Bauherr Musterklauseln

Bauherr für Umbau- und Reparaturarbeiten (unter Ausschluss von Aus- hub- und Fundamentarbeiten), sofern diese die Gesamtbau- summe von CHF 100'000.– nicht übersteigen.
Bauherr. Ansprüche aus Schäden an Grundstücken, Gebäuden und anderen Werken durch Abbruch-, Erdbe- wegungs- oder Bauarbeiten.
Bauherr. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten (Neubauten, Umbauten, Repara- turen, Abbruch-, Grabearbeiten) auf den Grundstücken. Mitversichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht ▪ der Familienangehörigen des Versicherungsnehmers aus der Wahrnehmung von dessen Pflichten als Bauherr; ▪ der im Rahmen der Selbsthilfe unentgeltlich oder auf Gegenseitigkeit tätigen Personen bei der Ausführung von Bauarbeiten in eigener Regie. Diese Mitversicherung gilt nur insoweit, als diese Personen für Ihr Risiko nicht anderweitig Versicherungsschutz beanspruchen können. zu B 1.1. und B 1.2: Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus Personenschaden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten im Betrieb des Versicherungs- nehmers gemäß dem Sozialgesetzbuch VII handelt. Das Gleiche gilt für solche Dienstunfälle gemäß den beamtenrechtlichen Vor- schriften, die in Ausübung oder infolge des Dienstes Angehörigen derselben Dienststelle zugefügt werden.
Bauherr als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten (Neubauten, Umbauten, Reparaturen, Abbruch-, Grabearbeiten) für eigene Bauvorhaben - nicht als Bauträger -. Übersteigen die während eines Versicherungsjahres aufgewendeten Bau- summen insgesamt den Betrag von Euro 250.000,00, so ist für den Mehrbe- trag eine noch zu vereinbarende Prämie zu zahlen. Mitversichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht - der Familienangehörigen des Versicherungsnehmers aus der Wahrnehmung von dessen Pflichten als Bauherr; - der im Rahmen der Selbsthilfe unentgeltlich oder auf Gegenseitigkeit tätigen Personen bei der Ausführung von Bauarbeiten in eigener Regie. Diese Mitversicherung gilt nur insoweit, als diese Personen für ihr Risiko nicht anderweitig Versicherungsschutz beanspruchen können. Es gilt Abschnitt Deckungseinschränkungen - Arbeitsunfälle - gemäß Teil A Ziff. 5.2 dieses Vertrages. H 5750:02
Bauherr. Versichert ist im Umfang von Ziff. 1 BBR die gesetzliche Haftpflicht als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten (Neubauten, Umbauten, Reparaturen, Abbruch-, Grabearbeiten) bis zu einer Bausumme von 100.000 EUR je Bauvorhaben. Das Bauvorhaben darf eine Zeit von 4 Monaten nicht überschreiten. Wenn dieser Betrag oder der Zeitraum überschritten wird, entfällt die Mitversicherung. Es gelten dann die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (Ziff. 4 AHB).
Bauherr. 1. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Bauherr oder Unter- nehmer von Baumaßnahmen, wie z. B. Neubauten, Umbauten, Anbauten, Reparaturen, Abbruch und Grabarbeiten. Versicherungsschutz besteht bis zu einer Bausumme von 000.000 € je Bauvorhaben. Mitversichert sind dabei auch private Eigenleistungen sowie Nachbarschaftshilfe. Zur Bausumme zählen alle tatsächlichen Aufwendungen für die Gesamtbaumaßnahme. Wird die ge- nannte Bausumme überschritten entfällt der Versicherungsschutz. Es gelten dann die Bestimmungen der Vorsorgeversicherung.
Bauherr. Versichert ist die Haftpflicht als Bauherr, sofern die Gesamtbausumme CHF 100'000 nicht übersteigt. Die Versicherung ist beschränkt auf die Haftpflicht der Versicherten gemäss Artikel D3.8 bis D3.10 und D3.12.
Bauherr die Haftpflicht als Bauherr aus der Beschädigung von fremden Grundstücken und Werken durch Abbruch-, Erdbewegungs- oder Bauarbeiten, vorbehalten Artikel D3.11;
Bauherr. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Bau- herr oder Unternehmer von Bauarbeiten für die Errichtung der Photovoltaikanla- ge (Installation der Anlage, Umbauten, Reparaturen, Abbruch- und Grabearbei- ten).
Bauherr. Versichert ist die Haftpflicht als Bauherr von Um- und Erweiterungs- bauten bis zu einer Gesamtbausumme von CHF 100’000 (berechnet nach SIA-Ansätzen). Nicht versichert ist die Haftpflicht für Schäden an fremden Grund- stücken, Gebäuden und anderen Werken infolge Abbruch, Erdbewe- gungs- oder Bauarbeiten, für die ein Versicherter als Bauherr verantwort- lich ist, falls die Gesamtbausumme des Vorhabens CHF 100’000 über- steigt.