Common use of Was ist nicht versichert? Clause in Contracts

Was ist nicht versichert?. A.2.9.1 Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die Sie vorsätzlich herbeiführen. Bei grobfahrlässiger Herbeiführung des Schadens verzichten wir Ihnen gegenüber gänz- lich auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls. Ausgenommen von dem Verzicht sind grob fahrlässige Ermöglichung des Diebstahls des Fahrzeugs oder seiner Teile und die Herbeiführung des Versicherungsfalls in Folge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel. A.2.9.2 Genehmigte Rennen Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Beteiligung an behördlich genehmigten kraftfahrt-sportlichen Veranstaltungen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, entstehen. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten. A.2.9.3 Reifenschäden Kein Versicherungsschutz besteht für beschädigte oder zerstörte Reifen. Versiche- rungsschutz für Reifenschäden besteht jedoch, wenn durch dasselbe Ereignis gleichzeitig andere unter den Schutz der Kaskoversicherung fallende Schäden am Fahrzeug verursacht wurden. A.2.9.4 Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen, Maßnahmen der Staatsgewalt Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die durch Erdbeben, Kriegsereignis- se, innere Unruhen oder Maßnahmen der Staatsgewalt unmittelbar oder mittelbar verursacht werden. A.2.9.5 Schäden durch Kernenergie Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Kernenergie. A.2.10 GAP-Deckung bei fremdfinanzierten Fahrzeugen Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, ob Sie die GAP-Deckung mitver- sichert haben. A.2.10.1 Was wird geleistet? Bei bestehender Vollkaskoversicherung und mitversicherter GAP-Deckung ersetzen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust Ihres finanzierten oder geleasten Fahr- zeugs während der Laufzeit des Finanzierungs-/Leasingvertrags den offen stehen- den Finanzierungs- oder Leasing-Restbetrag abzüglich der Entschädigungsleistung (unter Berücksichtigung der Rest- und Altteile, etwaiger Leistungen Dritter [z. B. des gegnerischen Haftpflichtversicherers], sowie der Selbstbeteiligung in der Kaskoversi- cherung). Dies gilt nicht für Elektrofahrzeuge, bei denen ausschließlich der Antriebs- Akkumulator geleast oder finanziert ist. Der Antriebs-Akkumulator ist ein wiederaufladbarer Speicher für elektrische Energie und dient zum Antrieb Ihres Elektro- bzw. Hybridfahrzeugs. A.2.10.2 Wie errechnet sich die Leistung? Eine Leistung aus der GAP-Deckung kann nur erfolgen, wenn bei einem Leasingver- trag dieser auf Grundlage marktüblicher Zinsen und Laufzeiten abgeschlossen wurde. Gleiches gilt für Kreditverträge, wobei nachgewiesen werden muss, dass das Darlehen ausschließlich zur Finanzierung des Fahrzeugs aufgenommen wurde. Ersetzt wird der Leasing- bzw. Finanzierungsrestbetrag, der sich wie nachfolgend dargestellt errechnet:

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Was ist nicht versichert?. A.2.9.1 Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit A.3.10.1 Straftat Kein Versicherungsschutz besteht für Schädenbei Unfällen, die Sie der versicherten Person dadurch zustoßen, dass sie vorsätzlich herbeiführeneine Straftat begeht oder versucht. Bei grobfahrlässiger Herbeiführung A.3.10.2 Geistes- oder Bewusstseinsstörungen / Trunkenheit Kein Versicherungsschutz besteht bei Unfällen des Schadens verzichten wir Ihnen gegenüber gänz- lich Fahrers durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen, auch soweit diese auf Trunkenheit beruhen, sowie durch Schlaganfälle, epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle, die den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung ganzen Körper des VersicherungsfallsFahrers ergreifen. Ausgenommen von dem Verzicht sind grob fahrlässige Ermöglichung des Diebstahls des Fahrzeugs Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn diese Störungen oder seiner Teile und die Herbeiführung des Versicherungsfalls in Folge des Genusses alkoholischer Getränke Anfälle durch ein Unfallereignis verursacht sind, das unter diesen Vertrag oder anderer berauschender Mittelunter eine für das Vor- fahrzeug bei uns abgeschlossene Kfz-Unfallversicherung fällt. A.2.9.2 A.3.10.3 Genehmigte Rennen Kein Versicherungsschutz besteht für Schädenbei Unfällen, die bei Beteiligung an behördlich genehmigten kraftfahrt-sportlichen Veranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, ankommt entstehen. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten. A.2.9.3 Reifenschäden Kein Versicherungsschutz besteht für beschädigte oder zerstörte Reifen. Versiche- rungsschutz für Reifenschäden besteht jedoch, wenn durch dasselbe Ereignis gleichzeitig andere unter den Schutz der Kaskoversicherung fallende Schäden am Fahrzeug verursacht wurden. A.2.9.4 A.3.10.4 Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen, Maßnahmen der Staatsgewalt Kein Versicherungsschutz besteht für Schädenbei Unfällen, die durch Erdbeben, Kriegsereignis- se, innere Unruhen oder Maßnahmen der Staatsgewalt unmittelbar oder mittelbar verursacht werden. A.2.9.5 Schäden durch A.3.10.5 Kernenergie Kein Versicherungsschutz besteht für bei Schäden durch Kernenergie. A.2.10 GAP-Deckung A.3.10.6 Bandscheiben, innere Blutungen Kein Versicherungsschutz besteht bei fremdfinanzierten Fahrzeugen Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmenSchäden an Bandscheiben sowie bei Blutun- gen aus inneren Organen und Gehirnblutungen. Versicherungsschutz besteht jedoch, ob Sie die GAP-Deckung mitver- sichert haben. A.2.10.1 Was wird geleistet? Bei bestehender Vollkaskoversicherung und mitversicherter GAP-Deckung ersetzen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust Ihres finanzierten oder geleasten Fahr- zeugs während der Laufzeit des Finanzierungs-/Leasingvertrags den offen stehen- den Finanzierungs- oder Leasing-Restbetrag abzüglich der Entschädigungsleistung (wenn überwiegende Ursache ein unter Berücksichtigung der Rest- und Altteile, etwaiger Leistungen Dritter [z. B. des gegnerischen Haftpflichtversicherers], sowie der Selbstbeteiligung in der Kaskoversi- cherung). Dies gilt nicht für Elektrofahrzeuge, bei denen ausschließlich der Antriebs- Akkumulator geleast oder finanziert diesen Vertrag fallendes Unfallereig- nis nach A.3.1.2 ist. Der Antriebs-Akkumulator ist ein wiederaufladbarer Speicher für elektrische Energie A.3.10.7 Infektionen Kein Versicherungsschutz besteht bei Infektionen. Bei Wundstarrkrampf und dient zum Antrieb Ihres Elektro- bzw. Hybridfahrzeugs. A.2.10.2 Wie errechnet sich die Leistung? Eine Leistung aus der GAP-Deckung kann nur erfolgenTollwut besteht jedoch Versicherungsschutz, wenn die Krankheitserreger durch ein ver- sichertes Unfallereignis sofort oder später in den Körper gelangen. Bei anderen Infektionen besteht Versicherungsschutz, wenn die Krankheitserreger durch ein ver- sichertes Unfallereignis, das nicht nur geringfügige Haut- oder Schleimhautverlet- zungen verursacht, sofort oder später in den Körper gelangen. Bei Infektionen, die durch Heilmaßnahmen verursacht sind, besteht Versicherungsschutz, wenn die Heil- maßnahmen durch ein unter diesen Vertrag fallendes Unfallereignis veranlasst waren. A.3.10.8 Psychische Reaktionen Kein Versicherungsschutz besteht bei einem Leasingver- trag dieser auf Grundlage marktüblicher Zinsen krankhaften Störungen infolge psychischer Reaktionen, auch wenn diese durch einen Unfall verursacht wurden. A.3.10.9 Bauch- und Laufzeiten abgeschlossen wurdeUnterleibsbrüche Kein Versicherungsschutz besteht bei Bauch- oder Unterleibsbrüchen. Gleiches gilt für KreditverträgeVersiche- rungsschutz besteht jedoch, wobei nachgewiesen werden musswenn sie durch eine unter diesen Vertrag fallende gewaltsame, dass das Darlehen ausschließlich zur Finanzierung des Fahrzeugs aufgenommen wurde. Ersetzt wird der Leasing- bzw. Finanzierungsrestbetrag, der sich wie nachfolgend dargestellt errechnet:von außen kommende Einwirkung entstanden sind.

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Was ist nicht versichert?. A.2.9.1 Vorsatz Bestimmte Risiken sind nicht versichert. Insbesondere besteht kein Versiche- rungsschutz für: über die gesetzliche Haftpflicht hinausgehende Schäden Schäden an gemieteten, gepachteten oder geliehenen Sachen soweit nicht bedingungsgemäß ausdrücklich eingeschlossen Gefahren eines Betriebes, Berufes, Gewerbes, Dienstes, Amtes oder Tätigkeit in Vereinen Flurschäden, Umwelteinwirkungen, Lagerung oder Verwendung umweltge- fährdender Substanzen und grobe Fahrlässigkeit Kein Stoffe, Heizöl- und Flüssiggastanks Strafen und Bußgelder den Gebrauch von Kraft-, Wasser-, Luftfahrzeugen, Arbeitsmaschinen und Kfz-Anhängern soweit nicht bedingungsgemäß ausdrücklich eingeschlossen Schäden aus der Eigenschaft als Haus- und/oder Grundstücksbesitzer, Betreiber von Hausanlagen und als Bauherr Schäden aus dem Umgang mit elektronischen Daten Schäden aus Ungleichbehandlung oder Diskriminierung Es gibt Fälle, in denen der Versicherungsschutz besteht für eingeschränkt sein kann. In jedem Fall vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind zum Beispiel: Schäden, die auf Vorsatz zurückzuführen sind Ansprüche mitversicherter Personen und in häuslicher Gemeinschaft lebender Angehöriger untereinander Wir bieten Ihnen einen Privathaftpflichtschutz an. Dieser schützt Sie vorsätzlich herbeiführenals Privatperson gegen finanzielle Risiken, die im Zusammenhang mit Schadenersatzforderungen Dritter aus Schäden stehen, für die Sie verantwortlich sind. Bei grobfahrlässiger Herbeiführung des Schadens verzichten wir Ihnen gegenüber gänz- lich auf Weltweiter Versicherungsschutz während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts: • Im Tarif Privathaftpflichtschutz 24 von bis zu zwei Monaten • In den Einwand Tarifen Privathaftpflichtschutz und Privathaftpflichtschutz Exklusiv von bis zu zwölf Monaten Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten: - Bitte machen Sie im Versicherungsantrag wahrheitsgemäße und vollständige Angaben. - Zahlen Sie die Versicherungsbeiträge rechtzeitig und vollständig. - Im Versicherungsfall hat der grob fahrlässigen Herbeiführung Versicherungsnehmer die Obliegenheiten gemäß § 16 AHKV BB zu beachten. Die Verletzung dieser Obliegenheiten kann den Versicherungsschutz teilweise oder vollständig gefährden. Weitere Einzelheiten sind § 16 (3) AHKV BB zu entnehmen. Bspw.: • Vor Eintritt des Versicherungsfalls. Ausgenommen von : Anzeige aller dem Verzicht sind grob fahrlässige Ermöglichung des Diebstahls des Fahrzeugs oder seiner Teile Versicherungsnehmer bekannten Gefahrumstände bis zur Abgabe der Vertragserklärung nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die Herbeiführung für den Entschluss des Versicherungsfalls Versicherers erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. • Nach Eintritt des Versicherungsfalls: Der Versicherungsnehmer hat einen Versicherungsfall unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Eintritt in Folge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel. A.2.9.2 Genehmigte Rennen Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Beteiligung an behördlich genehmigten kraftfahrt-sportlichen Veranstaltungen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, entstehen. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten. A.2.9.3 Reifenschäden Kein Versicherungsschutz besteht für beschädigte oder zerstörte Reifen. Versiche- rungsschutz für Reifenschäden besteht jedoch, wenn durch dasselbe Ereignis gleichzeitig andere unter den Schutz der Kaskoversicherung fallende Schäden am Fahrzeug verursacht wurden. A.2.9.4 Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen, Maßnahmen der Staatsgewalt Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die durch Erdbeben, Kriegsereignis- se, innere Unruhen oder Maßnahmen der Staatsgewalt unmittelbar oder mittelbar verursacht werden. A.2.9.5 Schäden durch Kernenergie Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Kernenergie. A.2.10 GAP-Deckung bei fremdfinanzierten Fahrzeugen Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, ob Sie die GAP-Deckung mitver- sichert haben. A.2.10.1 Was wird geleistet? Bei bestehender Vollkaskoversicherung und mitversicherter GAP-Deckung ersetzen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust Ihres finanzierten oder geleasten Fahr- zeugs während der Laufzeit des Finanzierungs-/Leasingvertrags den offen stehen- den Finanzierungs- oder Leasing-Restbetrag abzüglich der Entschädigungsleistung (unter Berücksichtigung der Rest- und Altteile, etwaiger Leistungen Dritter [z. B. des gegnerischen Haftpflichtversicherers], sowie der Selbstbeteiligung in der Kaskoversi- cherung). Dies gilt nicht für Elektrofahrzeuge, bei denen ausschließlich der Antriebs- Akkumulator geleast oder finanziert ist. Der Antriebs-Akkumulator ist ein wiederaufladbarer Speicher für elektrische Energie und dient zum Antrieb Ihres Elektro- bzw. Hybridfahrzeugs. A.2.10.2 Wie errechnet sich die Leistung? Eine Leistung aus der GAP-Deckung kann nur erfolgen, wenn bei einem Leasingver- trag dieser auf Grundlage marktüblicher Zinsen und Laufzeiten abgeschlossen wurde. Gleiches gilt für Kreditverträge, wobei nachgewiesen werden muss, dass das Darlehen ausschließlich zur Finanzierung des Fahrzeugs aufgenommen wurde. Ersetzt wird der Leasing- bzw. Finanzierungsrestbetrag, der sich wie nachfolgend dargestellt errechnet:Textform anzuzeigen.

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Was ist nicht versichert?. A.2.9.1 Vorsatz Der Versicherungsschutz besteht nicht bei: X Unfällen die bei der Verwendung des Fahrzeuges bei einer kraftfahrsportlichen Veranstaltung oder dazu gehörenden Trainingsfahrten entstehen X Unfällen die im Zuge gerichtlich strafbarer vorsätzlicher Handlungen durch den Versicherten erlitten werden X Unfälle die mit Aufruhr, inneren Unruhen, Kriegsereignissen, Verfügungen von hoher Hand und grobe Fahrlässigkeit Erdbeben zusammenhängen X Nuklearschäden X Unfälle bei Fahrten die ohne Willen des Fahrzeugverfügungsberechtigten vorbereitet, ausgeführt oder ausgedehnt werden X Unfälle die der Versicherte aufgrund eines ihn treffenden Herzinfarktes oder Schlaganfalles erleidet X Unfälle aufgrund einer Bewusstseinsstörung X Unfälle aufgrund einer wesentlichen Beeinträchtigung durch Alkohol, Suchtgifte oder Medikamente X der die Versicherungssumme übersteigende Anteil eines Schadens X bei Verletzung vertraglicher Vereinbarungen kann es zu Entfall oder Einschränkungen des Versicherungsschutzes kommen. Die vollständigen Ausschlussgründe finden Sie in Ihren Versicherungsbedingungen. Gibt es Deckungsbeschränkungen? Kein Versicherungsschutz des Versicherers besteht für Schäden, zum Beispiel: ! wenn das Fahrzeug in einem durch Alkohol oder Suchtgift beeinträchtigten Zustand gelenkt wird ! wenn der Lenker die erforderliche Berechtigung zum Lenken des Fahrzeuges (Führerschein) nicht besitzt ! wenn Vereinbarungen über die Verwendung des Fahrzeuges nicht eingehalten werden oder mehr Personen als zulässig befördert werden ! bei Wechselkennzeichen jenes Fahrzeug benützt wird an dem keine Kennzeichentafel angebracht sind. Die vollständigen Deckungsbeschränkungen finden Sie vorsätzlich herbeiführenin Ihren Versicherungsbedingungen. Bei grobfahrlässiger Herbeiführung des Schadens verzichten wir Ihnen gegenüber gänz- lich auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls. Ausgenommen von dem Verzicht sind grob fahrlässige Ermöglichung des Diebstahls des Fahrzeugs oder seiner Teile und die Herbeiführung des Versicherungsfalls in Folge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel. A.2.9.2 Genehmigte Rennen Kein Wo bin ich versichert? ✓ Der Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Beteiligung an behördlich genehmigten kraftfahrt-sportlichen Veranstaltungen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, entstehen. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten. A.2.9.3 Reifenschäden Kein Versicherungsschutz besteht für beschädigte oder zerstörte Reifen. Versiche- rungsschutz für Reifenschäden besteht jedoch, wenn durch dasselbe Ereignis gleichzeitig andere unter den Schutz der Kaskoversicherung fallende Schäden am Fahrzeug verursacht wurden. A.2.9.4 Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen, Maßnahmen der Staatsgewalt Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die durch Erdbeben, Kriegsereignis- se, innere Unruhen oder Maßnahmen der Staatsgewalt unmittelbar oder mittelbar verursacht werden. A.2.9.5 Schäden durch Kernenergie Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Kernenergie. A.2.10 GAP-Deckung bei fremdfinanzierten Fahrzeugen Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, ob Sie die GAP-Deckung mitver- sichert haben. A.2.10.1 Was wird geleistet? Bei bestehender Vollkaskoversicherung und mitversicherter GAP-Deckung ersetzen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust Ihres finanzierten oder geleasten Fahr- zeugs während der Laufzeit des Finanzierungs-/Leasingvertrags den offen stehen- den Finanzierungs- oder Leasing-Restbetrag abzüglich der Entschädigungsleistung (unter Berücksichtigung der Rest- und Altteile, etwaiger Leistungen Dritter [z. B. des gegnerischen Haftpflichtversicherers], sowie der Selbstbeteiligung in der Kaskoversi- cherung). Dies gilt nicht für Elektrofahrzeuge, bei denen ausschließlich der Antriebs- Akkumulator geleast oder finanziert ist. Der Antriebs-Akkumulator ist ein wiederaufladbarer Speicher für elektrische Energie und dient zum Antrieb Ihres Elektro- bzw. Hybridfahrzeugs. A.2.10.2 Wie errechnet sich die Leistung? Eine Leistung aus der GAP-Deckung kann nur erfolgen, wenn bei einem Leasingver- trag dieser auf Grundlage marktüblicher Zinsen und Laufzeiten abgeschlossen wurde. Gleiches gilt für Kreditverträge, wobei nachgewiesen werden muss, dass das Darlehen ausschließlich zur Finanzierung des Fahrzeugs aufgenommen wurde. Ersetzt wird der Leasing- bzw. Finanzierungsrestbetrag, der sich wie nachfolgend dargestellt errechnet:Europa im geografischen Sinn.

