Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz?. Der Versicherungsschutz beginnt erst, wenn Sie den in Ihrem Versicherungsschein genannten fälligen Beitrag gezahlt haben, jedoch nicht vor dem vereinbarten Zeit- punkt. Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht, richten sich die Folgen nach C.1.2 und C.1.3.
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Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz?. Der Versicherungsschutz beginnt erst, wenn Sie den in Ihrem Versicherungsschein genannten fälligen Beitrag gezahlt haben, jedoch nicht vor dem vereinbarten Zeit- punktZeitpunkt. Die Fälligkeit des Erstbeitrags entnehmen Sie bitte dem Abschnitt C.1 Absatz 1. Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nichtnicht rechtzeitig, richten sich die Folgen nach C.1.2 C.1 Absatz 2 und C.1.33.
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Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz?. Der Versicherungsschutz beginnt erst, wenn Sobald Sie den in Ihrem Versicherungsschein genannten fälligen Beitrag gezahlt haben, beginnt der Versiche- rungsschutz, jedoch nicht vor dem vereinbarten Zeit- punktZeitpunkt. Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nichtnicht rechtzeitig, richten sich die Folgen nach C.1.2 und C.1.3C.5.
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Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz?. Der Versicherungsschutz beginnt erst, wenn Sie den in Ihrem Versicherungsschein genannten fälligen Beitrag gezahlt haben, jedoch nicht vor dem vereinbarten Zeit- punktZeitpunkt. Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht, richten sich die Folgen nach C.1.2 und C.1.3.
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Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz?. Der Versicherungsschutz beginnt erst, wenn Sobald Sie den in Ihrem Versicherungsschein genannten fälligen Beitrag gezahlt haben, beginnt der Versicherungsschutz, jedoch nicht vor dem vereinbarten Zeit- punktZeitpunkt. Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht, richten sich die Folgen nach C.1.2 und C.1.3C.1.2.
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