Common use of Wahlleistungen Clause in Contracts

Wahlleistungen. Zwischen der Klinik und dem Patienten können im Rahmen der räumlichen, sachlichen und personellen Möglichkeiten der Klinik und soweit vertragliche Abmachungen zwischen der Klinik und dem jeweiligen Kostenträger nicht entgegenstehen die Wahlleistungen gesondert vereinbart und berechnet werden. Die gesonderte Vereinbarung erfolgt schriftlich im Behandlungsvertrag. Die Kündigung einer vereinbarten Wahlleistung bedarf der Textform. Die Klinik kann Patienten, welche die Kosten eines früheren Aufenthaltes nicht bzw. erheblich verspätet gezahlt haben, Wahlleistungen versagen. Ärztliche Wahlleistungen vereinbart der Patient zusätzlich unmittelbar mit dem jeweiligen Wahlarzt. Begleitpersonen sind Personen, die mit einem Patienten zusammen zum gemeinsamen Aufenthalt in der Klinik aufgenommen werden, ohne einen Anspruch auf ärztliche, pflegerische oder therapeutische Leistung zu haben. Begleitpersonen können gegen Entgelt oder Teilkostenübernahmeerklärung in die Klinik aufgenommen werden und ggf. auch weitere Leistungen erhalten. In jedem Fall trägt der Patient die für Begleitpersonen anfallenden Kosten, soweit hierfür kein Versicherungsschutz besteht.

Appears in 4 contracts

Samples: www.johannesbad-medizin.com, www.johannesbad-medizin.com, www.johannesbad-medizin.com