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Was ist nicht versichert?. A.2.9.1 Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit Straftat A.3.12.1 Kein Versicherungsschutz besteht für Schädenbei Unfällen, die Sie der versicherten Person dadurch zustoßen, dass sie vorsätzlich herbeiführeneine Straftat begeht oder versucht. Bei grobfahrlässiger Herbeiführung des Schadens verzichten wir Ihnen gegenüber gänz- lich auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls. Ausgenommen von dem Verzicht sind grob fahrlässige Ermöglichung des Diebstahls des Fahrzeugs Geistes- oder seiner Teile und die Herbeiführung des Versicherungsfalls in Folge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel. A.2.9.2 Genehmigte Rennen Bewusstseinsstörungen/Trunkenheit A.3.12.2 Kein Versicherungsschutz besteht bei Unfällen des Fahrers durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen, auch soweit diese auf Trun- kenheit beruhen, sowie durch Schlaganfälle, epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle, die den ganzen Körper des Fahrers ergreifen. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn diese Störungen oder Anfälle durch ein Unfallereignis verursacht sind, das unter diesen Vertrag oder unter eine für Schädendas Vorfahrzeug bei uns abgeschlossene Kfz-Unfallversicherung fällt. Genehmigte Rennen A.3.12.3 Kein Versicherungsschutz besteht bei Unfällen, die bei Beteiligung an behördlich genehmigten kraftfahrt-sportlichen Veranstaltungen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, entstehenentste- hen. Dies Das gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten. A.2.9.3 Reifenschäden Kein Versicherungsschutz besteht für beschädigte oder zerstörte ReifenHinweis: Die Teilnahme an nicht genehmigten Rennen stellt eine Ver- letzung Ihrer Pflichten nach D.1.1.4 dar. Versiche- rungsschutz für Reifenschäden besteht jedoch, wenn durch dasselbe Ereignis gleichzeitig andere unter den Schutz der Kaskoversicherung fallende Schäden am Fahrzeug verursacht wurden. A.2.9.4 Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen, Maßnahmen der Staatsgewalt A.3.12.4 Kein Versicherungsschutz besteht für Schädenbei Unfällen, die durch Erdbeben, Kriegsereignis- seKriegsereignisse, innere Unruhen oder Maßnahmen der Staatsgewalt unmittelbar oder mittelbar verursacht werden. A.2.9.5 Kernenergie A.3.12.5 Kein Versicherungsschutz besteht bei Schäden durch Kernenergie Bandscheiben, innere Blutungen A.3.12.6 Kein Versicherungsschutz besteht für bei Schäden durch Kernenergiean Bandscheiben sowie bei Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen. A.2.10 GAP-Deckung bei fremdfinanzierten Fahrzeugen Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmenVersicherungsschutz besteht jedoch, ob Sie die GAP-Deckung mitver- sichert haben. A.2.10.1 Was wird geleistet? Bei bestehender Vollkaskoversicherung und mitversicherter GAP-Deckung ersetzen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust Ihres finanzierten oder geleasten Fahr- zeugs während der Laufzeit des Finanzierungs-/Leasingvertrags den offen stehen- den Finanzierungs- oder Leasing-Restbetrag abzüglich der Entschädigungsleistung (wenn überwiegende Ursache ein unter Berücksichtigung der Rest- und Altteile, etwaiger Leistungen Dritter [z. B. des gegnerischen Haftpflichtversicherers], sowie der Selbstbeteiligung in der Kaskoversi- cherung). Dies gilt nicht für Elektrofahrzeuge, bei denen ausschließlich der Antriebs- Akkumulator geleast oder finanziert diesen Vertrag fallendes Unfallereignis nach A.3.1.2 ist. Der Antriebs-Akkumulator ist ein wiederaufladbarer Speicher für elektrische Energie Infektionen A.3.12.7 Kein Versicherungsschutz besteht bei Infektionen. Bei Wundstarr- krampf und dient zum Antrieb Ihres Elektro- bzw. Hybridfahrzeugs. A.2.10.2 Wie errechnet sich die Leistung? Eine Leistung aus der GAP-Deckung kann nur erfolgenTollwut besteht jedoch Versicherungsschutz, wenn die Krankheitserreger durch ein versichertes Unfallereignis sofort oder später in den Körper gelangen. Bei anderen Infektionen besteht Ver- sicherungsschutz, wenn die Krankheitserreger durch ein versichertes Unfallereignis, das nicht nur geringfügige Haut- oder Schleimhautver- letzungen verursacht, sofort oder später in den Körper gelangen. Bei Infektionen, die durch Heilmaßnahmen verursacht sind, besteht Ver- sicherungsschutz, wenn die Heilmaßnahmen durch ein unter diesen Vertrag fallendes Unfallereignis veranlasst waren. Psychische Reaktionen A.3.12.8 Kein Versicherungsschutz besteht bei einem Leasingver- trag dieser auf Grundlage marktüblicher Zinsen krankhaften Störungen infolge psychischer Reaktionen, auch wenn diese durch einen Unfall verur- sacht wurden. Bauch- und Laufzeiten abgeschlossen wurdeUnterleibsbrüche A.3.12.9 Kein Versicherungsschutz besteht bei Bauch- oder Unterleibsbrüchen. Gleiches gilt für KreditverträgeVersicherungsschutz besteht jedoch, wobei nachgewiesen werden musswenn sie durch eine unter diesen Vertrag fallende gewaltsame, dass das Darlehen ausschließlich zur Finanzierung des Fahrzeugs aufgenommen wurde. Ersetzt wird der Leasing- bzw. Finanzierungsrestbetrag, der sich wie nachfolgend dargestellt errechnet:von außen kommende Einwirkung ent- standen sind.

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Was ist nicht versichert?. A.2.9.1 Vorsatz Bestimmte Risiken sind nicht versichert. Je nach Tarif sind die Besonderen Bedingungen zu beachten. Zu den nichtversicherten Risiken gehören z.B.: über die gesetzliche Haftpflicht hinausgehende Schäden Flurschäden und grobe Fahrlässigkeit Kein Schäden durch gewollten oder ungewollten Deckakt Schäden an gemieteten, gepachteten oder geliehenen Sachen soweit nicht bedingungsgemäß ausdrücklich eingeschlossen Strafen und Bußgelder Eigenschäden des Hüters des versicherten Tieres Landwirtschaftlich oder gewerblich genutzte Tiere Es gibt Fälle, in denen der Versicherungsschutz besteht für eingeschränkt sein kann. In jedem Fall vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind zum Beispiel: Schäden, die auf Vorsatz zurückzuführen sind Ansprüche mitversicherter Personen und in häuslicher Gemeinschaft lebender Angehöriger Terror oder Kriegsereignisse Innere Unruhen Natur- und Man-Made-Katastrophen (wie z.B. Erdbeben, Sturm, Hagel, Flut/Überschwemmung, Großbrände, Explosionen, Einsturz-, Schifffahrt- oder Bahnkatstrophen) Wir bieten Ihnen einen Tierhalterhaftpflichtschutz für Ihren Hund an. Dieser schützt Sie vorsätzlich herbeiführenin Ihrer Eigenschaft als Halter und Hüter von Tieren gegen finanzielle Risiken, die im Zusammenhang mit Schadenersatzforderungen Dritter aus Schäden stehen, die Ihr Hund nach Antragstellung verursacht hat. Bei grobfahrlässiger Herbeiführung des Schadens verzichten wir Ihnen gegenüber gänz- lich auf Weltweiter Versicherungsschutz während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts: • Im Tarif Haftpflichtschutz 24 von bis zu zwei Monaten • In den Einwand Tarifen Haftpflichtschutz und Haftpflichtschutz Exklusiv von bis zu zwölf Monaten Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten: - Bitte machen Sie im Versicherungsantrag wahrheitsgemäße und vollständige Angaben. - Zahlen Sie die Versicherungsbeiträge rechtzeitig und vollständig. - Im Versicherungsfall hat der grob fahrlässigen Herbeiführung Versicherungsnehmer die Obliegenheiten gemäß § 16 AHKV BB zu beachten. Die Verletzung dieser Obliegenheiten kann den Versicherungsschutz teilweise oder vollständig gefährden. Weitere Einzelheiten sind § 16 (3) AHKV BB zu entnehmen. Bspw.: • Vor Eintritt des Versicherungsfalls. Ausgenommen von : Anzeige aller dem Verzicht sind grob fahrlässige Ermöglichung des Diebstahls des Fahrzeugs oder seiner Teile Versicherungsnehmer bekannten Gefahrumstände bis zur Abgabe der Vertragserklärung nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die Herbeiführung für den Entschluss des Versicherungsfalls Versicherers erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. • Nach Eintritt des Versicherungsfalls: Der Versicherungsnehmer hat einen Versicherungsfall unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Eintritt in Folge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel. A.2.9.2 Genehmigte Rennen Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Beteiligung an behördlich genehmigten kraftfahrt-sportlichen Veranstaltungen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, entstehen. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten. A.2.9.3 Reifenschäden Kein Versicherungsschutz besteht für beschädigte oder zerstörte Reifen. Versiche- rungsschutz für Reifenschäden besteht jedoch, wenn durch dasselbe Ereignis gleichzeitig andere unter den Schutz der Kaskoversicherung fallende Schäden am Fahrzeug verursacht wurden. A.2.9.4 Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen, Maßnahmen der Staatsgewalt Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die durch Erdbeben, Kriegsereignis- se, innere Unruhen oder Maßnahmen der Staatsgewalt unmittelbar oder mittelbar verursacht werden. A.2.9.5 Schäden durch Kernenergie Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Kernenergie. A.2.10 GAP-Deckung bei fremdfinanzierten Fahrzeugen Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, ob Sie die GAP-Deckung mitver- sichert haben. A.2.10.1 Was wird geleistet? Bei bestehender Vollkaskoversicherung und mitversicherter GAP-Deckung ersetzen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust Ihres finanzierten oder geleasten Fahr- zeugs während der Laufzeit des Finanzierungs-/Leasingvertrags den offen stehen- den Finanzierungs- oder Leasing-Restbetrag abzüglich der Entschädigungsleistung (unter Berücksichtigung der Rest- und Altteile, etwaiger Leistungen Dritter [z. B. des gegnerischen Haftpflichtversicherers], sowie der Selbstbeteiligung in der Kaskoversi- cherung). Dies gilt nicht für Elektrofahrzeuge, bei denen ausschließlich der Antriebs- Akkumulator geleast oder finanziert ist. Der Antriebs-Akkumulator ist ein wiederaufladbarer Speicher für elektrische Energie und dient zum Antrieb Ihres Elektro- bzw. Hybridfahrzeugs. A.2.10.2 Wie errechnet sich die Leistung? Eine Leistung aus der GAP-Deckung kann nur erfolgen, wenn bei einem Leasingver- trag dieser auf Grundlage marktüblicher Zinsen und Laufzeiten abgeschlossen wurde. Gleiches gilt für Kreditverträge, wobei nachgewiesen werden muss, dass das Darlehen ausschließlich zur Finanzierung des Fahrzeugs aufgenommen wurde. Ersetzt wird der Leasing- bzw. Finanzierungsrestbetrag, der sich wie nachfolgend dargestellt errechnet:Textform anzuzeigen.

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Samples: Tierhalterhaftpflicht Versicherung, www.agila.de

Was ist nicht versichert?. A.2.9.1 Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit Kein Versicherungsschutz besteht für Schädenbesteht: • Für Xxxxxxx, die Sie vorsätzlich und widerrechtlich herbeiführen. Bei grobfahrlässiger Herbeiführung des Schadens verzichten wir Ihnen gegenüber gänz- lich auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls. Ausgenommen von dem Verzicht sind grob fahrlässige Ermöglichung des Diebstahls des Fahrzeugs oder seiner Teile und die Herbeiführung des Versicherungsfalls in Folge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel. A.2.9.2 Genehmigte Rennen Kein Versicherungsschutz besteht für • Für Schäden, die bei der Beteiligung an behördlich genehmigten kraftfahrtKraftfahrzeug-sportlichen VeranstaltungenRennen entstehen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, entstehen. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten. A.2.9.3 Reifenschäden Kein • Für die Beschädigung, die Zerstörung oder das Abhandenkommen des versicherten Fahrzeugs. • Für die Beschädigung, die Zerstörung oder das Abhandenkommen eines mit dem versicherten Fahrzeug verbundenen Anhängers oder abgeschleppten Fahrzeugs. Aber: Versicherungsschutz besteht für beschädigte oder zerstörte Reifen. Versiche- rungsschutz für Reifenschäden besteht jedochbesteht, wenn durch dasselbe Ereignis gleichzeitig andere unter den Schutz der Kaskoversicherung fallende Schäden am ein betriebsunfähiges Fahrzeug verursacht wurdenals Hilfeleistung und ohne gewerbliche Absicht abgeschleppt wird. A.2.9.4 Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen, Maßnahmen der Staatsgewalt Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden• Für die Beschädigung, die durch ErdbebenZerstörung oder das Abhandenkommen von Sachen, Kriegsereignis- se, innere Unruhen oder Maßnahmen der Staatsgewalt unmittelbar oder mittelbar verursacht die mit dem versicherten Fahrzeug befördert werden. A.2.9.5 Schäden Aber: Versichert sind Sachen, die berechtigte Insassen üblicherweise oder zum persönlichen Gebrauch dabei haben. • Für Sach- oder Vermögensschäden, die eine mitversicherte Person (siehe: „Wer ist versichert?“) Ihnen, dem Halter oder dem Eigentümer durch Kernenergie Kein Versicherungsschutz besteht für den Gebrauch des Fahrzeugs zufügt. • Für Schäden durch Kernenergie. A.2.10 GAPA.1.6 Mallorca-Deckung bei fremdfinanzierten Fahrzeugen Ihrem Versicherungsschein können Police Die Kfz-Haftpflichtversicherung eines Pkw, eines Kraftrads oder eines Campingfahrzeugs umfasst auch Kfz-Haftpflichtschäden, die Sie entnehmenbeim Gebrauch eines gemieteten Pkw verursachen. Versicherungsschutz besteht: • In den Ländern, ob in denen Versicherungsschutz für Ihr Fahrzeug in der Kfz-Haftpflichtversicherung besteht. Nicht in Deutschland. • Für Sie, Ihren Ehe-/Lebenspartner und für Ihre Kinder als Fahrer. • Für die ersten 6 Monate ab Anmietung des Pkw. • Nicht für Schäden am Miet-Pkw. • Soweit nicht Versicherungsschutz aus der Kfz-Haftpflichtversicherung des gemieteten Pkw besteht. Die Versicherungssummen der Mallorca-Police sind so hoch wie die Ver- sicherungssummen, die Sie die GAPfür Ihr Fahrzeug in der Kfz-Deckung mitver- sichert Haftpflichtversi- cherung mit uns vereinbart haben. A.2.10.1 Was wird geleistet? Bei bestehender Vollkaskoversicherung und mitversicherter GAPDie Bestimmungen der Kfz-Deckung ersetzen wir bei TotalschadenHaftpflichtversicherung gelten sinngemäß für die Mallorca-Police, Zerstörung oder Verlust Ihres finanzierten oder geleasten Fahr- zeugs während soweit nicht ausdrücklich anderes geregelt ist: • Ein Beispiel für eine Regelung, die für die Mallorca-Police nicht gilt, ist der Laufzeit des Finanzierungs-/Leasingvertrags den offen stehen- den Finanzierungs- oder Leasingörtliche Geltungsbereich. Die Mallorca-Restbetrag abzüglich der Entschädigungsleistung (unter Berücksichtigung der Rest- und Altteile, etwaiger Leistungen Dritter [z. B. des gegnerischen Haftpflichtversicherers], sowie der Selbstbeteiligung in der Kaskoversi- cherung). Dies Police gilt nicht in Deutsch- land. • Die Kapitel über das SF-System und über die Beitragsänderung auf Grund tariflicher Maßnahmen gelten nicht. Die Mallorca-Police beginnt und endet automatisch mit der Kfz-Haft- pflichtversicherung. Die Mallorca-Police gilt im Basis-Tarif für Elektrofahrzeuge, bei denen ausschließlich der Antriebs- Akkumulator geleast oder finanziert ist. Der Antriebs-Akkumulator ist ein wiederaufladbarer Speicher für elektrische Energie und dient zum Antrieb Ihres Elektro- bzw. Hybridfahrzeugs. A.2.10.2 Wie errechnet sich die Leistung? Eine Leistung aus der GAP-Deckung kann nur erfolgen, wenn bei einem Leasingver- trag dieser auf Grundlage marktüblicher Zinsen und Laufzeiten abgeschlossen wurde. Gleiches gilt für Kreditverträge, wobei nachgewiesen werden muss, dass das Darlehen ausschließlich zur Finanzierung des Fahrzeugs aufgenommen wurde. Ersetzt wird der Leasing- bzw. Finanzierungsrestbetrag, der sich wie nachfolgend dargestellt errechnet:Pkw nicht.

