Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Gefahrumständen. Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für dessen Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt.
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Samples: Versicherungsvertrag, Wohngebäudeversicherung, Versicherungsbedingungen Zur Sachversicherung
Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Gefahrumständen. Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer Versi- cherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für dessen Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt.
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Samples: Sachversicherung Landwirtschaftlicher Betriebe, Wirtschaftsgebäude Und Deren Inhalt Sowie Wohngebäude, Sachversicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die Versicherung Zusätzlicher Gefahren Zur Feuerversicherung
Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Gefahrumständen. Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für dessen Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme Vertragsannahme, der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 von 3.1, Satz 1, der Versicherungsbedingungen zur Sachversicherung stellt.
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Samples: Versicherungsbedingungen, Betriebssachversicherung, Versicherungsbedingungen
Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Gefahrumständen. Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung Vertrags- erklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für dessen Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtetverpflich- tet, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt.
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Samples: Gewerbliche Gebäude Und Mietausfallversicherung, Hausratversicherung, Betriebsschließungsversicherung
Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Gefahrumständen. Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten bekann- ten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für dessen Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner VertragserklärungVertragserklä- rung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt.
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Samples: Zusatzbedingungen Zur Glasversicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die Versicherung Von Reisegepäck, Wohngebäudeversicherung
Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Gefahrumständen. Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigenanzu- zeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für dessen Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten verein- barten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt.
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Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Gefahrumständen. Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung Vertrags- erklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für dessen Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt.
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Samples: Glas /Werbeanlagenversicherung, Versicherungsvertrag
Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Gefahrumständen. Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für dessen Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer Fragen in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt.
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Samples: Montageversicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die Montageversicherung
Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Gefahrumständen. Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für dessen Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme Vertrags- annahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt.
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Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Gefahrumständen. Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung Vertragserklä- rung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigenanzuzei- gen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für dessen Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt.
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Samples: Allgemeine Wohngebäude Versicherungsbedingungen, Hausratversicherung
Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Gefahrumständen. Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigenan- zuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für dessen Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt.
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Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Gefahrumständen. Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für dessen Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme Vertragsannahme, der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt.
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Samples: Hausratversicherung, Hausratversicherung
Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Gefahrumständen. Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform im Versi- cherungsantrag gefragt hat und die für dessen Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt.
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Samples: Sachversicherung Landwirtschaftlicher Betriebe, Sachversicherung Landwirtschaftlicher Betriebe
Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Gefahrumständen. (1) Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für dessen Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. .
(2) Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Zu Den Versicherungen, Allgemeine Bedingungen Zu Den Versicherungen
Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Gefahrumständen. Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für dessen Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner VertragserklärungVertragser- klärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Versicherung Von Anlagen Zur Gewinnung Von Erneuerbaren Energien, Wohngebäudeversicherung
Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Gefahrumständen. Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände Ge- fahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für dessen Entschluss erheblich er- heblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt.
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Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Gefahrumständen. Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung Ver- tragserklärung dem Versicherer bzw. der S.L.P. alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für dessen Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten vereinbar- ten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt.
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Samples: Hausratversicherung
Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Gefahrumständen. Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände Gefah- rumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für dessen Entschluss erheblich erheb- lich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten verein- barten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes Sat- zes 1 stellt.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Der Basler Gewerbe Inhalt Versicherung
Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Gefahrumständen. Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigenanzu- zeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für dessen Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten ver- einbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Geschäftsinhaltversicherung
Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Gefahrumständen. Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung Ver- tragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände Gefahr- umstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform Text- form gefragt hat und die für dessen Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme Ver- tragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt.
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Samples: Hausratversicherung
Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Gefahrumständen. Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände Gefah- rumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für dessen Entschluss erheblich erheb- lich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten verein- barten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer Versiche- rer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt.
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Samples: Gewerbe Gebäudeversicherung
Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Gefahrumständen. Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für dessen Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer Ver- sicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer Fragen in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Elektronikversicherung
Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Gefahrumständen. Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten be- kannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für dessen Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt.
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Samples: Hausratversicherung
Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Gefahrumständen. Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für dessen Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner VertragserklärungVer- tragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt.
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Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Gefahrumständen. Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung Ver- tragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer Versiche- rer in Textform gefragt hat und die für dessen Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt.
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Samples: Hausratversicherung
Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Gefahrumständen. Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung Ver- tragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände Gefahr- umstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform Text- form gefragt hat und die für dessen Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme Ver- tragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des § 19 Nr. 1 Satzes 1 stellt.
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Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Gefahrumständen. Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten bekann- ten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für dessen Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten verein- barten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Versicherung Von Galerien
Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Gefahrumständen. Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer Ver- sicherer in Textform gefragt hat und die für dessen Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten verein- barten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer Versi- cherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt.
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Samples: Hausratversicherung
Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Gefahrumständen. Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände Gefahrum- stände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für dessen Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme Ver- tragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt.
