Common use of Wann beginnt der Versicherungsschutz? Clause in Contracts

Wann beginnt der Versicherungsschutz?. Der Versicherungsschutz beginnt, wenn der Vertrag geschlossen ist, jedoch nicht vor dem mit Ihnen ver- einbarten, im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn. Allerdings entfällt unsere Leis- tungspflicht bei nicht rechtzeitiger Zahlung der Einlö- sungsprämie (siehe 2.2).

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Wann beginnt der Versicherungsschutz?. Der Versicherungsschutz beginnt, wenn Sie die Versicherung mit uns abgeschlossen haben, frühestens aber zu dem in der Vertrag geschlossen ist, jedoch nicht vor dem mit Ihnen ver- einbarten, im Versicherungsschein angegebenen VersicherungsbeginnVersicherungsurkunde genannten Beginn. Allerdings entfällt kann unsere Leis- tungspflicht bei Leistungspflicht entfallen. Dies gilt, wenn Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitiger Zahlung der Einlö- sungsprämie (siehe 2.2)rechtzeitig zahlen.

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Wann beginnt der Versicherungsschutz?. Der Versicherungsschutz beginnt, wenn Sie die Versicherung mit uns abgeschlossen haben, frühestens aber zu dem in der Vertrag geschlossen ist, jedoch nicht vor dem mit Ihnen ver- einbarten, im Versicherungsschein angegebenen VersicherungsbeginnVersicherungsurkunde genannten Beginn. Allerdings entfällt kann unsere Leis- tungspflicht Leistungspflicht entfallen. Dies gilt, wenn Sie bei laufender Beitragszahlung den ersten Beitrag oder den Einmalbeitrag nicht rechtzeitiger Zahlung der Einlö- sungsprämie (siehe 2.2)rechtzeitig zahlen.

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Wann beginnt der Versicherungsschutz?. Der Versicherungsschutz beginntbesteht, wenn sobald der Vertrag geschlossen zustande gekommen ist, frühestens jedoch nicht vor zu dem mit Ihnen ver- einbarten, im Versicherungsschein angegebenen VersicherungsbeginnBeginn. Eine Wartezeit gibt es nicht. Allerdings entfällt unsere Leis- tungspflicht Leistungspflicht bei nicht rechtzeitiger Zahlung der Einlö- sungsprämie (siehe 2.2)recht zeitiger Beitragszahlung.

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Wann beginnt der Versicherungsschutz?. Der Versicherungsschutz beginntbesteht, wenn sobald der Vertrag geschlossen zu- stande gekommen ist, frühestens jedoch zu dem im Versi- cherungsschein angegebenen Beginn. Der Versicherungsschutz besteht für Versicherungsver- träge, die mittels Internet geschlossen wurden, nicht vor dem mit Ihnen ver- einbarten, im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn. Allerdings entfällt unsere Leis- tungspflicht bei nicht rechtzeitiger Zahlung Ablauf der Einlö- sungsprämie (siehe 2.2)vereinbarten Wartezeit.

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Wann beginnt der Versicherungsschutz?. Der Versicherungsschutz beginnt, wenn der Vertrag geschlossen istbeginnt mit dem im Versicherungs- schein bezeichneten Zeitpunkt (Versicherungsbeginn), jedoch nicht vor dem mit Ihnen ver- einbarten, im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn. Allerdings entfällt unsere Leis- tungspflicht bei Zahlung des ersten Beitrages und nicht rechtzeitiger Zahlung der Einlö- sungsprämie vor Ablauf von Wartezeiten (siehe 2.2hierzu auch die Nrn. 1.3 und 2.4). Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind, leisten wir nicht. Nach Abschluss des Versi- cherungsvertrages eingetretene Versicherungsfälle sind nur für den Teil von der Leistungspflicht ausgeschlossen, der in die Zeit vor Versicherungsbeginn fällt. Bei Änderungen des Vertrages gelten die in diesem Absatz beschriebenen Re- gelungen für den hinzukommenden Teil des Versicherungs- schutzes.

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Samples: vfa-international.de

Wann beginnt der Versicherungsschutz?. Der Versicherungsschutz beginnt, wenn der Vertrag geschlossen ist, jedoch nicht vor dem mit Ihnen ver- einbarten, im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn. Allerdings entfällt unsere Leis- tungspflicht bei nicht rechtzeitiger Zahlung der Einlö- sungsprämie Ein- lösungsprämie (siehe 2.2).