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Was ist nicht versichert?. A.2.9.1 Vorsatz ✗ Bestimmte Risiken sind jedoch nicht versichert. Hierfür benötigen Sie eine separate Absicherung. Dazu gehören z.B.: berufliche Tätigkeit. ✗ Zur gesetzlichen Haftpflicht gehört nicht, wenn Sie sich allein durch eine vertragliche Zusage gegenüber einem Anderen zu einer Leistung verpflichten. ✗ Wir leisten für Schäden überdies nur bis zu den vereinbarten Versicherungssummen. Wenn Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, ist diese bei jedem Versicherungsfall zu berücksichtigen. Wir bieten Ihnen eine Haus- und grobe Fahrlässigkeit Kein Versicherungsschutz besteht für SchädenGrundbesitzerhaftpflichtversicherung an. Diese schützt Sie gegen finanzielle Risiken, die Sie vorsätzlich herbeiführen. Bei grobfahrlässiger Herbeiführung des Schadens verzichten wir Ihnen gegenüber gänz- lich auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls. Ausgenommen von dem Verzicht sind grob fahrlässige Ermöglichung des Diebstahls des Fahrzeugs oder seiner Teile und die Herbeiführung des Versicherungsfalls in Folge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel. A.2.9.2 Genehmigte Rennen Kein Versicherungsschutz besteht für Schädenim Zusammenhang mit Schadenersatzanforderungen Dritter aus Schäden entstehen, die bei Beteiligung an behördlich genehmigten kraftfahrt-sportlichen Veranstaltungen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, entstehensich aus Ihrem Grundbesitz ergeben. Dies ✔ Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten. A.2.9.3 Reifenschäden Kein Versicherungsschutz besteht für beschädigte oder zerstörte Reifen. Versiche- rungsschutz für Reifenschäden besteht jedochim Ausland eintretende Versicherungsfälle, wenn diese auf das im Versicherungsschein genannte Grundstück und die darauf stehenden Gebäuden im Inland zurückzuführen sind. Wir können nicht alle denkbaren Streitigkeiten versichern. Sonst müssten wir einen erheblich höheren Beitrag verlangen. Deshalb haben wir einige Fälle aus dem Versicherungsschutz herausgenommen, z.B. alle Schäden: ! aus vorsätzlicher Handlung ! zwischen Mitversicherten ! ! durch dasselbe Ereignis gleichzeitig andere unter den Schutz der Kaskoversicherung fallende Schäden am Fahrzeug verursacht wurdenGebrauch eines versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs an gepachteten oder geliehenen Sachen. A.2.9.4 Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen, Maßnahmen der Staatsgewalt Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die durch Erdbeben, Kriegsereignis- se, innere Unruhen oder Maßnahmen der Staatsgewalt unmittelbar oder mittelbar verursacht werdenHübener Versicherungs AG xxx.xxxxxxxx-xx.xx IPID HuG diverse 2018-02 Seite 1 von 2 • Bitte machen Sie im Versicherungsantrag wahrheitsgemäße und vollständige Angaben. A.2.9.5 Schäden durch Kernenergie Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Kernenergie. A.2.10 GAP-Deckung bei fremdfinanzierten Fahrzeugen Ihrem Versicherungsschein können • Teilen Sie entnehmenuns mit, ob und in welcher Form sich das versicherte Risiko verändert hat. • Es ist möglich, dass Sie die GAP-Deckung mitver- sichert habenvon uns aufgefordert werden, besondere gefahrdrohende Umstände zu beseitigen. A.2.10.1 Was wird geleistet? Bei bestehender Vollkaskoversicherung und mitversicherter GAP-Deckung ersetzen wir bei Totalschaden• Zeigen Sie uns jeden Schadenfall unverzüglich an, Zerstörung oder Verlust Ihres finanzierten oder geleasten Fahr- zeugs während der Laufzeit des Finanzierungs-/Leasingvertrags auch wenn gegen Sie noch keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht worden sind. • Sie sind verpflichtet, so weit wie möglich den offen stehen- den Finanzierungs- oder Leasing-Restbetrag abzüglich der Entschädigungsleistung (unter Berücksichtigung der Rest- und Altteile, etwaiger Leistungen Dritter [z. B. des gegnerischen Haftpflichtversicherers], sowie der Selbstbeteiligung in der Kaskoversi- cherung). Dies gilt nicht für Elektrofahrzeuge, bei denen ausschließlich der Antriebs- Akkumulator geleast oder finanziert ist. Der Antriebs-Akkumulator ist ein wiederaufladbarer Speicher für elektrische Energie und dient zum Antrieb Ihres Elektro- Schaden abzuwenden bzw. Hybridfahrzeugs. A.2.10.2 Wie errechnet sich die Leistung? Eine Leistung aus zu mindern und uns durch wahrheitsgemäße Schadenberichte bei der GAP-Deckung kann nur erfolgen, wenn bei einem Leasingver- trag dieser auf Grundlage marktüblicher Zinsen Schadenermittlung und Laufzeiten abgeschlossen wurde. Gleiches gilt für Kreditverträge, wobei nachgewiesen werden muss, dass das Darlehen ausschließlich zur Finanzierung des Fahrzeugs aufgenommen wurde. Ersetzt wird der Leasing- bzw. Finanzierungsrestbetrag, der sich wie nachfolgend dargestellt errechnet:-regulierung zu unterstützen.

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Was ist nicht versichert?. A.2.9.1 A.4.8.1 Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die Sie der Fahrer vorsätzlich herbeiführenherbeiführt. Bei grobfahrlässiger Herbeiführung Nach dem Gesetz sind wir bei grob fahrlässiger Herbei- führung des Schadens Versicherungsfalles berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. W ir verzichten wir Ihnen gegenüber gänz- lich jedoch auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung Herbei- führung des VersicherungsfallsVersicherungsfalles. Ausgenommen von dem Allerdings gilt der Verzicht sind grob fahrlässige Ermöglichung des Diebstahls des Fahrzeugs oder seiner Teile und die Herbeiführung des Versicherungsfalls in Folge nicht, wenn der Fahrer infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer an- derer berauschender MittelMittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen. A.2.9.2 A.4.8.2 Psychische Reaktionen Kein Versicherungsschutz besteht bei krankhaften Störungen infolge psychischer Reaktionen, auch wenn diese durch einen Unfall verursacht werden. A.4.8.3 Schäden an der Bandscheibe Kein Versicherungsschutz besteht bei Schäden an Bandscheiben. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn ein unter diesen Vertrag fallendes Unfallereignis diese Gesundheitsschäden überwiegend (das heißt: zu mehr als 50%) verursacht. A.4.8.4 Ansprüche Dritter Ansprüche, die von anderen Versicherern, Arbeitge- bern, Dienstherrn und Sozialversicherungsträgern ge- gen uns geltend gemacht werden, sind ausgeschlos- sen. A.4.8.5 Straftat Kein Versicherungsschutz besteht bei Unfällen, die dem Fahrer dadurch, zustoßen, dass er vorsätzlich ei- ne Straftat begeht oder versucht. A.4.8.6 Genehmigte Rennen und Fahrten auf Rennstrecken Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Beteiligung an behördlich genehmigten kraftfahrt-kraftfahrt- sportlichen Veranstaltungen, bei denen es auf Erzielung Erzie- lung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, entstehen. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten. A.2.9.3 Reifenschäden Kein Hinweis: Die Teilnahme an behördlich nicht genehmig- ten Rennen stellt eine Pflichtverletzung nach D.1.1.4 dar. Darüber hinaus besteht kein Versicherungsschutz für jegliche Fahrten auf Motorsport-Rennstrecken, auch wenn es nicht auf Erzielung einer Höchstgeschwindig- keit ankommt (z.B. bei Gleichmäßigkeitsfahrten, Touris- tenfahrten). Versicherungsschutz besteht jedoch für beschädigte oder zerstörte ReifenFahrsicherheitstrainings. Versiche- rungsschutz für Reifenschäden besteht jedoch, wenn durch dasselbe Ereignis gleichzeitig andere unter den Schutz der Kaskoversicherung fallende Schäden am Fahrzeug verursacht wurden. A.2.9.4 A.4.8.7 Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen, Maßnahmen der Unruhen und Staatsgewalt Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die durch Erdbeben, Kriegsereignis- seKriegsereignisse, innere Unruhen oder o- der Maßnahmen der Staatsgewalt unmittelbar oder mittelbar mit- telbar verursacht werden. A.2.9.5 Schäden durch A.4.8.8 Kernenergie Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Kernenergie. A.2.10 GAP-Deckung bei fremdfinanzierten Fahrzeugen Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, ob Sie die GAP-Deckung mitver- sichert haben. A.2.10.1 Was wird geleistet? Bei bestehender Vollkaskoversicherung und mitversicherter GAP-Deckung ersetzen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust Ihres finanzierten oder geleasten Fahr- zeugs während der Laufzeit des Finanzierungs-/Leasingvertrags den offen stehen- den Finanzierungs- oder Leasing-Restbetrag abzüglich der Entschädigungsleistung (unter Berücksichtigung der Rest- und Altteile, etwaiger Leistungen Dritter [z. B. des gegnerischen Haftpflichtversicherers], sowie der Selbstbeteiligung in der Kaskoversi- cherung). Dies gilt nicht für Elektrofahrzeuge, bei denen ausschließlich der Antriebs- Akkumulator geleast oder finanziert ist. Der Antriebs-Akkumulator ist ein wiederaufladbarer Speicher für elektrische Energie und dient zum Antrieb Ihres Elektro- bzw. Hybridfahrzeugs. A.2.10.2 Wie errechnet sich die Leistung? Eine Leistung aus der GAP-Deckung kann nur erfolgen, wenn bei einem Leasingver- trag dieser auf Grundlage marktüblicher Zinsen und Laufzeiten abgeschlossen wurde. Gleiches gilt für Kreditverträge, wobei nachgewiesen werden muss, dass das Darlehen ausschließlich zur Finanzierung des Fahrzeugs aufgenommen wurde. Ersetzt wird der Leasing- bzw. Finanzierungsrestbetrag, der sich wie nachfolgend dargestellt errechnet:

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Was ist nicht versichert?. A.2.9.1 Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit A.4.10.1 Straftat Kein Versicherungsschutz besteht für Schädenbei Unfällen, die Sie der versicher- ten Person dadurch zustoßen, dass sie vorsätzlich herbeiführeneine Straftat ausführt oder versucht. Bei grobfahrlässiger Herbeiführung A.4.10.2 Geistes- oder Bewusstseinsstörungen/Trunken- heit Kein Versicherungsschutz besteht bei Unfällen des Schadens verzichten wir Ihnen gegenüber gänz- lich Fahrers durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen, auch soweit diese auf Trunkenheit beruhen, sowie durch schwere Nervenleiden, Schlag- anfälle, epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle, die den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung ganzen Körper des VersicherungsfallsFahrers ergreifen. Ausgenommen von dem Verzicht sind grob fahrlässige Ermöglichung des Diebstahls des Fahrzeugs oder seiner Teile und die Herbeiführung des Versicherungsfalls in Folge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel. A.2.9.2 Genehmigte Rennen Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Beteiligung an behördlich genehmigten kraftfahrt-sportlichen VeranstaltungenVeranstaltun- gen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, entstehen. Dies gilt auch für dazugehörige ÜbungsfahrtenÜbungs- fahrten. A.2.9.3 Reifenschäden Kein Im Zurich-Oldtimer-Tarif Versicherungsschutz besteht für beschädigte oder zerstörte Reifenjedoch während der Teilnahme an touristischen Ausfahrten – ohne Wertung und Wettbewerbe – die auf Gleichmäßigkeits- und Geschicklichkeitsprüfungen sowie auf Orientierungsfahrten basieren und bei denen ausgeschlossen ist, dass bei der Wertung die höchste Geschwindigkeit der entschei- dende Faktor ist (FIVA-Reglement). Versiche- rungsschutz für Reifenschäden besteht jedoch, wenn durch dasselbe Ereignis gleichzeitig andere unter den Schutz der Kaskoversicherung fallende Schäden am Fahrzeug verursacht wurdenHinweis: Die Teilnahme an nicht genehmigten Rennen stellt eine Verletzung Ihrer Pflichten nach D.1.5 dar. A.2.9.4 A.4.10.4 Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen, Maßnahmen der Staatsgewalt Kein Versicherungsschutz besteht für Schädenbei Unfällen, die durch ErdbebenErd- beben, Kriegsereignis- se, Kriegsereignisse oder innere Unruhen oder Maßnahmen der Staatsgewalt unmittelbar oder mittelbar verursacht werden. A.2.9.5 Schäden durch Kernenergie Kein Versicherungsschutz besteht für bei Schäden durch Kernenergie. A.2.10 GAP-Deckung A.4.10.6 Bandscheiben und innere Blutungen Kein Versicherungsschutz besteht bei fremdfinanzierten Fahrzeugen Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmenSchäden an Bandscheiben sowie Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen. Versicherungsschutz besteht jedoch, ob Sie die GAP-Deckung mitver- sichert haben. A.2.10.1 Was wird geleistet? Bei bestehender Vollkaskoversicherung und mitversicherter GAP-Deckung ersetzen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust Ihres finanzierten oder geleasten Fahr- zeugs während der Laufzeit des Finanzierungs-/Leasingvertrags den offen stehen- den Finanzierungs- oder Leasing-Restbetrag abzüglich der Entschädigungsleistung (wenn überwiegende Ursache ein unter Berücksichtigung der Rest- und Altteile, etwaiger Leistungen Dritter [z. B. des gegnerischen Haftpflichtversicherers], sowie der Selbstbeteiligung in der Kaskoversi- cherung). Dies gilt nicht für Elektrofahrzeuge, bei denen ausschließlich der Antriebs- Akkumulator geleast oder finanziert diesen Vertrag fallendes Unfallereignis nach A.4.1.2 ist. Der Antriebs-Akkumulator ist ein wiederaufladbarer Speicher für elektrische Energie Kein Versicherungsschutz besteht bei Infektionen. Bei Wundstarr- krampf und dient zum Antrieb Ihres Elektro- bzw. Hybridfahrzeugs. A.2.10.2 Wie errechnet sich die Leistung? Eine Leistung aus der GAP-Deckung kann nur erfolgenTollwut besteht Versicherungsschutz jedoch, wenn die Krankheitserreger durch ein versichertes Unfallereignis sofort oder später in den Körper gelangen. Bei anderen Infektionen besteht Versicherungsschutz, wenn die Krankheitserreger durch ein versichertes Unfallereignis, das nicht nur geringfügige Haut- oder Schleimhautverletzungen verursacht, sofort oder später in den Körper gelangen. Für Infektionen, die durch Heilmaßnahmen verursacht sind, besteht Versicherungsschutz, wenn die Heilmaß- nahmen durch einen unter diesen Vertrag fallenden Unfall veran- lasst waren. A.4.10.8 Psychische Reaktionen Kein Versicherungsschutz besteht bei einem Leasingver- trag dieser auf Grundlage marktüblicher Zinsen krankhaften Störungen infolge psychischer Reaktionen, auch wenn diese durch einen Unfall verursacht wurden. A.4.10.9 Bauch- und Laufzeiten abgeschlossen wurdeUnterleibsbrüche Kein Versicherungsschutz besteht bei Bauch- oder Unterleibs- brüchen. Gleiches gilt für KreditverträgeVersicherungsschutz besteht jedoch, wobei nachgewiesen werden muss, dass das Darlehen ausschließlich zur Finanzierung des Fahrzeugs aufgenommen wurde. Ersetzt wird der Leasing- bzw. Finanzierungsrestbetrag, der sich wie nachfolgend dargestellt errechnet:wenn sie durch eine unter diesen Vertrag fallende gewaltsame von außen kommende Einwirkung entstanden sind.

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Was ist nicht versichert?. A.2.9.1 Vorsatz Hier erhalten Sie einen Auszug der wichtigsten nicht versicherten Sachen und grobe Fahrlässigkeit Risiken. Die vollständigen Informationen entnehmen Sie bitte Ihren Vertragsunter- lagen. Kein Versicherungsschutz besteht wird gewährt für Schäden, die Sie vorsätzlich herbeiführenAnsprüche: auf Vertragserfüllung / Erbringung der geschuldeten Leistung; wegen wissentlicher Pflichtverletzung. Bei grobfahrlässiger Herbeiführung des Schadens verzichten wir Ihnen gegenüber gänz- lich auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls. Ausgenommen von dem Verzicht sind grob fahrlässige Ermöglichung des Diebstahls des Fahrzeugs oder seiner Teile und die Herbeiführung des Versicherungsfalls in Folge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel. A.2.9.2 Genehmigte Rennen Kein Versicherungsschutz besteht wird gewährt für Schäden, die bei Beteiligung an behördlich genehmigten kraftfahrt-sportlichen Veranstaltungen, bei denen es Ansprüche: auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, entstehen. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten. A.2.9.3 Reifenschäden Erbringung der geschuldeten Leistung; Kein Versicherungsschutz besteht wird gewährt für beschädigte Ansprüche: auf Erbringung der geschuldeten Leistung; auf Nacherfüllung oder zerstörte ReifenNachbesserung. Versiche- rungsschutz für Reifenschäden besteht jedochKein Versicherungsschutz wird gewährt für: vorsätzliche Schadenverursachung oder wissen- tliche Pflichtverletzung durch einen Versicherten; gesetzliche oder vertragliche Ansprüche auf Erfüllung von Verträgen. Kein Versicherungsschutz wird gewährt für: Schäden durch Verlieren/Liegenlassen versicherter Sachen; Schäden durch Computer-, Programmierungs- oder Softwarefehler sowie Schäden durch Viren und Hackerangriffe. Kein Versicherungsschutz wird gewährt für: Schäden an Sonnenkollektoren und Photovoltaik- anlagen; Schäden durch alters-/betriebsbedingte normale oder vorzeitige Abnutzung oder allmähliche Zu- standsveränderungen oder technische, mecha- nische, elektrische oder elektronische Defekte, es sei denn, sie wurden durch Überspannung aufgrund eines Blitzschlages oder atmosphärische Elektrizität verursacht. Der Versicherungsnehmer und weitere mitversi- cherte Personen sind versichert, wenn diese: aus dem im Versicherungsschein angegebenen Betrieb oder aus der Ausübung der im Versi- cherungsschein beschriebenen Tätigkeit von einem Dritten aufgrund gesetzlicher Haftpflicht- ansprüche privatrechtlichen Inhalts für Perso- nen-, Sach- und daraus folgende Vermögens- schäden in Anspruch genommen werden; durch dasselbe Ereignis gleichzeitig andere unter den Schutz selbst hergestellte oder gelieferte Pro- dukte, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leis- tungen von einem Dritten aufgrund gesetz- licher Haftpflichtbestimmungen für einen Per- sonen-, Sach oder daraus folgenden Vermö- gensschaden verantwortlich gemacht werden (Produkthaftpflicht); im Rahmen der Kaskoversicherung fallende Schäden am Fahrzeug verursacht wurden. A.2.9.4 Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen, Maßnahmen der Staatsgewalt Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die durch Erdbeben, Kriegsereignis- se, innere Unruhen oder Maßnahmen der Staatsgewalt unmittelbar oder mittelbar verursacht werden. A.2.9.5 Schäden durch Kernenergie Kein Versicherungsschutz besteht Umweltschadenhaftpflichtver- sicherung für Schäden durch KernenergieUmwelteinwir- kungen von einem Dritten aufgrund gesetz- licher Haftpflichtbestimmungen verantwortlich gemacht werden; im Rahmen der Umweltschadenversicherung wegen gesetzlicher Pflichten öffentlichrecht- lichen Inhalts auf der Grundlage des Umwelt- schadengesetzes für die Sanierung von Um- weltschäden verantwortlich gemacht werden. A.2.10 GAP-Deckung bei fremdfinanzierten Fahrzeugen Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, ob Sie die GAP-Deckung mitver- sichert haben. A.2.10.1 Was wird geleistet? Bei bestehender Vollkaskoversicherung und mitversicherter GAP-Deckung ersetzen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust Ihres finanzierten oder geleasten Fahr- zeugs während Vereinbarung der Laufzeit des Finanzierungs-/Leasingvertrags den offen stehen- den Finanzierungs- oder Leasing-Restbetrag abzüglich der Entschädigungsleistung (unter Berücksichtigung der Rest- und Altteile, etwaiger Leistungen Dritter [z. B. des gegnerischen Haftpflichtversicherers], sowie der Selbstbeteiligung in der Kaskoversi- cherung). Dies gilt nicht für Elektrofahrzeuge, bei denen ausschließlich der Antriebs- Akkumulator geleast oder finanziert ist. Der Antriebs-Akkumulator ist ein wiederaufladbarer Speicher für elektrische Energie und dient zum Antrieb Ihres Elektro- bzw. Hybridfahrzeugs. A.2.10.2 Wie errechnet sich die Leistung? Eine Leistung aus der GAP-Deckung kann nur erfolgen, wenn bei einem Leasingver- trag dieser auf Grundlage marktüblicher Zinsen und Laufzeiten abgeschlossen wurde. Gleiches gilt für Kreditverträge, wobei nachgewiesen werden muss, dass das Darlehen ausschließlich zur Finanzierung des Fahrzeugs aufgenommen wurde. Ersetzt Variante Hiscox CyberClear wird der Leasing- bzwVersicherungsschutz durch (vermutete) Netzwerksicherheitsverletzungen, Bedien- und Pro- grammierfehler, Datenrechtsverletzungen oder Cyber-Erpressungen ausgelöst und beinhaltet die Komponenten: Soforthilfe im Notfall, Cyber- Eigenschaden, Cyber-Betriebsunterbrechung, Cyber-Haftpflicht sowie Werbe-Haftpflicht. FinanzierungsrestbetragBei Vereinbarung der Variante Hiscox CyberClear Start wird der Versicherungsschutz durch (vermu- tete) Netzwerksicherheitsverletzungen, der sich wie nachfolgend dargestellt errechnet:Bedienfeh- ler, Datenrechtsverletzungen oder Cyber Erpressun- gen ausgelöst und beinhaltet die Komponenten: Soforthilfe im Notfall, Cyber-Eigenschaden sowie, sofern vereinbart, Cyber-Betriebsunterbrechung.