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Samples: Elektronik Versicherung
Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Gefahrumständen. Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform Schriftform gefragt hat und die für dessen Entschluss erheblich er heblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner VertragserklärungVer tragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt. Gefahrerheblich sind die Umstände, die geeig net sind, auf den Entschluss des Versicherers Einfluss auszuüben, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt abzuschließen. Wird der Vertrag von einem Vertreter des Ver sicherungsnehmers geschlossen und kennt die ser den gefahrerheblichen Umstand, muss sich der Versicherungsnehmer so behandeln lassen, als habe er selbst davon Kenntnis gehabt oder dies arglistig verschwiegen.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen
Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Gefahrumständen. Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für dessen Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme Vertragsannahme, der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 von 3.1, Satz 1, der Besonderen Bedingungen zu Sach stellt.
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Samples: Versicherungsbedingungen
Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Gefahrumständen. Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) gefragt hat und die für dessen Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt.
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Samples: Elektronikversicherung
Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Gefahrumständen. Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung Ver- tragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände Ge- fahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für dessen Entschluss erheblich er- heblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt.
Appears in 1 contract
Samples: Hausratversicherung
Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Gefahrumständen. Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung Vertrags erklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände Gefahrumstän de anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für dessen Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt.
Appears in 1 contract
Samples: Hausratversicherung
Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Gefahrumständen. Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände Gefahr- umstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für dessen Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme Vertragsannahme, der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt.
Appears in 1 contract
Samples: Pflanzenversicherung
Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Gefahrumständen. Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für dessen Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform zusätzliche Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt.
Appears in 1 contract
Samples: Versicherungsbedingungen
Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Gefahrumständen. Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für dessen Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Text- form Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Maschinen Und Kaskoversicherung
Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Gefahrumständen. Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung Ver- tragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände Ge- fahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für dessen Entschluss erheblich erheb- lich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließenschlie- ßen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt.
Appears in 1 contract
Samples: Insurance Contract
Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Gefahrumständen. Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für dessen Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließenschlieften. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt.
Appears in 1 contract
Samples: Sach Und Elektronikversicherung
Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Gefahrumständen. Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten bekann- ten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für dessen des- sen Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige An- zeige verpflichtet, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Text- form Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt.
Appears in 1 contract
Samples: Gewerbe Sachversicherung
Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Gefahrumständen. Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für dessen Entschluss Ent- schluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt.
Appears in 1 contract
Samples: Wohngebäudeversicherung
Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Gefahrumständen. Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für dessen Entschluss erheblich er- heblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt.
Appears in 1 contract
Samples: Wohngebäudeversicherung
Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Gefahrumständen. Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung Ver- tragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände Gefahr- umstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform Text- form gefragt hat und die für dessen Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtetver- pflichtet, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme Ver- tragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt.
Appears in 1 contract
Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Gefahrumständen. Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für dessen Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme Vertragsannahme, der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 erstens Absatzes stellt.
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Samples: Yacht Insurance Policy
Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Gefahrumständen. Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung Ver- tragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände Gefah- rumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für dessen Entschluss erheblich erheb- lich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließenschlie- ßen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt.
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Samples: Wohngebäudeversicherung
Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Gefahrumständen. Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände Gefahr- umstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für dessen Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme Vertrags- annahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt.
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Samples: Landwirtschaftliche Gebäude , Inhalts Und Tierversicherung
Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Gefahrumständen. Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung Vertrags- erklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für dessen Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtetverpflicht- et, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt.
Appears in 1 contract
Samples: Accura XXL Schutzbrief Für Privat Genutzte Wohnmobile
Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Gefahrumständen. Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung Vertragserklä- rung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigenanzuzei- gen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für dessen Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten vereinbar- ten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt.
Appears in 1 contract
Samples: Hausratversicherung
Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Gefahrumständen. Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände in Schriftform anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für dessen Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme Vertragsan- nahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt.
Appears in 1 contract
Samples: Hausratversicherung
Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Gefahrumständen. Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten bekann- ten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für dessen Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt.
Appears in 1 contract
Samples: Sach Und Elektronikversicherung
Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Gefahrumständen. Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung Ver- tragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für dessen Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt.
Appears in 1 contract
Samples: Hausratversicherung
Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Gefahrumständen. Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für dessen Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten verein- barten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt.
Appears in 1 contract
Samples: Jahres Reiseschutzbrief
Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Gefahrumständen. Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für dessen Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer Versi- cherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt.
Appears in 1 contract
Samples: Wohngebäudeversicherung
Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Gefahrumständen. Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände Gefahr- umstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für dessen Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme Ver- tragsannahme, der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt.
Appears in 1 contract
Samples: Pflanzenversicherung
Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Gefahrumständen. Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer Ver- sicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für dessen Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme Vertragsannahme, der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt.
Appears in 1 contract
Samples: Hagel /Mehrgefahren Versicherung