Wann beginnt der Versicherungsschutz?. Ihr Versicherungsschutz beginnt in − der Reise-Rücktrittsversicherung mit dem Abschluss der Versicherung, − der Reiseabbruch-Versicherung sobald Sie das gebuchte und versicherte Verkehrsmittel oder Objekt betreten, − in der Reise-Krankenversicherung nach Reisebeginn mit dem Verlassen des Landes (Grenzübertritt), in dem Sie Ih- ren Wohnsitz haben, − den übrigen Versicherungen mit dem Reiseantritt. Die Reise gilt als angetreten, sobald Sie Ihre Wohnung verlassen. Haben Sie mehrere Reiseabschnitte oder mehrere Reiseteil- leistungen gebucht gilt die gesamte Reise als angetreten, so- bald Sie den ersten Teil angetreten haben.
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Samples: Reiseversicherung, Reiseversicherung, Versicherungsbedingungen Für Die Reiseversicherung
Wann beginnt der Versicherungsschutz?. Ihr Versicherungsschutz beginnt in − der Reise-Rücktrittsversicherung mit dem Abschluss der Versicherung, − der Reiseabbruch-Versicherung sobald Sie das gebuchte und versicherte Verkehrsmittel oder Objekt betreten, − in der Reise-Krankenversicherung nach Reisebeginn mit dem Verlassen des Landes (Grenzübertritt), in dem Sie Ih- ren Ihren Wohnsitz haben, − den übrigen Versicherungen mit dem Reiseantritt. Die Reise Rei- se gilt als angetreten, sobald Sie Ihre Wohnung verlassen. Haben Sie mehrere Reiseabschnitte − das gebuchte und versicherte Verkehrsmittel oder mehrere Reiseteil- leistungen gebucht gilt die gesamte Reise als angetreten, so- bald Sie den ersten Teil angetreten haben− das gebuchte und versicherte Objekt betreten.
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Samples: Reiseversicherung, Buchungs Und Versicherungsbedingungen, Buchungs Und Versicherungsbedingungen
Wann beginnt der Versicherungsschutz?. Ihr Versicherungsschutz beginnt in − der Reise-Rücktrittsversicherung Rücktrittsversi- cherung mit dem Abschluss der Versicherung, − . In der ReiseabbruchReiseab- bruch-Versicherung sobald Sie das gebuchte und versicherte Verkehrsmittel oder Objekt betreten, − in beginnt der Reise-Krankenversicherung nach Reisebeginn mit dem Verlassen des Landes (Grenzübertritt), in dem Sie Ih- ren Wohnsitz haben, − den übrigen Versicherungen Versicherungsschutz mit dem Reiseantritt. Die Reise gilt als angetreten, sobald Sie Ihre Wohnung verlassen. Haben Sie mehrere Reiseabschnitte − das gebuchte und versicherte Verkehrsmittel oder mehrere Reiseteil- leistungen gebucht gilt die gesamte Reise als angetreten, so- bald Sie den ersten Teil angetreten haben− das gebuchte und versicherte Objekt betreten.
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Wann beginnt der Versicherungsschutz?. Ihr Versicherungsschutz beginnt in − – der Reise-Rücktrittsversicherung mit dem Abschluss der VersicherungVersiche- rung, − der Reiseabbruch-Versicherung sobald Sie das gebuchte und versicherte Verkehrsmittel oder Objekt betreten, − in – der Reise-Krankenversicherung nach Reisebeginn mit dem Verlassen des Landes (GrenzübertrittGrenz- übertritt), in dem Sie Ih- ren Ihren Wohnsitz haben, − – den übrigen Versicherungen mit dem Reiseantritt. Die Reise gilt als angetreten, sobald Sie Ihre Wohnung verlassen. Haben Sie mehrere Reiseabschnitte – das gebuchte und versicherte Verkehrsmittel oder mehrere Reiseteil- leistungen gebucht gilt die gesamte Reise als angetreten, so- bald Sie den ersten Teil angetreten haben– das gebuchte und versicherte Objekt betreten.
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