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Common use of Was ist nicht versichert? Clause in Contracts

Was ist nicht versichert?. Zur Vermeidung von Überschneidungen mit anderen Rechtsschutz-Bausteinen umfasst der Versicherungsschutz nicht die Wahrnehmung rechtlicher Interessen 3.1. aus Verträgen betreffend Motorfahrzeuge zu Lande, zu Wasser und in der Luft sowie Anhänger (versicherbar gem. Artikel 17.2.4.); 3.2. aus Arbeits- oder Lehrverhältnissen (versicherbar gem. Artikel 20). Zur Vermeidung von Überschneidungen mit anderen Versicherungszweigen umfasst der Versicherungsschutz nicht 3.3. die Abwehr von Ansprüchen aus der Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten, wenn dieses Risiko im Rah- men eines Haftpflichtversicherungsvertrages versichert ist.

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Samples: Rechtsschutzversicherung, Rechtsschutzversicherung, Rechtsschutzversicherung

Was ist nicht versichert?. Zur Vermeidung von Überschneidungen mit anderen Rechtsschutz-Bausteinen umfasst der Versicherungsschutz nicht die Wahrnehmung rechtlicher Interessen 3.1. aus Verträgen betreffend Motorfahrzeuge zu Lande, zu Wasser und in der Luft sowie Anhänger (versicherbar gem. Artikel 17.2.4.); 3.2. aus Arbeits- oder Lehrverhältnissen (versicherbar gem. Artikel 20). Zur Vermeidung von Überschneidungen mit anderen Versicherungszweigen umfasst der Versicherungsschutz nicht 3.3. die Abwehr von Ansprüchen aus der Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten, wenn dieses Risiko im Rah- men Rahmen eines Haftpflichtversicherungsvertrages versichert ist.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutz Versicherung (Arb 2011), Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutz Versicherung (Arb 2011), Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutz Versicherung

Was ist nicht versichert?. Zur Vermeidung von Überschneidungen mit anderen Rechtsschutz-Bausteinen umfasst der Versicherungsschutz nicht die Wahrnehmung rechtlicher Interessen 3.1. aus Verträgen betreffend Motorfahrzeuge zu Lande, zu Wasser und in der Luft sowie Anhänger (versicherbar gemeinschließlich Ersatzteile und Zubehör(versicherbar in Art. Artikel 17.2.4.); 3.2. aus Arbeits- oder Lehrverhältnissen (versicherbar gemin Art. Artikel 20). ) Zur Vermeidung von Überschneidungen mit anderen Versicherungszweigen umfasst der Versicherungsschutz nicht 3.3. die Abwehr von Ansprüchen aus der Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten, wenn dieses Risiko im Rah- men Rahmen eines Haftpflichtversicherungsvertrages versichert ist.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutz Versicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutz Versicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutz Versicherung

Was ist nicht versichert?. Zur Vermeidung Abgrenzung von Überschneidungen mit anderen Rechtsschutz-Bausteinen umfasst der Versicherungsschutz hier nicht die Wahrnehmung rechtlicher Interessen 3.1. aus Verträgen betreffend Motorfahrzeuge zu Lande, zu Wasser und in der Luft sowie Anhänger (versicherbar gem. Artikel 17.2.4.); 3.2. aus Arbeits- oder Lehrverhältnissen (versicherbar gem. Artikel 20). Zur Vermeidung von Überschneidungen mit anderen Versicherungszweigen umfasst der Versicherungsschutz nicht 3.3. die Abwehr von Ansprüchen aus der Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten, wenn dieses Risiko im Rah- men eines Haftpflichtversicherungsvertrages versichert ist.nur nach Maßgabe des

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutz Versicherung, Rechtsschutz Versicherung

Was ist nicht versichert?. Zur Vermeidung von Überschneidungen mit anderen Rechtsschutz-Bausteinen umfasst der Versicherungsschutz nicht die Wahrnehmung rechtlicher Interessen 3.1. 3.1 aus Verträgen betreffend Motorfahrzeuge zu Lande, zu Wasser und in der Luft sowie Anhänger (versicherbar gem. in Artikel 17.2.4.); 3.2. 3.2 aus Arbeits- oder Lehrverhältnissen (versicherbar gem. in Artikel 20). Zur Vermeidung von Überschneidungen mit anderen Versicherungszweigen umfasst der Versicherungsschutz nicht 3.3. die Abwehr von Ansprüchen aus der Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten, wenn dieses Risiko im Rah- men eines Haftpflichtversicherungsvertrages versichert ist.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutz Versicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutz Versicherung