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Samples: www.alt-partner.at

Was ist nicht versichert?. A.2.9.1 Vorsatz Es besteht u. a. kein Versicherungsschutz für Schäden 🞭 durch Liegenlassen, Vergessen und grobe Fahrlässigkeit Kein Versicherungsschutz besteht für SchädenVerlie- ren; 🞭 durch dauernde Einflüsse des Betriebs, nor- male Abnutzung; 🞭 durch unmittelbare oder mittelbare Witte- rungseinflüsse; 🞭 die vorsätzlich vom Versicherungsnehmer oder einer dritten Person, dessen Verhalten dem Versicherungsnehmers zugerechnet werden kann, herbeigeführt werden; 🞭 unsachgemäße Reparatur / Eingriffe. Nicht übernommen werden u. a. Leistungen, ! wie Service-, Justierungs- und Reinigungs- arbeiten, die Sie vorsätzlich herbeiführenunabhängig von einem versi- cherten Schadenereignis bzw. Sachscha- den durchgeführt werden; ! wie die Beseitigung unerheblicher Mängel, insbesondere Schramm-, Kratz- und Scheu- erschäden sowie sonstige Schönheitsfehler, die den technischen Gebrauch des Xxxxxx nicht beeinträchtigen und unabhängig von einem Schadensereignis erbracht werden. Darüber hinaus gilt: ! Bei grobfahrlässiger Herbeiführung Beschaffung eines Ersatzgerätes oder bei Geldersatz ist das versicherte Gerät an den Versicherer auszuhändigen. Geschieht dies nicht, mindert sich die Kostenbeteili- gung des Versicherers um den marktübli- chen Restwert des defekten Altgerätes. Wir bieten Ihnen unseren Sparkassen-Geräte-Schutz (Geräteversicherung) an. Der Sparkassen-Geräte-Schutz übernimmt im Versicherungsfall die Reparatur für das versicherte Gerät bzw. ersetzt dieses. Wo bin ich versichert? ✓ Die Versicherung gilt in Deutschland sowie bei Reisen weltweit. Welche Verpflichtungen habe ich? • Der Eintritt des Versicherungsfalles ist uns unverzüglich nach Bekannt werden zu melden. • Nach Möglichkeit für die Abwendung oder Minderung des Schadens verzichten wir Ihnen gegenüber gänz- lich auf den Einwand zu sorgen. • Uns und unsere Beauftragten bei der grob fahrlässigen Herbeiführung des VersicherungsfallsSchadensermittlung und -regulierung nach Kräften zu unterstüt- zen. Ausgenommen von dem Verzicht sind grob fahrlässige Ermöglichung des Diebstahls des Fahrzeugs • Schäden durch Einbruchdiebstahl, Diebstahl, Raub oder seiner Teile Plünderung, Sabotage, Vandalismus und die Herbeiführung des Versicherungsfalls in Folge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittelvorsätzliche Beschädigung durch Dritte unverzüglich der Polizei anzuzeigen. A.2.9.2 Genehmigte Rennen Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden• Änderungen, die bei Beteiligung an behördlich genehmigten kraftfahrt-sportlichen Veranstaltungen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, entstehen. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten. A.2.9.3 Reifenschäden Kein Versicherungsschutz besteht für beschädigte oder zerstörte Reifen. Versiche- rungsschutz für Reifenschäden besteht jedoch, wenn durch dasselbe Ereignis gleichzeitig andere unter den Schutz der Kaskoversicherung fallende Schäden am Fahrzeug verursacht wurden. A.2.9.4 Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen, Maßnahmen der Staatsgewalt Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die durch Erdbeben, Kriegsereignis- se, innere Unruhen oder Maßnahmen der Staatsgewalt unmittelbar oder mittelbar verursacht werden. A.2.9.5 Schäden durch Kernenergie Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Kernenergie. A.2.10 GAP-Deckung bei fremdfinanzierten Fahrzeugen Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, ob Sie die GAP-Deckung mitver- sichert haben. A.2.10.1 Was wird geleistet? Bei bestehender Vollkaskoversicherung und mitversicherter GAP-Deckung ersetzen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust Ihres finanzierten oder geleasten Fahr- zeugs während der Laufzeit des Finanzierungs-/Leasingvertrags den offen stehen- den Finanzierungs- oder Leasing-Restbetrag abzüglich der Entschädigungsleistung das Vertragsverhältnis betreffen (unter Berücksichtigung der Rest- und Altteile, etwaiger Leistungen Dritter [z. B. des gegnerischen Haftpflichtversicherers]Adress- oder Namensänderungen), sowie der Selbstbeteiligung in der Kaskoversi- cherung). Dies gilt nicht für Elektrofahrzeuge, bei denen ausschließlich der Antriebs- Akkumulator geleast oder finanziert ist. Der Antriebs-Akkumulator ist ein wiederaufladbarer Speicher für elektrische Energie und dient zum Antrieb Ihres Elektro- bzw. Hybridfahrzeugs. A.2.10.2 Wie errechnet sich die Leistung? Eine Leistung aus der GAP-Deckung kann nur erfolgen, wenn bei einem Leasingver- trag dieser auf Grundlage marktüblicher Zinsen und Laufzeiten abgeschlossen wurde. Gleiches gilt für Kreditverträge, wobei nachgewiesen werden muss, dass das Darlehen ausschließlich zur Finanzierung des Fahrzeugs aufgenommen wurde. Ersetzt wird der Leasing- bzw. Finanzierungsrestbetrag, der sich wie nachfolgend dargestellt errechnet:sind uns unverzüglich mitzuteilen.

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Samples: www.sparkasse-rhein-nahe.de

Was ist nicht versichert?. A.2.9.1 Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit Kein Der Versicherungsschutz besteht für Schädeninsbesondere nicht bei Eintritt des Versicherungsfalles aufgrund: X von versuchtem Selbstmord in der Berufsunfähigkeitsversicherung und im Zusatzbaustein Prämienbefreiung bei Unfallinvalidität, Pflegebedürftigkeit und Arbeitsunfähigkeit X Selbstmord innerhalb von drei Jahren in der Ablebensversicherung X absichtlicher Herbeiführung von Krankheiten X Begehung einer Straftat X missbräuchlichem Drogen- und/oder Alkoholkonsum X Beteiligung an kriegerischen Ereignissen und inneren Unruhen im In- und Ausland X nuklearer, biologischer, chemischer oder durch Terrorismus ausgelöster Katastrophen Der Versicherer kann vom Vertrag aufgrund von Obliegenheitsverletzungen oder arglistiger Täuschung zurücktreten. Die vollständigen Ausschlussgründe finden Sie in Ihren Versicherungsbedingungen. Gibt es Deckungsbeschränkungen? ! Einschränkungen ergeben sich aus den besonderen Versicherungsbedingungen der jeweiligen Zusatzversicherung. ! Für die Sie vorsätzlich herbeiführenÜbernahme erhöhter Risiken (Krankheit, Beruf, Sport) können Zusatzprämien oder besondere Bedingungen vereinbart werden. ! Ohne zusätzliche Vereinbarung ist der Versicherer von der Leistung befreit, wenn der Versicherungsfall z.B. durch die Ausübung einer Tätigkeit als Sonderpilot oder bei der Teilnahme an Motorsport Wettkämpfen eingetreten ist. ! Überlebensversicherung – Nach Abschluss der Versicherung besteht eine dreimonatige Wartefrist. Bei grobfahrlässiger Herbeiführung Eintritt einer schweren Krankheit während der ersten drei Monate wird keine Versicherungsleistung gezahlt. Bei einigen Krankheiten können längere Wartefristen bestehen. Die vollständigen Deckungsbeschränkungen finden Sie In Ihren Versicherungsbedingungen. Wo bin ich versichert? ✓Der Versicherungsschutz besteht weltweit. Welche Verpflichtungen haben ich bzw. die Bezugsberechtigten? - UNIQA muss vor Vertragsabschluss, in den Antrags- und Gesundheitsfragen, vollständig und ehrlich über das versicherte Risiko informiert werden. - Fristgerechte Bezahlung der Prämien. - Vom Zeitpunkt der Unterschrift bis Zugang der Polizze: Gefahrenerhöhungen sind verpflichtend zu melden. - Während der Vertragslaufzeit: Mitteilung der Änderung des Schadens verzichten wir Ihnen gegenüber gänz- lich auf den Einwand Rauchverhaltens (Nichtraucher wird Raucher - Gilt nur für Raucher relevante Tarife) und einer Änderung der grob fahrlässigen Herbeiführung Adresse (Wechsel des Wohnsitzes) - Bei Eintritt des Versicherungsfalls: - Bei Eintritt der Berufsunfähigkeit bestehen Mitwirkungspflichten zur Beurteilung und Feststellung der Leistungspflicht. Ausgenommen von dem Verzicht sind grob fahrlässige Ermöglichung des Diebstahls des Fahrzeugs - Ändert sich der Grad der Berufsunfähigkeit oder seiner Teile und die Herbeiführung des Versicherungsfalls in Folge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel. A.2.9.2 Genehmigte Rennen Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Beteiligung an behördlich genehmigten kraftfahrt-sportlichen Veranstaltungen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, entstehen. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten. A.2.9.3 Reifenschäden Kein Versicherungsschutz besteht für beschädigte oder zerstörte Reifen. Versiche- rungsschutz für Reifenschäden besteht jedoch, wenn durch dasselbe Ereignis gleichzeitig andere unter den Schutz der Kaskoversicherung fallende Schäden am Fahrzeug verursacht wurden. A.2.9.4 Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen, Maßnahmen der Staatsgewalt Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die durch Erdbeben, Kriegsereignis- se, innere Unruhen oder Maßnahmen der Staatsgewalt unmittelbar oder mittelbar verursacht werden. A.2.9.5 Schäden durch Kernenergie Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Kernenergie. A.2.10 GAP-Deckung bei fremdfinanzierten Fahrzeugen Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, ob Sie die GAP-Deckung mitver- sichert haben. A.2.10.1 Was wird geleistet? Bei bestehender Vollkaskoversicherung und mitversicherter GAP-Deckung ersetzen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust Ihres finanzierten oder geleasten Fahr- zeugs während der Laufzeit des Finanzierungs-/Leasingvertrags den offen stehen- den Finanzierungs- oder Leasing-Restbetrag abzüglich Beitragszahlung die berufliche Tätigkeit geändert, ist dies ebenfalls zu melden. - Im Ablebensfall der Entschädigungsleistung versicherten Person: Vorlage der geforderten Unterlagen (unter Berücksichtigung der Rest- und Altteile, etwaiger Leistungen Dritter [z. B. des gegnerischen Haftpflichtversicherers], sowie der Selbstbeteiligung in der Kaskoversi- cherunginsbesondere die Vorlage einer amtlichen Sterbeurkunde). Dies gilt nicht für Elektrofahrzeuge- Eintritt einer schweren Krankheit: Vorlage der geforderten Unterlagen (medizinische Nachweise). - Bei Eintritt einer Unfallinvalidität, bei denen ausschließlich Pflegebedürftigkeit oder Arbeitsunfähigkeit: Vorlage der Antriebs- Akkumulator geleast oder finanziert ist. Der Antriebs-Akkumulator ist ein wiederaufladbarer Speicher für elektrische Energie und dient zum Antrieb Ihres Elektro- bzw. Hybridfahrzeugs. A.2.10.2 Wie errechnet sich die Leistung? Eine Leistung aus der GAP-Deckung kann nur erfolgen, wenn bei einem Leasingver- trag dieser auf Grundlage marktüblicher Zinsen und Laufzeiten abgeschlossen wurde. Gleiches gilt für Kreditverträge, wobei nachgewiesen werden muss, dass das Darlehen ausschließlich zur Finanzierung des Fahrzeugs aufgenommen wurde. Ersetzt wird der Leasing- bzw. Finanzierungsrestbetrag, der sich wie nachfolgend dargestellt errechnet:geforderten Unterlagen.

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Samples: www.uniqa.at

Was ist nicht versichert?. A.2.9.1 Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit Kein Versicherungsschutz besteht für SchädenEs ist uns nicht möglich, die inneren Qualitätskriterien Ihrer Kulturen zu versichern, da neben der versicherten Gefahr bzw. neben den versicherten Gefahren eine Vielzahl weiterer Faktoren hierauf Einfluss nehmen. Nur bei wenigen Kulturen im Vertragsanbau, z. B. Konservenfrüchte, lassen sich äußere Mängel als Folge der versicherten Gefahr bzw. den versicherten Gefahren zusätzlich versichern. Einzelheiten entnehmen Sie vorsätzlich herbeiführenbitte Ihrem Antrag und den Zusatzbedingungen zum Erweiterten Abnahmerisiko in Ergänzung zu den Mecklenburgischen AHagB. Damit wir Ihren Antrag ordnungsgemäß prüfen können, müssen Sie die im Antrags- formular enthaltenen Fragen unbedingt wahrheitsgemäß und vollständig beant- worten. Bei grobfahrlässiger Herbeiführung Sollten sich bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung Gefahrumstände nach denen wir im Antrag gefragt haben, erheblich ändern, so sind uns diese zu melden, da sie möglicherweise Einfluss auf unseren Entschluss haben, den Vertrag mit Ihnen zu schließen. Wir fragen Sie unter anderem nach Lage und Größe der Parzellen sowie der dort angebauten Fruchtart. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte § 4 der beigefügten Mecklenburgischen AHagB. Das Anbauverzeichnis, mit dem Sie Ihren Versicherungsumfang jährlich aktuali- sieren, ist die Basis für einen ausreichenden Versicherungsschutz. Das termin- gerechte Einreichen der vollständigen und korrekten Unterlagen bis zum 31.05. eines jeden Jahres, bei Mitversicherung des Schadens verzichten wir Ihnen gegenüber gänz- lich auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung Dürrerisikos spätestens 3 Wochen vor Beginn des Versicherungsfalls. Ausgenommen von dem Verzicht sind grob fahrlässige Ermöglichung des Diebstahls des Fahrzeugs oder seiner Teile Versicherungszeitraumes für Dürre, hat daher besondere Bedeutung und gewährleistet einen an die Kultur und die Herbeiführung Marktsituation angepassten Versicherungs- schutz. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte § 12 der beigefügten Mecklenburgische AHagB und Nr. 9 der Zusatzbedingungen für die indexbasierte Versicherung des Versicherungsfalls Dürrerisikos. Nach einem Schaden als Folge einer versicherten Gefahr müssen Sie binnen vier Tagen eine Schadenmeldung in Folge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender MittelTextform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) bei uns einreichen und gleichzeitig alle erforderlichen Maßnahmen einleiten, um den Schaden möglichst gering zu halten. A.2.9.2 Genehmigte Rennen Kein Versicherungsschutz besteht Außer diesen schadenmindernden Maßnahmen sollten Sie an den geschädigten Parzellen solange keine Veränderungen vornehmen, bis eine Freigabe durch uns erfolgt ist. Unsererseits werden wir umgehend eine Schadenfeststellung durch die von der Gesellschaft beauftragten Xxxxxxxx einleiten. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem §§ 18 Nr. 2 der beigefügten Mecklenburgischen AHagB. Beachten Sie die in Ziffern 5 bis 7 genannten Verpflichtungen mit Sorgfalt. Ihre Nichtbeachtung kann schwerwiegende Konsequenzen für Schäden, die bei Beteiligung an behördlich genehmigten kraftfahrt-sportlichen Veranstaltungen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, entstehenSie haben. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten. A.2.9.3 Reifenschäden Kein Versicherungsschutz besteht für beschädigte oder zerstörte Reifen. Versiche- rungsschutz für Reifenschäden besteht jedoch, wenn durch dasselbe Ereignis gleichzeitig andere unter den Schutz Je nach Art der Kaskoversicherung fallende Schäden am Fahrzeug verursacht wurden. A.2.9.4 Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen, Maßnahmen der Staatsgewalt Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die durch Erdbeben, Kriegsereignis- se, innere Unruhen oder Maßnahmen der Staatsgewalt unmittelbar oder mittelbar verursacht werden. A.2.9.5 Schäden durch Kernenergie Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Kernenergie. A.2.10 GAP-Deckung bei fremdfinanzierten Fahrzeugen Ihrem Versicherungsschein Pflichtverletzung können Sie entnehmenIhren Versicherungsschutz ganz oder teilweise ver- lieren. Unter Umständen können wir uns auch vorzeitig vom Vertrag lösen. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den §§ 18, ob Sie die GAP-Deckung mitver- sichert haben. A.2.10.1 Was wird geleistet? Bei bestehender Vollkaskoversicherung 24 und mitversicherter GAP-Deckung ersetzen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust Ihres finanzierten oder geleasten Fahr- zeugs während 25 der Laufzeit des Finanzierungs-/Leasingvertrags den offen stehen- den Finanzierungs- oder Leasing-Restbetrag abzüglich der Entschädigungsleistung (unter Berücksichtigung der Rest- und Altteile, etwaiger Leistungen Dritter [z. B. des gegnerischen Haftpflichtversicherers], sowie der Selbstbeteiligung in der Kaskoversi- cherung). Dies gilt nicht für Elektrofahrzeuge, bei denen ausschließlich der Antriebs- Akkumulator geleast oder finanziert ist. Der Antriebs-Akkumulator ist ein wiederaufladbarer Speicher für elektrische Energie und dient zum Antrieb Ihres Elektro- bzw. Hybridfahrzeugs. A.2.10.2 Wie errechnet sich die Leistung? Eine Leistung aus der GAP-Deckung kann nur erfolgen, wenn bei einem Leasingver- trag dieser auf Grundlage marktüblicher Zinsen und Laufzeiten abgeschlossen wurde. Gleiches gilt für Kreditverträge, wobei nachgewiesen werden muss, dass das Darlehen ausschließlich zur Finanzierung des Fahrzeugs aufgenommen wurde. Ersetzt wird der Leasing- bzw. Finanzierungsrestbetrag, der sich wie nachfolgend dargestellt errechnet:beigefügten Mecklenburgische AHagB.