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Samples: www.swisslife.de

Wann beginnt der Versicherungsschutz?. Der Ihr Versicherungsschutz beginnt, wenn der Vertrag geschlossen ist, beginnt mit dem im Versicherungsschein an- gegebenen Zeitpunkt (Versicherungsbeginn). Er beginnt jedoch nicht vor dem mit Ihnen ver- einbartenAbschluss des Versicherungsvertrags (Zugang des Versicherungs- scheins oder einer schriftlichen Annahmeerklärung). - Für Versicherungsfälle, im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginndie vor Beginn des Versicherungsschutzes ein- getreten sind, leisten wir nicht. Allerdings entfällt unsere Leis- tungspflicht bei Eine Besonderheit gilt für Versiche- rungsfälle, die nach Abschluss des Versicherungsvertrags, aber vor Versicherungsbeginn eingetreten sind. Hier leisten wir nur nicht rechtzeitiger Zahlung für die Aufwendungen, die in der Einlö- sungsprämie (siehe 2.2)Zeit vor Versicherungsbeginn angefallen sind.

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Samples: www.ihre-zahnzusatzversicherung.de

Wann beginnt der Versicherungsschutz?. Der Versicherungsschutz beginnt, wenn der Vertrag geschlossen ist, jedoch nicht vor dem mit Ihnen ver- einbarten, im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn. Allerdings entfällt unsere Leis- tungspflicht bei nicht rechtzeitiger Zahlung der Einlö- sungsprämie (siehe 2.22.2.1).

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Wann beginnt der Versicherungsschutz?. Der Versicherungsschutz beginnt, wenn der Vertrag geschlossen abgeschlossen worden ist, jedoch nicht vor dem mit Ihnen ver- einbartenvereinbarten, im Versicherungsschein angegebenen angege- benen Versicherungsbeginn. Allerdings entfällt unsere Leis- tungspflicht unse- re Leistungspflicht bei nicht rechtzeitiger Zahlung der Einlö- sungsprämie Einlösungsprämie (siehe 2.22.2.1).

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Samples: www.swisslife.de

Wann beginnt der Versicherungsschutz?. Der Versicherungsschutz beginnt, wenn der Vertrag geschlossen ist, jedoch nicht vor dem mit Ihnen ver- einbarten, im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn. Allerdings entfällt unsere Leis- tungspflicht bei nicht rechtzeitiger Zahlung der Einlö- sungsprämie Einlösungsprämie (siehe 2.2).

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Samples: www.swisslife.de

Wann beginnt der Versicherungsschutz?. Der Versicherungsschutz beginntbesteht ab Vertragsschluss, wenn der Vertrag geschlossen ist, frühestens jedoch nicht vor zu dem mit Ihnen ver- einbarten, im Versicherungsschein angegebenen VersicherungsbeginnBeginn. Allerdings entfällt unsere Leis- tungspflicht Leistungspflicht bei nicht rechtzeitiger Zahlung der Einlö- sungsprämie (siehe 2.2)Beitragszahlung.

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Samples: content.morgenundmorgen.com

Wann beginnt der Versicherungsschutz?. Der Versicherungsschutz beginnt, wenn Sie die Versicherung mit uns abgeschlossen haben, frühestens aber zu dem in der Vertrag geschlossen ist, jedoch nicht vor dem mit Ihnen ver- einbarten, im Versicherungsschein angegebenen VersicherungsbeginnVersicherungsurkunde genannten Beginn. Allerdings entfällt kann unsere Leis- tungspflicht bei Leistungspflicht entfallen. Dies gilt insbesondere, wenn Sie den ersten Beitrag oder den Einmalbeitrag nicht rechtzeitiger Zahlung der Einlö- sungsprämie (siehe 2.2)rechtzeitig zahlen.

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Wann beginnt der Versicherungsschutz?. Der Versicherungsschutz beginnt, wenn der Vertrag geschlossen ist, jedoch nicht vor dem mit Ihnen ver- einbarten, im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn. Allerdings entfällt unsere Leis- tungspflicht bei nicht rechtzeitiger Zahlung der Einlö- sungsprämie Ein- lösungsprämie (siehe 2.22.2.1).

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