Was ist nicht versichert?. Zur Vermeidung von Überschneidungen mit anderen Rechtsschutz-Bausteinen und zur Abgrenzung von anderen Bausteinen umfasst der Versicherungsschutz nicht die Wahrnehmung rechtlicher Interessen 3.1. aus Verträgen betreffend Motorfahrzeuge zu Lande, zu Wasser und in der Luft sowie Anhänger (nur versicherbar gem. Artikel 17.2.4in Art.17, Pkt.2.4.); 3.2. aus Arbeits- oder Lehrverhältnissen (nur versicherbar gem. Artikel 20in Art.20). Zur Vermeidung von Überschneidungen mit anderen Versicherungszweigen umfasst um- fasst der Versicherungsschutz nicht 3.3. die Abwehr von Ansprüchen aus der Verletzung gesetzlicher, vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten, wenn dieses Risiko im Rah- men Rahmen eines Haftpflichtversicherungsvertrages Haftpflichtversi- cherungsvertrages versichert ist.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Der Grazer Wechselseitigen Versicherung Ag Für Die Rechtsschutz Versicherung (Arb 2015), Allgemeine Bedingungen Der Grazer Wechselseitigen Versicherung Ag Für Die Rechtsschutz Versicherung (Arb 2015)

Was ist nicht versichert?. Zur Vermeidung von Überschneidungen mit anderen Rechtsschutz-Rechtsschutz- Bausteinen umfasst der Versicherungsschutz nicht die Wahrnehmung rechtlicher Interessen 3.1. aus Verträgen betreffend Motorfahrzeuge zu Lande, zu Wasser und in der Luft sowie Anhänger (versicherbar gem. Artikel 17.2.4.); 3.2. aus Arbeits- oder Lehrverhältnissen (versicherbar gem. Artikel 20). Zur Vermeidung von Überschneidungen mit anderen Versicherungszweigen umfasst der Versicherungsschutz nicht 3.3. die Abwehr von Ansprüchen aus der Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten, wenn dieses Risiko im Rah- men Rahmen eines Haftpflichtversicherungsvertrages versichert ist.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutz Versicherung (Arb 2007), Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutz Versicherung (Arb 2007)

Was ist nicht versichert?. Zur Vermeidung von Überschneidungen mit anderen Rechtsschutz-Bausteinen und zur Abgrenzung von anderen Bausteinen umfasst der Versicherungsschutz nicht die Wahrnehmung rechtlicher Interessen 3.1. aus Verträgen betreffend Motorfahrzeuge zu Lande, zu Wasser und in der Luft sowie Anhänger (nur versicherbar gem. Artikel 17.2.4in Art.17, Pkt.2.4.); 3.2. aus Arbeits- oder Lehrverhältnissen (nur versicherbar gem. Artikel 20in Art.20). Zur Vermeidung von Überschneidungen mit anderen Versicherungszweigen umfasst der Versicherungsschutz nicht 3.3. die Abwehr von Ansprüchen aus der Verletzung gesetzlicher, vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten, wenn dieses Risiko im Rah- men Rahmen eines Haftpflichtversicherungsvertrages versichert ist.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Der Grazer Wechselseitigen Versicherung Ag Für Die Rechtsschutz Versicherung

Was ist nicht versichert?. Zur Vermeidung von Überschneidungen mit anderen RechtsschutzRechts- schutz-Bausteinen umfasst der Versicherungsschutz nicht die Wahrnehmung rechtlicher Interessen 3.1. 3.1 aus Verträgen betreffend Motorfahrzeuge zu Lande, zu Wasser Was- ser und in der Luft sowie Anhänger (versicherbar gem. Artikel in Arti- kel 17.2.4.); 3.2. 3.2 aus Arbeits- oder Lehrverhältnissen (versicherbar gem. Artikel in Arti- kel 20). Zur Vermeidung von Überschneidungen mit anderen Versicherungszweigen Versi- cherungszweigen umfasst der Versicherungsschutz nicht 3.3. 3.3 die Abwehr von Ansprüchen aus der Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten, wenn dieses Risiko im Rah- men eines Haftpflichtversicherungsvertrages versichert ist.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutz Versicherung