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Was ist nicht versichert?. A.2.9.1 Vorsatz Hier erhalten Sie einen Auszug der wichtigsten nicht versicherten Sachen und grobe Fahrlässigkeit Risiken. Die vollständigen Informationen entnehmen Sie bitte Ihren Vertragsunterlagen. Kein Versicherungsschutz wird gewährt für Ansprüche: 🞩 auf Vertragserfüllung / Erbringung der geschuldeten Leistung; 🞩 wegen wissentlicher Pflichtverletzung. Kein Versicherungsschutz wird gewährt für Ansprüche: 🞩 auf Erbringung der geschuldeten Leistung; 🞩 auf Nacherfüllung oder Nachbesserung. Kein Versicherungsschutz wird gewährt für Ansprüche: 🞩 auf Erbringung der geschuldeten Leistung; 🞩 auf Nacherfüllung oder Nachbesserung. Kein Versicherungsschutz wird gewährt für: 🞩 vorsätzliche Schadenverursachung oder wissentliche Pflichtverletzung durch einen Versicherten; 🞩 gesetzliche oder vertragliche Ansprüche auf Erfüllung von Verträgen. Kein Versicherungsschutz wird gewährt für: 🞩 Schäden durch Verlieren/Liegenlassen versicherter Sachen; 🞩 Schäden durch Computer-, Programmierungs- oder Softwarefehler sowie Schäden durch Viren und Hackerangriffe. Kein Versicherungsschutz wird gewährt für: 🞩 Schäden an Sonnenkollektoren und Photovoltaikanlagen; 🞩 Schäden durch alters-/betriebsbedingte normale oder vorzeitige Abnutzung oder allmähliche Zustandsveränderungen oder technische, mechanische, elektrische oder elektronische Defekte, es sei denn, sie wurden durch Überspannung aufgrund Blitzschlag oder atmosphärische Elektrizität verursacht. ✓ Der Versicherungsnehmer und weitere mitversicherte Personen sind versichert, wenn diese: ✓ aus dem im Versicherungsschein angegebenen Betrieb oder aus der Ausübung der im Versi- cherungsschein beschriebenen Tätigkeit von einem Dritten aufgrund gesetzlicher Haftpflicht- ansprüche privatrechtlichen Inhalts für Perso- nen-, Sach- und daraus folgende Vermögens- schäden in Anspruch genommen werden; ✓ durch selbst hergestellte oder gelieferte Produk- te, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen von einem Dritten aufgrund gesetzlicher Haft- pflichtbestimmungen für einen Personen-, Sach- oder daraus folgenden Vermögensschaden ver- antwortlich gemacht werden (Produkthaftpflicht); ✓ im Rahmen der Umweltschadenhaftpflichtversi- cherung für Schäden durch Umwelteinwirkungen von einem Dritten aufgrund gesetzlicher Haftpflicht- bestimmungen verantwortlich gemacht werden; ✓ im Rahmen der Umweltschadenversicherung wegen gesetzlicher Pflichten öffentlich- rechtlichen Inhalts auf der Grundlage des Umweltschadengesetzes für die Sanierung von Umweltschäden verantwortlich gemacht werden. ✓ In der Cyberversicherung können zwei verschiedene Deckungsvarianten (Hiscox CyberClear Start sowie Hiscox CyberClear) vereinbart werden. Der Versicherungsschutz wird durch (vermutete) Netzwerksicherheitsverletzungen, Bedienfehler, Datenrechtsverletzungen oder Cyber-Erpressungen ausgelöst und beinhaltet die Komponenten: Soforthilfe im Notfall, Cyber Eigenschaden sowie, sofern vereinbart, eine Cyber-Betriebsunterbrechung. ✓ Bei Vereinbarung der Variante Hiscox CyberClear beinhaltet der Versicherungsschutz auch die Kom- ponenten: Cyber-Haftpflicht und Werbe-Haftpflicht. ✓ Versichert sind die beweglichen Sachen des Büro-/ Gewerbebetriebs des Versicherungsnehmers, soweit sie in dessen Eigentum stehen, von ihm geleast, gemie- tet oder ihm sonst entgeltlich oder unter Eigentumsvor- behalt überlassen wurden und für die er die Gefahr trägt. ✓ Zusätzlich werden verschiedene Kosten, die aufgrund eines Versicherungsfalls notwendig sind, ersetzt; z.B. die Beseitigung von Gebäudeschäden nach einem Einbruchdiebstahl bzw. –versuch und Vandalismus. ✓ Versichert sind die im Versicherungsschein bezeichne- ten, im Eigentum des Versicherungsnehmers stehenden Gebäude mit ihren Bestandteilen, einschließlich der technischen Gebäudebestandteile. ✓ Zusätzlich werden bestimmte Kosten, die aufgrund eines Versicherungsfalls notwendig sind, ersetzt; z.B. das Auf- und Wegräumen, die Entsorgung und der Abtransport zerstörter und beschädigter versicherter Sachen. ✓ Versichert ist ein unmittelbar durch eine versicherte Betriebsunterbrechung verursachter Ertragsausfall- schaden des Versicherungsnehmers. ✓ Die Leistung bei Eintritt eines Versicherungsfalls besteht aus der Zahlung der fortlaufenden Kosten und dem Betriebsgewinn, soweit der Versicherungsnehmer diese fortlaufenden Kosten und den Betriebsgewinn ausschließlich infolge und während der Betriebs- unterbrechung nicht erwirtschaften kann. Kein Versicherungsschutz wird gewährt für: 🞩 nicht erhebliche Unterbrechungen, deren Folgen sich im Be- trieb ohne wesentliche Aufwendungen wieder einholen lassen; 🞩 Schadenfälle, die verursacht oder erheblich vergrößert werden durch außergewöhnliche Ereignisse, die während der Unterbrechung eintreten, durch öffentlich-rechtliche Verfügungen sowie durch Kapitalmangel. Hier erhalten Sie einen Auszug der wichtigsten Deckungs- beschränkungen. Die vollständigen Informationen entnehmen Sie bitte Ihren Vertragsunterlagen. ! Für versicherte Eigenschäden gibt es von der Versiche- rungssumme abweichende Entschädigungsgrenzen; z.B. sind für Vertrauensschäden, für Beschädigung oder Zerstörung der Website sowie für Kosten bei Reputationsschäden die Leistungsobergrenzen im Bedingungswerk sowie im Versicherungsschein vereinbart. ! Obhutsschäden / Tätigkeitsschäden 00.000 € ! AKB-Deckung (Non-Ownership-Deckung): ! Für Personenschäden 0.000.000 € ! Für Sachschäden 0.000.000 € ! Für Vermögensschäden 00.000 € ! Lohnbearbeitungsschäden 000.000 € ! AKB-Deckung (Non-Ownership-Deckung): ! Für Personenschäden 0.000.000 € ! Für Sachschäden 0.000.000 € ! Für Vermögensschäden 00.000 € ! Mehrere im versicherten Zeitraum eingetretene oder ver- mutete Versicherungsfälle, die auf derselben Ursache oder auf mehreren gleichen Ursachen, die in einem inneren Zu- sammenhang zueinander stehen, beruhen, gelten als ein Versicherungsfall, weshalb die Leistungen, inklusiver aller Kosten und anderweitigen Aufwendungen, auf die vereinbar- te Versicherungssumme oder Entschädigungsgrenze beschränkt sind (Serienschaden). ! Zusätzlich versicherte Kosten sind teilweise auf 10% der Versicherungssumme (über die Versicherungssumme hinaus), jedoch maximal auf 00.000 €, begrenzt. ! Einige der zusätzlich versicherten Kosten sind insgesamt auf 25 % der Versicherungssumme über die Versicherungssum- me hinaus begrenzt (z.B. Kosten zum Auf-, Wegräumen, Entsorgen und Abtransport zerstörter/beschädigter versi- cherter Sachen); weitere sind auf 5 % der Versicherungs- summe, jedoch maximal € 15.000 je Kostenposition begrenzt (z.B. Beseitigung von Bäumen/Ästen nach Sturm). ! Die Haftzeit (Eintritt des versicherten Sachschadens bis zum Ende der versicherten Betriebsunterbrechung entstehender Ertragsausfallschaden) beträgt maximal 12 Monate. Versicherungsschutz besteht für Schäden, die Vermögensschadenhaftpflicht grundsätzlich weltweit. Ausnahmen entnehmen Sie vorsätzlich herbeiführenbitte den betreffenden Bedingungen sowie Ihren Vertragsunterlagen. Bei grobfahrlässiger Herbeiführung des Schadens verzichten wir Ihnen gegenüber gänz- lich auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls. Ausgenommen von dem Verzicht sind grob fahrlässige Ermöglichung des Diebstahls des Fahrzeugs oder seiner Teile und die Herbeiführung des Versicherungsfalls in Folge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel. A.2.9.2 Genehmigte Rennen Kein Versicherungsschutz besteht für Schädendie Betriebshaftpflicht weltweit, mit der Ausnahme von Ansprüchen, die bei Beteiligung an behördlich genehmigten kraftfahrt-sportlichen Veranstaltungen, bei denen es vor Gerichten der USA und Kanadas geltend gemacht werden oder auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, entstehender Verletzung des Rechts dieser Staaten beruhen. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten. A.2.9.3 Reifenschäden Kein Versicherungsschutz besteht für beschädigte oder zerstörte Reifendie Cyberversicherung weltweit. Versiche- rungsschutz für Reifenschäden besteht jedoch, wenn durch dasselbe Ereignis gleichzeitig andere unter den Schutz der Kaskoversicherung fallende Schäden am Fahrzeug verursacht wurden. A.2.9.4 Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen, Maßnahmen der Staatsgewalt Kein Versicherungsschutz besteht für Schädendie Sach-Inhaltsversicherung innerhalb der Versicherungsorte. Bewegliche Sachen des Betriebes des Versicherungsnehmers sind, soweit sie in dessen Eigentum stehen, von ihm geleast, gemietet, ihm sonst entgeltlich oder unter Eigentumsvorbehalt überlassen wurden und für die er die Gefahr trägt, weltweit versichert, wenn sie voraussichtlich nur vorübergehend (nicht mehr als drei Monate) zu betrieblichen Zwecken vom Versicherungsort entfernt werden; allerdings sind Schäden durch Sturm und Hagel nur versichert, wenn sich die versicherten Sachen in Gebäuden befinden. Bewegliche Sachen, die durch Erdbebenden Mitarbeitern vom Versicherungsnehmer zu Zwecken der Home-Office-Tätigkeit zur Verfügung gestellt werden, Kriegsereignis- sesind mitversichert, innere Unruhen oder Maßnahmen der Staatsgewalt unmittelbar oder mittelbar verursacht werden. A.2.9.5 ohne dass diese in dem Versicherungsschein benannt werden müssen; allerdings sind Schäden durch Kernenergie Kein Sturm und Hagel nur versichert, wenn sich die versicherten Sachen in Gebäuden befinden. Im Eigentum des Versicherungsnehmers stehende Server sind auch in fremden Rechenzentren innerhalb Deutschlands mitversichert. Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Kernenergiedie Sach-Gebäudeversicherung an den im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsadressen. A.2.10 GAPVersicherungsschutz besteht für die Sach-Deckung bei fremdfinanzierten Fahrzeugen Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, ob Sie Betriebsunterbrechungsversicherung für die GAP-Deckung mitver- sichert haben. A.2.10.1 Was wird geleistet? Bei bestehender Vollkaskoversicherung und mitversicherter GAP-Deckung ersetzen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust Ihres finanzierten oder geleasten Fahr- zeugs während der Laufzeit des Finanzierungs-/Leasingvertrags den offen stehen- den Finanzierungs- oder Leasing-Restbetrag abzüglich der Entschädigungsleistung (unter Berücksichtigung der Rest- und Altteile, etwaiger Leistungen Dritter [z. B. des gegnerischen Haftpflichtversicherers], sowie der Selbstbeteiligung in der Kaskoversi- cherung). Dies gilt nicht für Elektrofahrzeuge, bei denen ausschließlich der Antriebs- Akkumulator geleast oder finanziert ist. Der Antriebs-Akkumulator ist ein wiederaufladbarer Speicher für elektrische Energie und dient zum Antrieb Ihres Elektro- bzw. Hybridfahrzeugs. A.2.10.2 Wie errechnet sich die Leistung? Eine Leistung aus der GAP-Deckung kann nur erfolgen, wenn bei einem Leasingver- trag dieser auf Grundlage marktüblicher Zinsen und Laufzeiten abgeschlossen wurde. Gleiches gilt für Kreditverträge, wobei nachgewiesen werden muss, dass das Darlehen ausschließlich zur Finanzierung des Fahrzeugs aufgenommen wurde. Ersetzt wird der Leasing- bzw. Finanzierungsrestbetrag, der sich wie nachfolgend dargestellt errechnet:Erbringung von Dienstleistungen am Versicherungsort.

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Samples: Jahresnettobeitrag Basis Modul Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung

Was ist nicht versichert?. A.2.9.1 Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit Kein Versicherungsschutz besteht für Schädenbesteht: • Für Xxxxxxx, die Sie vorsätzlich und widerrechtlich herbeiführen. Bei grobfahrlässiger Herbeiführung des Schadens verzichten wir Ihnen gegenüber gänz- lich auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls. Ausgenommen von dem Verzicht sind grob fahrlässige Ermöglichung des Diebstahls des Fahrzeugs oder seiner Teile und die Herbeiführung des Versicherungsfalls in Folge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel. A.2.9.2 Genehmigte Rennen Kein Versicherungsschutz besteht für • Für Schäden, die bei der Beteiligung an behördlich genehmigten kraftfahrtKraftfahrzeug-sportlichen VeranstaltungenRennen entstehen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, entstehen. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten. A.2.9.3 Reifenschäden Kein • Für die Beschädigung, die Zerstörung oder das Abhandenkommen des versicherten Fahrzeugs. • Für die Beschädigung, die Zerstörung oder das Abhandenkommen eines mit dem versicherten Fahrzeug verbundenen Anhängers oder abgeschleppten Fahrzeugs. Aber: Versicherungsschutz besteht für beschädigte oder zerstörte Reifen. Versiche- rungsschutz für Reifenschäden besteht jedochbesteht, wenn durch dasselbe Ereignis gleichzeitig andere unter den Schutz der Kaskoversicherung fallende Schäden am ein betriebsunfähiges Fahrzeug verursacht wurdenals Hilfeleistung und ohne gewerbliche Absicht abgeschleppt wird. A.2.9.4 Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen, Maßnahmen der Staatsgewalt Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden• Für die Beschädigung, die durch ErdbebenZerstörung oder das Abhandenkommen von Sachen, Kriegsereignis- se, innere Unruhen oder Maßnahmen der Staatsgewalt unmittelbar oder mittelbar verursacht die mit dem versicherten Fahrzeug befördert werden. A.2.9.5 Schäden Aber: Versichert sind Sachen, die berechtigte Insassen üblicherweise oder zum persönlichen Gebrauch dabei haben. • Für Sach- oder Vermögensschäden, die eine mitversicherte Person (siehe: „Wer ist versichert?“) Ihnen, dem Halter oder dem Eigentümer durch Kernenergie Kein Versicherungsschutz besteht für den Gebrauch des Fahrzeugs zufügt. • Für Schäden durch Kernenergie. A.2.10 GAPA.1.6 Mallorca-Deckung bei fremdfinanzierten Fahrzeugen Ihrem Versicherungsschein können Police Die Kfz-Haftpflichtversicherung eines Pkw, eines Kraftrads oder eines Campingfahrzeugs umfasst auch Kfz-Haftpflichtschäden, die Sie entnehmenbeim Gebrauch eines gemieteten Pkw verursachen. Versicherungsschutz besteht: • In den Ländern, ob in denen Versicherungsschutz für Ihr Fahrzeug in der Kfz-Haftpflichtversicherung besteht. Aber: Kein Versicherungsschutz besteht in Deutschland, Russland und Belarus. • Für Sie, Ihren Ehe-/Lebenspartner und für Ihre Kinder als Fahrer. • Für die ersten 6 Monate ab Anmietung des Pkw. • Nicht für Schäden am Miet-Pkw. • Soweit nicht Versicherungsschutz aus der Kfz-Haftpflichtversicherung des gemieteten Pkw besteht. Die Versicherungssummen der Mallorca-Police sind so hoch wie die Ver- sicherungssummen, die Sie die GAPfür Ihr Fahrzeug in der Kfz-Deckung mitver- sichert Haftpflichtversi- cherung mit uns vereinbart haben. A.2.10.1 Was wird geleistet? Bei bestehender Vollkaskoversicherung und mitversicherter GAPDie Bestimmungen der Kfz-Deckung ersetzen wir bei TotalschadenHaftpflichtversicherung gelten sinngemäß für die Mallorca-Police, Zerstörung oder Verlust Ihres finanzierten oder geleasten Fahr- zeugs während soweit nicht ausdrücklich anderes geregelt ist: • Ein Beispiel für eine Regelung, die für die Mallorca-Police nicht gilt, ist der Laufzeit des Finanzierungs-/Leasingvertrags den offen stehen- den Finanzierungs- oder Leasingörtliche Geltungsbereich. Die Mallorca-Restbetrag abzüglich der Entschädigungsleistung (unter Berücksichtigung der Rest- und Altteile, etwaiger Leistungen Dritter [z. B. des gegnerischen Haftpflichtversicherers], sowie der Selbstbeteiligung in der Kaskoversi- cherung). Dies Police gilt nicht in Deutsch- land, Russland und Belarus. • Die Kapitel über das SF-System und über die Beitragsänderung auf Grund tariflicher Maßnahmen gelten nicht. Die Mallorca-Police beginnt und endet automatisch mit der Kfz-Haft- pflichtversicherung. Die Mallorca-Police gilt im Basis-Tarif für Elektrofahrzeuge, bei denen ausschließlich der Antriebs- Akkumulator geleast oder finanziert ist. Der Antriebs-Akkumulator ist ein wiederaufladbarer Speicher für elektrische Energie und dient zum Antrieb Ihres Elektro- bzw. Hybridfahrzeugs. A.2.10.2 Wie errechnet sich die Leistung? Eine Leistung aus der GAP-Deckung kann nur erfolgen, wenn bei einem Leasingver- trag dieser auf Grundlage marktüblicher Zinsen und Laufzeiten abgeschlossen wurde. Gleiches gilt für Kreditverträge, wobei nachgewiesen werden muss, dass das Darlehen ausschließlich zur Finanzierung des Fahrzeugs aufgenommen wurde. Ersetzt wird der Leasing- bzw. Finanzierungsrestbetrag, der sich wie nachfolgend dargestellt errechnet:Pkw nicht.

