Wann beginnt der Versicherungsschutz?. 1. Der Versicherungsschutz beginnt bei fristgerechter Bezahlung der ersten oder einmaligen Prämie samt Versicherungssteuer (im Folgenden kurz: Prämie) mit dem vereinbarten Versicherungsbeginn. Die Zahlungsfrist ist im Artikel 9 - Was müssen Sie bei der Prämienbezahlung beachten - geregelt.
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