Was ist nicht versichert?. Zur Vermeidung von Überschneidungen mit anderen Rechtsschutz-Bausteinen umfasst der Versicherungsschutz nicht die Wahrnehmung rechtlicher Interessen 3.1. aus Verträgen betreffend Motorfahrzeuge zu Lande, zu Wasser und in der Luft sowie Anhänger (versicherbar gem. Artikel 17.2.4.); 3.2. aus Arbeits- oder Lehrverhältnissen (versicherbar gem. Artikel 20); 3.3. aus Versicherungsverträgen mit Sozialversicherungsträgern (versicherbar gem. Artikel 21). Zur Vermeidung von Überschneidungen mit anderen Versicherungszweigen umfasst der Versicherungsschutz nicht 3.33.4. die Abwehr von Ansprüchen aus der Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten, wenn dieses Risiko im Rah- men Rahmen eines Haftpflichtversicherungsvertrages versichert ist.

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Samples: Rechtsschutz Versicherung

Was ist nicht versichert?. Zur Vermeidung von Überschneidungen mit anderen Rechtsschutz-Rechtsschutz- Bausteinen umfasst der Versicherungsschutz nicht die Wahrnehmung Wahrneh- mung rechtlicher Interessen 3.1. 3.1 aus Verträgen betreffend Motorfahrzeuge zu Lande, zu Wasser Was- ser und in der Luft sowie Anhänger (versicherbar gemin Artikel l7 Pkt. Artikel 17.2.4.2.4); 3.2. 3.2 aus Arbeits- oder Lehrverhältnissen (versicherbar gem. in Artikel 20). Zur Vermeidung von Überschneidungen mit anderen Versicherungszweigen Versiche- rungszweigen umfasst der Versicherungsschutz nicht 3.3. 3.3 die Abwehr von Ansprüchen aus der Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten, wenn dieses Risiko im Rah- men Rahmen eines Haftpflichtversicherungsvertrages versichert ist.

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Samples: Rechtsschutz Versicherung

Was ist nicht versichert?. 3.1 Zur Vermeidung Abgrenzung von Überschneidungen mit anderen Rechtsschutz-Bausteinen umfasst der Versicherungsschutz hier nicht die Wahrnehmung rechtlicher Interessen 3.13.1.1. aus Verträgen betreffend Motorfahrzeuge zu Lande, zu Wasser und in der Luft sowie Anhänger einschließlich Ersatzteile und Zubehör (versicherbar gemin Art. Artikel 17.2.4.); 3.23.1.2. aus Arbeits- oder Lehrverhältnissen (versicherbar gemin Art. Artikel 20) 3.1.3. aus Verträgen über Tätigkeiten, für die der Versicherungsnehmer nicht die erforderliche Gewerbeberechtigung oder sonstige Ausübungsbefugnis besitzt. 3.2 Zur Vermeidung von Überschneidungen mit anderen Versicherungszweigen umfasst der Versicherungsschutz nicht 3.3. nicht die Abwehr von Ansprüchen aus der Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten, wenn dieses Risiko im Rah- men Rahmen eines Haftpflichtversicherungsvertrages versichert ist.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutz Versicherung

Was ist nicht versichert?. Zur Vermeidung Abgrenzung von Überschneidungen mit anderen Rechtsschutz-Bausteinen umfasst der Versicherungsschutz hier nicht die Wahrnehmung rechtlicher Interessen 3.1. aus Verträgen betreffend Motorfahrzeuge zu Lande, zu Wasser und in der Luft sowie Anhänger (versicherbar gem. nur nach Maßgabe des Artikel 17.2.4.. versicherbar); 3.2. aus Arbeits- oder Lehrverhältnissen (versicherbar gemnur nach Maßgabe des Artikel 20 versicherbar); 3.3. aus Versicherungsverträgen mit Sozialversicherungsträgern (nur nach Maßgabe des Artikel 2021 versicherbar). ; Zur Vermeidung von Überschneidungen mit anderen Versicherungszweigen Versicherungs- zweigen umfasst der Versicherungsschutz nicht 3.33.4. die Abwehr von Ansprüchen aus der Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten, wenn dieses Risiko im Rah- men Rahmen eines Haftpflichtversicherungsvertrages versichert ist.

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Samples: Vertragsgrundlagen