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Samples: www.huk.de

Was ist nicht versichert?. A.2.9.1 Vorsatz Nicht versichert sind insbesondere Schäden: x Die den technischen Gebrauch nicht be- einträchtigen, insb. Kratz-, Schramm- oder Scheuerschäden. x Die durch dauernde Einflüsse des Betrie- bes entstehen und grobe Fahrlässigkeit Kein Versicherungsschutz besteht für Schädennormale Abnutzung. x An Zubehörteile (z. B. Netzteile, Mäuse, Headsets). x die Sie vorsätzlich herbeiführen. Bei grobfahrlässiger Herbeiführung des Schadens verzichten wir Ihnen gegenüber gänz- lich auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls. Ausgenommen von dem Verzicht sind grob fahrlässige Ermöglichung des Diebstahls des Fahrzeugs oder seiner Teile und die Herbeiführung des Versicherungsfalls in Folge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel. A.2.9.2 Genehmigte Rennen Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Beteiligung an behördlich genehmigten kraftfahrt-sportlichen Veranstaltungen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, durch Witterungseinflüsse entstehen. Dies gilt auch für dazugehörige ÜbungsfahrtenGibt es Deckungsbeschränkungen? Es gibt eine Reihe von Fällen, in denen der Versicherungsschutz eingeschränkt sein kann. A.2.9.3 Reifenschäden Kein In jedem Fall vom Versicherungsschutz besteht für beschädigte oder zerstörte Reifen. Versiche- rungsschutz für Reifenschäden besteht jedoch, wenn ausge- schlossen sind z. B. Schäden: ! Die durch dasselbe Ereignis gleichzeitig andere unter den Schutz der Kaskoversicherung fallende Schäden am Fahrzeug verursacht wurden. A.2.9.4 Erdbeben, KriegsereignisseKriegsereignisse jeder Art, innere Unruhen, Maßnahmen Erdbeben oder Kern- energie entstehen. ! Für die ein Händler oder ein sonstiger Ver- äußerer oder Hersteller im Rahmen der Staatsgewalt Kein Versicherungsschutz besteht für Schädengesetzlichen (Haftung oder Gewährleis- tung) oder vertraglichen (Garantie) Best- immungen zu haften hat. ! Die durch Liegenlassen, Vergessen, Ver- lieren entstehen. ! Die Sie vorsätzlich herbeigeführt haben. ! An oder durch Software. ! Die Durch vorsätzliche Handlungen oder Unterlassungen des Versicherten oder ei- nes berechtigten Nutzers des Gerätes ent- stehen. ! Die durch nicht fachgerechtes Einbauen, unsachgemäße Reparatur/Eingriffe nicht vom Hersteller autorisierter Dritte, unsach- gemäße, nicht bestimmungsgemäße oder ungewöhnliche – insbesondere nicht den Herstellervorgaben entsprechende – Ver- wendung oder Reinigung des Gerätes ent- stehen. ! Unmittelbare und mittelbare Sachfolge- und Vermögensschäden. Wo bin ich versichert? ✓ Ihr Gerät ist weltweit versichert. Welche Verpflichtungen habe ich? • Sie müssen alle Fragen im Antragsprozess wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. • Nach dem Kauf des Schutzbriefes erhalten Sie innerhalb von 48 Stunden eine E-Mail mit der Teilnahmebestäti- gung oder Registrierungsinformationen. Bitte registrieren Sie das Gerät zeitnah auf der angegebenen Internetsei- te, falls erforderlich. Sollten Sie innerhalb von 5 Tagen nach Kauf keine E-Mail erhalten, setzen Sie sich bitte mit dem Kundenservice in Verbindung. • Durch eine Veränderung der Umstände, die durch ErdbebenSie uns zu Vertragsbeginn angegeben haben, Kriegsereignis- sekann sich die Notwendigkeit ergeben, innere Unruhen oder Maßnahmen der Staatsgewalt unmittelbar oder mittelbar verursacht werdenden Versicherungsvertrag anzupassen. A.2.9.5 Schäden durch Kernenergie Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Kernenergie. A.2.10 GAP-Deckung bei fremdfinanzierten Fahrzeugen Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmenmüssen uns daher mitteilen, ob und welche Änderungen dieser Umstände gegenüber Ihren ursprünglichen Angaben im Versicherungsantrag eingetreten sind. • Teilen Sie es uns unbedingt mit, falls Ihr Gerät nach einem Garantiefall ausgetauscht wurde oder sich Ihre per- sönlichen Daten wie Anschrift, Rufnummer oder Ihre E-Mail-Adresse ändern. • Wenn ein Versicherungsfall eingetreten ist, ergeben sich für Sie einige Verpflichtungen, denen Sie nachkommen müssen. Unter anderem müssen Sie uns beispielsweise jeden Schadenfall unverzüglich innerhalb von 7 Tagen nach Bekanntwerden anzeigen, sowie gebotene Maßnahmen zur Abwendung und Minderung des Schadens er- greifen. Beachten Sie, dass Sie uns im Schadenfall die zum Schadennachweis erforderlichen Unterlagen vorle- gen und bei Kollisionen Ihren Gegner schriftlich haftbar machen müssen. Bei Brand, Explosion, Einbruchsdieb- stahl oder Diebstahl müssen Sie außerdem der zuständigen Polizeidienststelle den Schadenfall anzeigen. Wann und wie zahle ich? Die einmalige Prämienzahlung i. H. v. 49,99 Euro bei 12 Monaten Laufzeit, bzw. 99,99 Euro bei 24 Monaten Laufzeit erfolgt gegenüber dem durch Extrapolice24 Vertriebs- und Verwaltungsgesellschaft mbH lizensierten Vertriebspartner xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx. Der Versicherungsschutz beginnt mit Kauf und Bezahlung des Artikels bei xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx. Wann beginnt und wann endet die Deckung? Die Deckung beginnt unmittelbar nach Abschluss und nachdem Sie die GAP-Deckung mitver- sichert Teilnahmebestätigung erhalten haben. A.2.10.1 Was wird geleistet? Bei bestehender Vollkaskoversicherung Die Deckung endet je nach Paket nach Ablauf des 12. Oder 24. Vertragsmonats automatisch. Sie können den Vertrag verlängern, indem Sie vor Beendigung des Vertrages einen weiteren NBB Extraschutz24h / Surface Go kaufen und mitversicherter GAP-Deckung ersetzen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust Ihres finanzierten oder geleasten Fahr- zeugs während der Laufzeit des Finanzierungs-/Leasingvertrags den offen stehen- den Finanzierungs- oder Leasing-Restbetrag abzüglich der Entschädigungsleistung (unter Berücksichtigung der Rest- und Altteile, etwaiger Leistungen Dritter [z. B. des gegnerischen Haftpflichtversicherers], sowie der Selbstbeteiligung in der Kaskoversi- cherung). Dies gilt nicht für Elektrofahrzeuge, bei denen ausschließlich der Antriebs- Akkumulator geleast oder finanziert ist. Der Antriebs-Akkumulator ist ein wiederaufladbarer Speicher für elektrische Energie und dient zum Antrieb Ihres Elektro- bzw. Hybridfahrzeugs. A.2.10.2 Wie errechnet sich die Leistung? Eine Leistung aus der GAP-Deckung kann nur erfolgen, wenn bei einem Leasingver- trag dieser auf Grundlage marktüblicher Zinsen und Laufzeiten abgeschlossen wurde. Gleiches gilt für Kreditverträge, wobei nachgewiesen werden muss, dass das Darlehen ausschließlich zur Finanzierung des Fahrzeugs aufgenommen wurde. Ersetzt wird der Leasing- bzw. Finanzierungsrestbetrag, der sich wie nachfolgend dargestellt errechnet:Gerät registrieren.

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Samples: s3.eu-central-1.amazonaws.com

Was ist nicht versichert?. A.2.9.1 Der Versicherungsschutz bezieht sich unter anderem nicht auf Haftpflichtansprüche  mit Auslandsbezug außerhalb Europas;  soweit sie aufgrund Vertrags oder besonderer Zusage über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen;  aus der Tätigkeit des Versicherungsnehmers als Leiter, Geschäftsführer, Vorstands-, Aufsichtsrats-, Beiratsmitglied von Firmen, Unternehmungen, Vereinen, Verbänden, Stiftungen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts.  wegen Vorsatz oder wegen Schäden durch wissentliches Abweichen von Gesetz, Vorschrift, Anweisung oder durch sonstige wissentliche Pflichtverletzung. Weitere Ausschlüsse und grobe Fahrlässigkeit Kein die detaillierten Formulierungen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen. Gibt es Deckungsbeschränkungen?  Von jedem Schaden haben Sie eine Selbstbeteiligung in Höhe von 250 EUR selbst zu tragen. Bei einjähriger Vertragslaufzeit können Sie gegen einen Zuschlag von 10% einen Verzicht der Selbstbeteiligung beantragen. Bei dreijähriger Laufzeit verzichten wir generell auf die Anrechnung der Selbstbeteiligung.  Im Tarif BASIS entspricht die Deckungssumme nur der gesetzlich geforderten Mindestdeckungssumme. In diesem Tarif kann es zu weiteren Einschränkungen kommen, da die nachstehenden exemplarischen Leistungen nur in dem Tarif SAFE enthalten sind: o Innovationsklausel zur automatischen Mitversicherung von Leistungsverbesserungen; o Versicherungsschutz in der Eigenschaft als oder von Tippgebern; o Ansprüche von Personen, die in häuslicher Gemeinschaft mit Ihnen leben; o Kündigungsverzicht des Versicherers nach einem Schadenfall; o Übernahme der Rechtskosten bei Vorwurf des unlauteren Wettbewerbs etc.; Wo bin ich versichert? Versicherungsschutz besteht für Schäden, die Sie vorsätzlich herbeiführen. Bei grobfahrlässiger Herbeiführung des Schadens verzichten wir Ihnen gegenüber gänz- lich auf den Einwand Berufstätigkeiten in Europa (geografisch) aus der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls. Ausgenommen von dem Verzicht sind grob fahrlässige Ermöglichung des Diebstahls des Fahrzeugs oder seiner Teile Verletzung und die Herbeiführung des Versicherungsfalls in Folge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel. A.2.9.2 Genehmigte Rennen Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Beteiligung an behördlich genehmigten kraftfahrt-sportlichen Veranstaltungen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, entstehen. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten. A.2.9.3 Reifenschäden Kein Versicherungsschutz besteht für beschädigte oder zerstörte Reifen. Versiche- rungsschutz für Reifenschäden besteht jedoch, wenn durch dasselbe Ereignis gleichzeitig andere unter den Schutz der Kaskoversicherung fallende Schäden am Fahrzeug verursacht wurden. A.2.9.4 Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen, Maßnahmen der Staatsgewalt Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die durch Erdbeben, Kriegsereignis- se, innere Unruhen oder Maßnahmen der Staatsgewalt unmittelbar oder mittelbar verursacht werden. A.2.9.5 Schäden durch Kernenergie Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Kernenergie. A.2.10 GAP-Deckung bei fremdfinanzierten Fahrzeugen Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, ob Sie die GAP-Deckung mitver- sichert haben. A.2.10.1 Was wird geleistet? Bei bestehender Vollkaskoversicherung und mitversicherter GAP-Deckung ersetzen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust Ihres finanzierten oder geleasten Fahr- zeugs während der Laufzeit des Finanzierungs-/Leasingvertrags den offen stehen- den Finanzierungs- oder Leasing-Restbetrag abzüglich der Entschädigungsleistung (unter Berücksichtigung der Rest- und Altteile, etwaiger Leistungen Dritter [z. B. des gegnerischen Haftpflichtversicherers], Nichtbeachtung europäischen Rechts sowie der Selbstbeteiligung in der Kaskoversi- cherung). Dies gilt nicht für Elektrofahrzeuge, bei denen ausschließlich der Antriebs- Akkumulator geleast oder finanziert ist. Der Antriebs-Akkumulator ist ein wiederaufladbarer Speicher für elektrische Energie und dient zum Antrieb Ihres Elektro- bzw. Hybridfahrzeugs. A.2.10.2 Wie errechnet sich die Leistung? Eine Leistung aus der GAP-Deckung kann nur erfolgen, wenn bei einem Leasingver- trag dieser auf Grundlage marktüblicher Zinsen und Laufzeiten abgeschlossen wurde. Gleiches gilt für Kreditverträge, wobei nachgewiesen werden muss, dass das Darlehen ausschließlich zur Finanzierung des Fahrzeugs aufgenommen wurde. Ersetzt wird der Leasing- bzw. Finanzierungsrestbetrag, der sich wie nachfolgend dargestellt errechnet:Inanspruchnahme vor europäischen Gerichten.

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Samples: www.vermittlerdeckung.de

Was ist nicht versichert?. A.2.9.1 Vorsatz Nicht versichert sind insbesondere Schäden: x Die den technischen Gebrauch nicht be- einträchtigen, insb. Kratz-, Schramm- oder Scheuerschäden. x Durch dauernde Einflüsse des Betriebes, normale Abnutzung. x Zubehörteile (z.B. Akkus, Netzteile, Mäuse, Tastaturen, Headsets). x Schäden durch Witterungseinflüsse. Gibt es Deckungsbeschränkungen? Es gibt eine Reihe von Fällen, in denen der Versi- cherungsschutz eingeschränkt sein kann. In jedem Fall vom Versicherungsschutz ausge- schlossen sind z.B. Schäden: ! Durch Kriegsereignisse jeder Art, Innere Unruhen, Erdbeben oder Kernenergie. ! Für die ein Händler oder ein sonstiger Ver- äußerer oder Hersteller im Rahmen der gesetzlichen (Haftung oder Gewährleistung) oder vertraglichen (Garantie) Bestimmungen zu haften hat. ! Durch Liegenlassen, Vergessen, Verlieren. ! Die Sie vorsätzlich herbeigeführt haben. ! An oder durch Software. ! Durch vorsätzliche Handlungen oder Unter- lassungen des Versicherten oder eines be- rechtigten Nutzers des Gerätes. ! Einfacher Diebstahl beim Tarif NBB Extra- schutz ohne Diebstahl. ! Durch nicht fachgerechtes Einbauen, un- sachgemäße Reparatur / Eingriffe nicht vom Hersteller autorisierter Dritte, unsachgemä- ße, nicht bestimmungsgemäße oder unge- wöhnliche – insbesondere nicht den Herstel- lervorgaben entsprechende – Verwendung oder Reinigung des Gerätes. ! Unmittelbare und grobe Fahrlässigkeit Kein Versicherungsschutz besteht für Schädenmittelbare Sachfolge- und Vermögensschäden. Welche Verpflichtungen habe ich? • Sie müssen alle Fragen im Antragsprozess wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. • Nach dem Kauf des Schutzbriefes erhalten Sie innerhalb von 48 Stunden eine E-Mail mit der Teilnahmebestäti- gung oder Registrierungsinformationen. Bitte registrieren Sie das Gerät zeitnah auf der angegebenen Internetsei- te, falls erforderlich. Sollten Sie innerhalb von 5 Tagen nach Kauf keine E-Mail erhalten, setzen Sie sich bitte mit dem Kundenservice in Verbindung. • Durch eine Veränderung der Umstände, die Sie vorsätzlich herbeiführenuns zu Vertragsbeginn angegeben haben, kann sich die Notwendigkeit ergeben, den Versicherungsvertrag anzupassen. Sie müssen uns daher mitteilen, ob und welche Änderungen dieser Umstände gegenüber Ihren ursprünglichen Angaben im Versicherungsantrag eingetreten sind. • Teilen Sie es uns unbedingt mit, falls Ihr Gerät nach einem Garantiefall ausgetauscht wurde oder sich Ihre per- sönlichen Daten wie Anschrift, Rufnummer oder Ihre E-Mail-Adresse ändern. • Wenn ein Versicherungsfall eingetreten ist, ergeben sich für Sie einige Verpflichtungen, denen Sie nachkommen müssen. Unter anderem müssen Sie uns beispielsweise jeden Schadenfall unverzüglich innerhalb von 7 Tagen nach Bekanntwerden anzeigen, sowie gebotene Maßnahmen zur Abwendung und Minderung des Schadens er- greifen. Beachten Sie, dass Sie uns im Schadenfall die zum Schadennachweis erforderlichen Unterlagen vorle- gen und bei Kollisionen Ihren Gegner schriftlich haftbar machen müssen. Bei grobfahrlässiger Herbeiführung des Schadens verzichten wir Ihnen gegenüber gänz- lich auf Brand, Explosion, Einbruchsdieb- stahl oder Diebstahl müssen Sie außerdem der zuständigen Polizeidienststelle den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls. Ausgenommen von dem Verzicht sind grob fahrlässige Ermöglichung des Diebstahls des Fahrzeugs oder seiner Teile und die Herbeiführung des Versicherungsfalls in Folge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel. A.2.9.2 Genehmigte Rennen Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Beteiligung an behördlich genehmigten kraftfahrt-sportlichen Veranstaltungen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, entstehen. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten. A.2.9.3 Reifenschäden Kein Versicherungsschutz besteht für beschädigte oder zerstörte Reifen. Versiche- rungsschutz für Reifenschäden besteht jedoch, wenn durch dasselbe Ereignis gleichzeitig andere unter den Schutz der Kaskoversicherung fallende Schäden am Fahrzeug verursacht wurden. A.2.9.4 Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen, Maßnahmen der Staatsgewalt Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die durch Erdbeben, Kriegsereignis- se, innere Unruhen oder Maßnahmen der Staatsgewalt unmittelbar oder mittelbar verursacht werden. A.2.9.5 Schäden durch Kernenergie Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Kernenergie. A.2.10 GAP-Deckung bei fremdfinanzierten Fahrzeugen Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, ob Sie die GAP-Deckung mitver- sichert haben. A.2.10.1 Was wird geleistet? Bei bestehender Vollkaskoversicherung und mitversicherter GAP-Deckung ersetzen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust Ihres finanzierten oder geleasten Fahr- zeugs während der Laufzeit des Finanzierungs-/Leasingvertrags den offen stehen- den Finanzierungs- oder Leasing-Restbetrag abzüglich der Entschädigungsleistung (unter Berücksichtigung der Rest- und Altteile, etwaiger Leistungen Dritter [z. B. des gegnerischen Haftpflichtversicherers], sowie der Selbstbeteiligung in der Kaskoversi- cherung). Dies gilt nicht für Elektrofahrzeuge, bei denen ausschließlich der Antriebs- Akkumulator geleast oder finanziert ist. Der Antriebs-Akkumulator ist ein wiederaufladbarer Speicher für elektrische Energie und dient zum Antrieb Ihres Elektro- bzw. Hybridfahrzeugs. A.2.10.2 Wie errechnet sich die Leistung? Eine Leistung aus der GAP-Deckung kann nur erfolgen, wenn bei einem Leasingver- trag dieser auf Grundlage marktüblicher Zinsen und Laufzeiten abgeschlossen wurde. Gleiches gilt für Kreditverträge, wobei nachgewiesen werden muss, dass das Darlehen ausschließlich zur Finanzierung des Fahrzeugs aufgenommen wurde. Ersetzt wird der Leasing- bzw. Finanzierungsrestbetrag, der sich wie nachfolgend dargestellt errechnet:Schadenfall anzeigen.

