmen. Das Risiko einer Inkompatibilität der Software mit der Soft- oder Hardware des Lizenznehmers geht nicht zu Lasten des Lizenzgebers.

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Samples: Software License Agreement