Wartezeit, Selbstbehalt. 12.1 Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Ablauf von zwei Wochen ab Versicherungsbeginn (Wartezeit). 12.2 Der bedingungsgemäß als entschädigungspflichtig errechnete Betrag wird je Versicherungsfall um den vereinbarten Selbstbehalt gekürzt.
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Samples: Wohngebäudeversicherung
Wartezeit, Selbstbehalt. 12.1 Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Ablauf von zwei vier Wochen ab Versicherungsbeginn (Wartezeit).
12.2 Der bedingungsgemäß als entschädigungspflichtig errechnete Betrag wird je Versicherungsfall um den vereinbarten Selbstbehalt gekürzt.
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Samples: Besondere Bedingungen Für Die Elementarversicherung Wohngebäude
Wartezeit, Selbstbehalt. 12.1 Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Ablauf von zwei 2 Wochen ab Versicherungsbeginn (Wartezeit).
12.2 Der bedingungsgemäß als entschädigungspflichtig errechnete Betrag wird je Versicherungsfall um den vereinbarten Selbstbehalt Selbstbe- halt gekürzt.
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Wartezeit, Selbstbehalt. 12.1 Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Ablauf von zwei Wochen ab Versicherungsbeginn (Wartezeit).
12.2 Der bedingungsgemäß als entschädigungspflichtig errechnete Betrag wird je Versicherungsfall um den vereinbarten Selbstbehalt Selbstbe- halt gekürzt.
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Wartezeit, Selbstbehalt. 12.1 Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Ablauf von zwei Wochen einem Monat ab Versicherungsbeginn (Wartezeit).. Diese Wartezeit entfällt, soweit Versicherungsschutz gegen weitere
12.2 Der bedingungsgemäß als entschädigungspflichtig errechnete Betrag wird je Versicherungsfall um den vereinbarten Selbstbehalt gekürzt.
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