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Was ist nicht versichert?. A.2.9.1 Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit Kein Versicherungsschutz Keine Leistungspflicht besteht für Schädenz. B. für: × medizinisch nicht notwendige, die Sie vorsätzlich herbeiführen. Bei grobfahrlässiger Herbeiführung des Schadens verzichten wir Ihnen gegenüber gänz- lich auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls. Ausgenommen von dem Verzicht sind grob fahrlässige Ermöglichung des Diebstahls des Fahrzeugs oder seiner Teile und die Herbeiführung des Versicherungsfalls in Folge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel. A.2.9.2 Genehmigte Rennen Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Beteiligung an behördlich genehmigten kraftfahrt-sportlichen Veranstaltungenz. B. kosmetische Behandlungen × das medizinisch notwendige Maß übersteigende Behandlungen × Behandlungen, bei denen es die Aufwendungen in einem auffälligen Missverhältnis zu den erbrachten Leistungen stehen × alternative Behandlungsmethoden, die sich nicht praktisch bewährt und keine allgemeine Anerkennung gefunden haben × Behandlungen durch Ehegatten/Lebenspartner, Eltern oder Kinder 650,00 EUR je Person und je Kalenderjahr ✓ Garantierte Beitragsrückerstattung (Pauschalleistung) in Höhe von: - 5 Monatsbeiträgen, wenn für die letzten drei Kalenderjahre keine Rechnungen eingereicht wurden, - 3 Monatsbeiträgen, wenn für die letzte zwei Kalenderjahre keine Rechnungen eingereicht wurden, - 2 Monatsbeiträgen, wenn für das letzte Kalenderjahr keine Rechnungen eingereicht wurden. Anteilige Berechnung bei unterjährigem Versicherungs- beginn. T535 07.21 Es handelt sich um eine private Krankheitskostenvollversicherung, die den im gesetzlichen Sozialversicherungssystem vorgesehenen Krankenversicherungsschutz ersetzt und die gesetzliche Pflicht zur Versicherung erfüllt. Sie sichert Sie gegen das Krankheitskostenrisiko ab. ✓ Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommtHeilbehandlung in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU), den Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) sowie der Schweiz. ✓ Während der ersten 12 Monate eines vorübergehenden Auslandaufenthalts besteht auch ohne besondere Vereinbarung Versicherungsschutz. - Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt, jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrages (Zugang des Versicherungsscheins) und nicht vor Ablauf von Wartezeiten. - Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind, wird nicht geleistet. - Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Private Krankenversicherung: V111S2P ! Durch summenmäßige und prozentuale Begrenzungen bei einzelnen Leistungen (vgl. „Was ist versichert?“) können Ihnen Eigenanteile entstehen. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten- Verspätete Beitragszahlungen können zu einem Säumniszuschlag und Mahnkosten führen. A.2.9.3 Reifenschäden Kein Versicherungsschutz besteht für beschädigte oder zerstörte Reifen. Versiche- rungsschutz für Reifenschäden besteht jedoch, wenn durch dasselbe Ereignis gleichzeitig andere unter den Schutz der Kaskoversicherung fallende Schäden am Fahrzeug verursacht wurden. A.2.9.4 Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen, Maßnahmen der Staatsgewalt Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die durch Erdbeben, Kriegsereignis- se, innere Unruhen oder Maßnahmen der Staatsgewalt unmittelbar oder mittelbar verursacht werden. A.2.9.5 Schäden durch Kernenergie Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Kernenergie. A.2.10 GAP-Deckung bei fremdfinanzierten Fahrzeugen Ihrem Versicherungsschein Unter bestimmten Umständen können Sie entnehmen, ob Sie die GAP-Deckung mitver- sichert haben. A.2.10.1 Was wird geleistet? Bei bestehender Vollkaskoversicherung und mitversicherter GAP-Deckung ersetzen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust Ihres finanzierten oder geleasten Fahr- zeugs während der Laufzeit des Finanzierungs-/Leasingvertrags den offen stehen- den Finanzierungs- oder Leasing-Restbetrag abzüglich der Entschädigungsleistung (unter Berücksichtigung der Rest- und Altteile, etwaiger Leistungen Dritter [z. B. des gegnerischen Haftpflichtversicherers], sowie der Selbstbeteiligung in der Kaskoversi- cherung). Dies gilt nicht für Elektrofahrzeuge, bei denen ausschließlich der Antriebs- Akkumulator geleast oder finanziert ist. Der Antriebs-Akkumulator ist ein wiederaufladbarer Speicher für elektrische Energie und dient zum Antrieb Ihres Elektro- bzw. Hybridfahrzeugs. A.2.10.2 Wie errechnet sich die Leistung? Eine Leistung aus der GAP-Deckung kann nur erfolgen, wenn bei einem Leasingver- trag dieser auf Grundlage marktüblicher Zinsen und Laufzeiten abgeschlossen wurde. Gleiches gilt für Kreditverträge, wobei nachgewiesen werden mussBeitragsrückstände dazu führen, dass das Darlehen ausschließlich zur Finanzierung des Fahrzeugs aufgenommen wurde. Ersetzt wird der Leasing- bzw. Finanzierungsrestbetrag, der sich wie nachfolgend dargestellt errechnet:Ihnen nur noch Aufwendungen für Behandlungen akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft erstattet werden.

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Was ist nicht versichert?. A.2.9.1 Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit Kein Versicherungsschutz besteht für SchädenAllgemein vorsätzlich oder grob fahrlässige Handlungen der versicherten Person trotz Reisewarnung angetretene Reisen Streik oder behördliche Verfügung erhebliche Beeinträchtigung durch Alkohol, Sucht- gifte oder Medikamente Reisegepäck-Versicherung selbstverschuldete Ereignisse Beschädigung bei Benutzung Gegenstände, die Sie vorsätzlich herbeiführen. Bei grobfahrlässiger Herbeiführung des Schadens verzichten wir Ihnen gegenüber gänz- lich auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls. Ausgenommen von dem Verzicht sind grob fahrlässige Ermöglichung des Diebstahls des Fahrzeugs oder seiner Teile Berufsausübung dienen Reisekranken-Versicherung absehbare Verschlechterungen und die Herbeiführung des Versicherungsfalls in Folge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel. A.2.9.2 Genehmigte Rennen Kein Versicherungsschutz besteht für Schädenplanmäßige Behandlungen bestehender Erkrankungen Behandlungen, die ausschließlicher oder teilweiser Grund für den Reiseantritt sind Arbeitstätigkeiten mit erhöhtem Unfallrisiko Expeditionen, Extremsport, Berufssport, Motorsport sowie nationale und internationale Sportwettbewerbe Gibt es Deckungsbeschränkungen? Reisegepäck-Versicherung für Schmuck, Uhren, Pelze, technische Geräte in oder auf unbeaufsichtigten Fahrzeugen beim Zelten oder Campieren für Gegenstände, deren Kauf mehr als 2 Jahre zurück- liegt, Zeitwertersatz Reisekranken-Versicherung sofern keine Sozial- oder Privatkrankenversicherung besteht bzw. Ansprüche nicht geltend gemacht werden: 20% Selbstbehalt bei Beteiligung an behördlich genehmigten kraftfahrt-sportlichen VeranstaltungenBehandlungskosten sowie Krankenhaus- und Verlegungstransport Maximalleistung bei unerwartetem Akutwerden einer bestehenden Erkrankung gesamt bis 500.000,- Bei überraschendem Eintritt von Krieg, bei denen Bürgerkrieg, kriegsähnlichen Zuständen oder inneren Unruhen besteht Versicherungsschutz bis zur unverzüglichen Ausreise, längstens aber für 14 Tage Tauchen nur mit gültiger Berechtigung und bis 40 m Tiefe, Bergsteigen bis max. 6.000 m Seehöhe Benützung von Luftfahrzeugen nur als Passagier eines Motorluftfahrzeugs mit Passagiertransportbe- willigung, beim Fallschirmspringen und Paragleiten Beim ReiseSchutz handelt es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, entstehensich um eine Reiseversicherung für eine Reise. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten. A.2.9.3 Reifenschäden Kein Versicherungsschutz besteht für beschädigte Wo bin ich versichert? Sie sind gemäß dem von Ihnen gewählten Tarif “weltweit” oder zerstörte Reifen. Versiche- rungsschutz für Reifenschäden besteht jedoch, wenn durch dasselbe Ereignis gleichzeitig andere unter den Schutz der Kaskoversicherung fallende Schäden am Fahrzeug verursacht wurden. A.2.9.4 Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen, Maßnahmen der Staatsgewalt Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die durch Erdbeben, Kriegsereignis- se, innere Unruhen oder Maßnahmen der Staatsgewalt unmittelbar oder mittelbar verursacht werden. A.2.9.5 Schäden durch Kernenergie Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Kernenergie. A.2.10 GAP-Deckung bei fremdfinanzierten Fahrzeugen Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, ob Sie die GAP-Deckung mitver- sichert haben. A.2.10.1 Was wird geleistet? Bei bestehender Vollkaskoversicherung und mitversicherter GAP-Deckung ersetzen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust Ihres finanzierten oder geleasten Fahr- zeugs während der Laufzeit des Finanzierungs-/Leasingvertrags den offen stehen- den Finanzierungs- oder Leasing-Restbetrag abzüglich der Entschädigungsleistung (unter Berücksichtigung der Rest- und Altteile, etwaiger Leistungen Dritter [z. B. des gegnerischen Haftpflichtversicherers], sowie der Selbstbeteiligung in der Kaskoversi- cherung). Dies gilt nicht für Elektrofahrzeuge, bei denen ausschließlich der Antriebs- Akkumulator geleast oder finanziert ist“Europa” versichert. Der Antriebs-Akkumulator ist ein wiederaufladbarer Speicher für elektrische Energie Tarif “Europa” umfasst Europa im geografischen Sinn, alle Mittelmeeranrainerstaaten und dient zum Antrieb Ihres Elektro- bzw- inseln, Jordanien, Madeira, Azoren, Kanarische Inseln und Russland. HybridfahrzeugsMedizinische Leistungen sind nur im Ausland versichert. A.2.10.2 Wie errechnet sich die Leistung? Eine Leistung aus der GAP-Deckung kann nur erfolgenDas Land, wenn bei einem Leasingver- trag dieser auf Grundlage marktüblicher Zinsen und Laufzeiten abgeschlossen wurde. Gleiches in dem Sie einen Wohnsitz oder eine Sozialversicherung haben, gilt für Kreditverträge, wobei nachgewiesen werden muss, dass das Darlehen ausschließlich zur Finanzierung des Fahrzeugs aufgenommen wurde. Ersetzt wird der Leasing- bzw. Finanzierungsrestbetrag, der sich wie nachfolgend dargestellt errechnet:als Inland.

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Was ist nicht versichert?. A.2.9.1 In folgenden Fällen haben Sie keinen Versicherungsschutz: Was ist das? Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die Sie vorsätzlich und widerrechtlich herbeiführen. Bei grobfahrlässiger Herbeiführung des Schadens verzichten wir Ihnen gegenüber gänz- lich auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls. Ausgenommen von dem Verzicht sind grob fahrlässige Ermöglichung des Diebstahls des Fahrzeugs oder seiner Teile und die Herbeiführung des Versicherungsfalls in Folge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel. A.2.9.2 Genehmigte Rennen Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Beteiligung an behördlich genehmigten kraftfahrt-sportlichen Veranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, entstehen. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten. A.2.9.3 Reifenschäden Hinweis: Die Teilnahme an nicht genehmigten Rennen stellt eine Verletzung Ihrer Pflichten nach Ziffer 2.1. 4 dar. Beschädigung des versicherten Fahrzeugs Kein Versicherungsschutz besteht für beschädigte die Beschädigung, die Zerstörung oder zerstörte Reifendas Abhandenkommen des versicherten Fahrzeugs. Versiche- rungsschutz für Reifenschäden besteht jedoch, wenn durch dasselbe Ereignis gleichzeitig andere unter den Schutz der Kaskoversicherung fallende Schäden am Fahrzeug verursacht wurden. A.2.9.4 Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen, Maßnahmen der Staatsgewalt Beschädigung von Anhängern Kein Versicherungsschutz besteht für Schädendie Beschädigung, die durch ErdbebenZerstörung oder das Abhandenkommen eines mit dem versicherten Fahrzeug verbundenen Anhängers. Beschädigung von beförderten Xxxxxx Xxxx Versicherungsschutz besteht bei Schadenersatzansprüchen wegen Beschädigung, Kriegsereignis- seZerstörung oder Abhandenkommens von Sachen, innere Unruhen oder Maßnahmen der Staatsgewalt unmittelbar oder mittelbar verursacht die mit dem versicherten Fahrzeug befördert werden. A.2.9.5 Ihr Schadenersatzanspruch gegen eine mitversicherte Person Kein Versicherungsschutz besteht für Sach- oder Vermögensschäden, die eine mitversicherte Person Ihnen, dem Halter oder dem Eigentümer durch den Gebrauch des Fahrzeugs zufügt. Vertragliche Ansprüche Kein Versicherungsschutz besteht für Haftpflichtansprüche, soweit sie aufgrund Vertrags oder besonderer Zusage über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen. Schäden durch Kernenergie Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Kernenergie. A.2.10 GAPZusätzliche Ausschlüsse bei öffentlich-Deckung bei fremdfinanzierten Fahrzeugen Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmenrechtlichen Ansprüchen nach dem Umweltschadens- gesetz Bei öffentlich-rechtlichen Ansprüchen nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) sind darüber hinaus nicht versichert:  Schäden, ob Sie die GAP-Deckung mitver- sichert haben. A.2.10.1 Was wird geleistet? Bei bestehender Vollkaskoversicherung und mitversicherter GAP-Deckung ersetzen wir bei Totalschadendurch betriebsbedingt unvermeidbare, Zerstörung notwendige oder Verlust Ihres finanzierten oder geleasten Fahr- zeugs während der Laufzeit des Finanzierungs-/Leasingvertrags den offen stehen- den Finanzierungs- oder Leasing-Restbetrag abzüglich der Entschädigungsleistung (unter Berücksichtigung der Rest- und Altteilein Kauf genommene Einwirkungen auf die Umwelt entstehen  Schäden, etwaiger Leistungen Dritter [z. B. des gegnerischen Haftpflichtversicherers], sowie der Selbstbeteiligung in der Kaskoversi- cherung). Dies gilt nicht für Elektrofahrzeuge, bei denen ausschließlich der Antriebs- Akkumulator geleast oder finanziert ist. Der Antriebs-Akkumulator ist ein wiederaufladbarer Speicher für elektrische Energie und dient zum Antrieb Ihres Elektro- bzw. Hybridfahrzeugs. A.2.10.2 Wie errechnet sich die Leistung? Eine Leistung aus der GAP-Deckung kann nur erfolgenLieferung, Verwendung oder Freisetzung folgender Stoffe resultieren: Klärschlamm, Jauche, Gülle, festem Stalldung, Pflanzenschutz-, Dünge- oder Schädlingsbekämpfungsmitteln  Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn bei einem Leasingver- trag dieser diese Stoffe durch plötzliche und unfallartige Ereignisse bestimmungswidrig und unbeabsichtigt in die Umwelt gelangen.  Schäden, die entstehen durch bewusste Verstöße gegen Gesetze, Verordnungen oder an Sie gerichtete behördliche Anordnungen oder Verfügungen, die dem Umweltschutz dienen  Ansprüche, die auf Grundlage marktüblicher Zinsen und Laufzeiten abgeschlossen wurde. Gleiches gilt für Kreditverträge, wobei nachgewiesen werden muss, dass das Darlehen ausschließlich zur Finanzierung des Fahrzeugs aufgenommen wurde. Ersetzt wird der Leasing- bzw. Finanzierungsrestbetrag, der sich wie nachfolgend dargestellt errechnet:Grund vertraglicher Vereinbarung oder Zusage über Ihre gesetzliche Verpflichtung hinausgehen

