Wann beginnt der Versicherungsschutz?. 1. Der Versicherungsschutz beginnt bei fristgerechter Bezahlung der ersten oder einmaligen Prämie samt Versicherungssteuer (im Folgenden kurz: Prämie) mit dem vereinbarten Versicherungsbeginn. Die Zahlungsfrist ist im Artikel 9 - Was müssen Sie bei der Prämienbezahlung beachten - geregelt. 2. Soll der Versicherungsschutz schon vor Einlösung der Polizze beginnen (vorläufige Deckung), ist die ausdrückliche Zusage der vorläufigen Deckung durch uns erforderlich. Sie endet mit der Aushändigung der Polizze. Wir sind berechtigt, die vorläufige Deckung mit einer Frist von einer Woche schriftlich zu kündigen. Uns gebührt in diesem Fall die auf die Zeit des Versicherungsschutzes entfallende Prämie.
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Samples: Haushaltversicherung, Haushaltversicherung, Eigenheimversicherung