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Was ist nicht versichert?. A.2.9.1 Vorsatz 🗶 Was die Deckung bei einer Annullierung betrifft: Die Bearbeitungsgebühren; die Steuern; die Visa- und grobe Fahrlässigkeit Kein Versicherungsschutz besteht für Versicherungsprämien-Kosten; die Unmöglichkeit zu verreisen, im Zusammenhang mit der materiellen Organisation der Reise durch den Veranstalter und/oder seiner Versagens oder den Unterhalts oder Sicherheitsbedingungen am Ziel; die ausgelöste Annullierung, von einer, zum Zeitpunkt der Reisebuchung oder Vertragsunterschreibung, sich im Krankenhaus befindlichen Person; das Versäumnis zur Impfung; 🗶 Was die Deckung der Kosten im Falle einer verspäteten Ankunft und Unterbrechung der Reise betrifft: Der Transport. 🗶 Was die Deckung von Reisegepäck und persönlichen Gegenstände betrifft: Der Diebstahl von Reisegepäck, persönlichen Gegenständen, die ohne Aufsicht an einem öffentlichen Ort abgestellt wurden oder in einem Raum abgestellt sind, der mehreren zur Verfügung steht; das Vergessen, der Verlust (außer durch ein Transportunternehmen), der Umtausch; der von einer Aufsichtsbehörde ordnungsgemäß festgestellte Diebstahl ohne Einbruch; die Beschlagnahme von Vermögensgüter durch eine Aufsichtsbehörde; Kollektionen und Stichproben von Handelsvertretern; der Diebstahl, der Verlust, das Vergessen oder die Beschädigung von Barmitteln, Dokumenten, Büchern, Pässe, Ausweise, Fahrausweise und Kreditkarten; der Diebstahl von Schmuckstücken, sofern diese nicht in einem Safe verwahrt oder nicht getragen worden sind; alle Prothesen, alle Art von Vorrichtungen, Berufsausrüstung, Multimedia, Kunstgegenstände. 🗶 Was die Deckung der HV Urlaubsort, Privatsphäre im Ausland, Sport betrifft: Die materiellen Schäden, die Sie vorsätzlich herbeiführen. Bei grobfahrlässiger Herbeiführung des Schadens verzichten wir Ihnen gegenüber gänz- lich auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls. Ausgenommen von dem Verzicht sind grob fahrlässige Ermöglichung des Diebstahls des Fahrzeugs an Bord eines Kraftfahrzeuges oder seiner Teile und die Herbeiführung des Versicherungsfalls in Folge des Genusses alkoholischer Getränke Luftfahrzeuges, Binnenschiffes oder anderer berauschender Mittel. A.2.9.2 Genehmigte Rennen Kein Versicherungsschutz besteht für Seeschiffes, entstanden sind; Schäden, die aufgrund einer beruflichen Aktivität auftreten; die Konsequenzen infolge materieller oder körperlichen Schadensfälle die sich bei Beteiligung an behördlich genehmigten kraftfahrt-sportlichen Veranstaltungendem Versicherten sowie seinen Ehegatten, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommtseine Vorfahren oder Nachkommen ergeben; alle Maßnahmen, entstehendie der Versicherte ohne vorherige Zustimmung trifft. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten. A.2.9.3 Reifenschäden Kein Versicherungsschutz besteht für beschädigte 🗶 Was die Unterstützung mit Fahrzeugen betrifft: Kosten, die nicht durch Originaldokumente gerechtfertigt worden sind; Zollgebühren; Konsequenzen der Vorfälle, die während Leistungsprüfungen, Rennen, oder zerstörte Reifen. Versiche- rungsschutz für Reifenschäden besteht jedochMotorsportveranstaltungen aufgetreten sind, die der vorherigen Zustimmung der Behörden gemäß den geltenden Vorschriften bedürfen, wenn durch dasselbe Ereignis gleichzeitig andere unter den Schutz der Kaskoversicherung fallende Schäden am Fahrzeug verursacht wurden. A.2.9.4 Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen, Maßnahmen der Staatsgewalt Kein Versicherungsschutz besteht für SchädenVersicherte an diesen teilnimmt als Wettbewerber oder während Testschaltungen, die durch Erdbebender vorherigen Zulassung der Behörden unterliegen, Kriegsereignis- seund dies auch wenn der Versicherte sein eigenes Fahrzeug benützt; Die Konsequenzen der Immobilisierung des Fahrzeuges um Wartungsarbeiten durchzuführen, innere Unruhen infolge von vorgesehenen Eingriffen oder Maßnahmen mangelhafter Wartung. 🗶 Was die gesamten Garantien betrifft: Unfälle bei der Staatsgewalt unmittelbar oder mittelbar verursacht werden. A.2.9.5 Schäden durch Kernenergie Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Kernenergie. A.2.10 GAPAusübung folgender Sportarten: Bobschlitten, Klettern, Skeleton, Bergsteigen, Rennschlitten-Deckung bei fremdfinanzierten Fahrzeugen Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmenWettbewerbe, ob Sie die GAP-Deckung mitver- sichert haben. A.2.10.1 Was wird geleistet? Bei bestehender Vollkaskoversicherung und mitversicherter GAP-Deckung ersetzen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust Ihres finanzierten oder geleasten Fahr- zeugs während der Laufzeit des Finanzierungs-/Leasingvertrags den offen stehen- den Finanzierungs- oder Leasing-Restbetrag abzüglich der Entschädigungsleistung (unter Berücksichtigung der Rest- und Altteile, etwaiger Leistungen Dritter [z. B. des gegnerischen Haftpflichtversicherers]aller Luftsport, sowie der Selbstbeteiligung in der Kaskoversi- cherung). Dies gilt nicht alle die sich aufgrund einer Teilnahme oder eines Trainings für Elektrofahrzeuge, bei denen ausschließlich der Antriebs- Akkumulator geleast Spiele oder finanziert ist. Der Antriebs-Akkumulator ist ein wiederaufladbarer Speicher für elektrische Energie und dient zum Antrieb Ihres Elektro- bzw. Hybridfahrzeugs. A.2.10.2 Wie errechnet sich die Leistung? Eine Leistung aus der GAP-Deckung kann nur erfolgen, wenn bei einem Leasingver- trag dieser auf Grundlage marktüblicher Zinsen und Laufzeiten abgeschlossen wurde. Gleiches gilt für Kreditverträge, wobei nachgewiesen werden muss, dass das Darlehen ausschließlich zur Finanzierung des Fahrzeugs aufgenommen wurde. Ersetzt wird der Leasing- bzw. Finanzierungsrestbetrag, der sich wie nachfolgend dargestellt errechnet:Wettbewerbe

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Was ist nicht versichert?. A.2.9.1 Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit Kein Bei Ihrem Versicherungsschutz beachten Sie bitte: 🗶 Versicherungsschutz besteht für nur, wenn sich die versicherten Sachen auf einem Campingplatz befinden. 🗶 Versicherte Sachen dürfen nicht dem Verkauf dienen, gewerblich genutzt oder vermietet werden. 🗶 Unbeaufsichtigtes Inventar muss im verschlossenen Wohnwagen, Mobilheim oder Chalet aufbewahrt werden. 🗶 Unterhaltungselektronik muss im verschlossenen Wohnwagen, Mobilheim oder Chalet aufbewahrt werden. 🗶 Fahrräder müssen angeschlossen sein oder sich im Wohnwagen, Mobilheim oder Chalet befinden. 🗶 Versicherungsschutz besteht nur, wenn sich die versicherten Sachen im bestimmungsgemäßen Gebrauch im Wohnwagen, Mobilheim oder Chalet befinden. 🗶 Nicht versichert sind Schäden, die Sie vorsätzlich herbeiführenherbeigeführt haben. Bei grobfahrlässiger Herbeiführung des Schadens verzichten Gibt es Deckungsbeschränkungen? Wir können nicht alle denkbaren Fälle versichern. Deshalb haben wir Ihnen gegenüber gänz- lich auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfallseinige Fälle aus dem Versicherungsschutz herausgenommen. Ausgenommen von dem Verzicht sind grob fahrlässige Ermöglichung des Diebstahls des Fahrzeugs oder seiner Teile Zum Beispiel besteht kein Versicherungsschutz: ! für Lebens- und die Herbeiführung des Versicherungsfalls in Folge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender MittelGenussmittel, Bargeld, Wertpapiere und Schmuck, ! für Land-, Luft- und Wasserfahrzeuge und Außenbordmotoren. A.2.9.2 Genehmigte Rennen Kein Wo bin ich versichert? ✓ Versicherungsschutz besteht für Schädenauf dem offiziellen Campingplatz innerhalb Europas, den Sie im Antrag genannt haben. Welche Verpflichtungen habe ich? • Sie müssen alle Fragen im Antragsformular wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. • Sprechen Sie uns bitte an, wenn wir Angaben ändern müssen, die bei Beteiligung an behördlich genehmigten kraftfahrt-sportlichen Veranstaltungen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, entstehen. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten. A.2.9.3 Reifenschäden Kein Versicherungsschutz besteht für beschädigte Sie im Versicherungsantrag oder zerstörte Reifen. Versiche- rungsschutz für Reifenschäden besteht jedoch, wenn durch dasselbe Ereignis gleichzeitig andere unter den Schutz der Kaskoversicherung fallende Schäden am Fahrzeug verursacht wurden. A.2.9.4 Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen, Maßnahmen der Staatsgewalt Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die durch Erdbeben, Kriegsereignis- se, innere Unruhen oder Maßnahmen der Staatsgewalt unmittelbar oder mittelbar verursacht werden. A.2.9.5 Schäden durch Kernenergie Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Kernenergie. A.2.10 GAP-Deckung bei fremdfinanzierten Fahrzeugen Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, ob Sie die GAP-Deckung mitver- sichert haben. A.2.10.1 Was wird geleistet? Bei bestehender Vollkaskoversicherung und mitversicherter GAP-Deckung ersetzen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust Ihres finanzierten oder geleasten Fahr- zeugs während der Laufzeit des Finanzierungs-/Leasingvertrags Vertrags gemacht haben. • Bitte zeigen Sie uns jeden Schadensfall rechtzeitig an und geben uns vollständige und wahrheitsgemäße Informationen dazu. • Sie sind verpflichtet, den offen stehen- den Finanzierungs- Schaden so weit wie möglich abzuwenden oder Leasing-Restbetrag abzüglich der Entschädigungsleistung (unter Berücksichtigung der Rest- und Altteilezu mindern. • Sie müssen alles tun, etwaiger Leistungen Dritter [um die Aufklärung des Sachverhalts zu unterstützen, z. B. Belege einreichen oder Untersuchungen gestatten. • Bitte zeigen Sie Schadensfälle durch Brand oder Einbruchdiebstahl außerdem bei der zuständigen Polizeidienststelle an. Wann und wie zahle ich? Der erste oder einmalige Beitrag ist sofort nach Zugang des gegnerischen Haftpflichtversicherers]Versicherungsscheins fällig, sowie der Selbstbeteiligung in der Kaskoversi- cherung)aber nicht vor dem vereinbarten Versicherungsbeginn. Dies gilt nicht für ElektrofahrzeugeDie Beiträge zahlen Sie jährlich. Sie können uns auch ermächtigen, bei denen ausschließlich der Antriebs- Akkumulator geleast oder finanziert den Beitrag von Ihrem Konto einzuziehen. Wann beginnt und endet die Deckung? Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt. Voraussetzung ist. Der Antriebs-Akkumulator ist ein wiederaufladbarer Speicher für elektrische Energie und dient zum Antrieb Ihres Elektro- bzw. Hybridfahrzeugs. A.2.10.2 Wie errechnet sich die Leistung? Eine Leistung aus der GAP-Deckung kann nur erfolgen, wenn bei einem Leasingver- trag dieser auf Grundlage marktüblicher Zinsen und Laufzeiten abgeschlossen wurde. Gleiches gilt für Kreditverträge, wobei nachgewiesen werden muss, dass das Darlehen ausschließlich zur Finanzierung Sie den ersten oder einmaligen Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr? Dann verlängert er sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr. Ausnahme: Sie oder wir kündigen den Vertrag fristgemäß. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von drei Jahren oder mehr? Dann können Sie Ihren Vertrag zum Ende des Fahrzeugs aufgenommen wurdedritten Jahres kündigen. Ersetzt wird Ist die Laufzeit mit weniger als einem Jahr vereinbart, endet der Leasing- bzw. Finanzierungsrestbetrag, der sich wie nachfolgend dargestellt errechnet:Vertrag automatisch zu dem vereinbarten Zeitpunkt.

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Was ist nicht versichert?. A.2.9.1 Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit A.4.10.1 Straftat Kein Versicherungsschutz besteht für Schädenbei Unfällen, die Sie der versicher- ten Person dadurch zustoßen, dass sie vorsätzlich herbeiführeneine Straftat ausführt oder versucht. Bei grobfahrlässiger Herbeiführung A.4.10.2 Geistes- oder Bewusstseinsstörungen/Trunken- heit Kein Versicherungsschutz besteht bei Unfällen des Schadens verzichten wir Ihnen gegenüber gänz- lich Fahrers durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen, auch soweit diese auf Trunkenheit beruhen, sowie durch schwere Nervenleiden, Schlag- anfälle, epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle, die den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung ganzen Körper des VersicherungsfallsFahrers ergreifen. Ausgenommen von dem Verzicht sind grob fahrlässige Ermöglichung des Diebstahls des Fahrzeugs oder seiner Teile und die Herbeiführung des Versicherungsfalls in Folge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel. A.2.9.2 Genehmigte Rennen Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Beteiligung an behördlich genehmigten kraftfahrt-sportlichen VeranstaltungenVeranstaltun- gen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, entstehen. Dies gilt auch für dazugehörige ÜbungsfahrtenÜbungs- fahrten. A.2.9.3 Reifenschäden Kein Im Zurich-Oldtimer-Tarif Versicherungsschutz besteht für beschädigte oder zerstörte Reifenjedoch während der Teilnahme an touristischen Ausfahrten – ohne Wertung und Wettbewerbe – die auf Gleichmäßigkeits- und Geschicklichkeitsprüfungen sowie auf Orientierungsfahrten basieren und bei denen ausgeschlossen ist, dass bei der Wertung die höchste Geschwindigkeit der entschei- dende Faktor ist (FIVA-Reglement). Versiche- rungsschutz für Reifenschäden besteht jedoch, wenn durch dasselbe Ereignis gleichzeitig andere unter den Schutz der Kaskoversicherung fallende Schäden am Fahrzeug verursacht wurdenHinweis: Die Teilnahme an nicht genehmigten Rennen stellt eine Verletzung Ihrer Pflichten nach D.1.5 dar. A.2.9.4 A.4.10.4 Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen, Maßnahmen der Staatsgewalt Kein Versicherungsschutz besteht für Schädenbei Unfällen, die durch ErdbebenErd- beben, Kriegsereignis- se, Kriegsereignisse oder innere Unruhen oder Maßnahmen der Staatsgewalt unmittelbar oder mittelbar verursacht werden. A.2.9.5 Schäden durch A.4.10.5 Kernenergie Kein Versicherungsschutz besteht für bei Schäden durch Kernenergie. A.2.10 GAP-Deckung A.4.10.6 Bandscheiben und innere Blutungen Kein Versicherungsschutz besteht bei fremdfinanzierten Fahrzeugen Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmenSchäden an Bandscheiben sowie Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen. Versicherungsschutz besteht jedoch, ob Sie die GAP-Deckung mitver- sichert haben. A.2.10.1 Was wird geleistet? Bei bestehender Vollkaskoversicherung und mitversicherter GAP-Deckung ersetzen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust Ihres finanzierten oder geleasten Fahr- zeugs während der Laufzeit des Finanzierungs-/Leasingvertrags den offen stehen- den Finanzierungs- oder Leasing-Restbetrag abzüglich der Entschädigungsleistung (wenn überwiegende Ursache ein unter Berücksichtigung der Rest- und Altteile, etwaiger Leistungen Dritter [z. B. des gegnerischen Haftpflichtversicherers], sowie der Selbstbeteiligung in der Kaskoversi- cherung). Dies gilt nicht für Elektrofahrzeuge, bei denen ausschließlich der Antriebs- Akkumulator geleast oder finanziert diesen Vertrag fallendes Unfallereignis nach A.4.1.2 ist. Der Antriebs-Akkumulator ist ein wiederaufladbarer Speicher für elektrische Energie Kein Versicherungsschutz besteht bei Infektionen. Bei Wundstarr- krampf und dient zum Antrieb Ihres Elektro- bzw. Hybridfahrzeugs. A.2.10.2 Wie errechnet sich die Leistung? Eine Leistung aus der GAP-Deckung kann nur erfolgenTollwut besteht Versicherungsschutz jedoch, wenn die Krankheitserreger durch ein versichertes Unfallereignis sofort oder später in den Körper gelangen. Bei anderen Infektionen besteht Versicherungsschutz, wenn die Krankheitserreger durch ein versichertes Unfallereignis, das nicht nur geringfügige Haut- oder Schleimhautverletzungen verursacht, sofort oder später in den Körper gelangen. Für Infektionen, die durch Heilmaßnahmen verursacht sind, besteht Versicherungsschutz, wenn die Heilmaß- nahmen durch einen unter diesen Vertrag fallenden Unfall veran- lasst waren. A.4.10.8 Psychische Reaktionen Kein Versicherungsschutz besteht bei einem Leasingver- trag dieser auf Grundlage marktüblicher Zinsen krankhaften Störungen infolge psychischer Reaktionen, auch wenn diese durch einen Unfall verursacht wurden. A.4.10.9 Bauch- und Laufzeiten abgeschlossen wurdeUnterleibsbrüche Kein Versicherungsschutz besteht bei Bauch- oder Unterleibs- brüchen. Gleiches gilt für KreditverträgeVersicherungsschutz besteht jedoch, wobei nachgewiesen werden muss, dass das Darlehen ausschließlich zur Finanzierung des Fahrzeugs aufgenommen wurde. Ersetzt wird der Leasing- bzw. Finanzierungsrestbetrag, der sich wie nachfolgend dargestellt errechnet:wenn sie durch eine unter diesen Vertrag fallende gewaltsame von außen kommende Einwirkung entstanden sind.

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