Was leisten wir im Schadenfall? Musterklauseln

Was leisten wir im Schadenfall?. A.2.6.1 Leistung bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust Wann zahlen wir den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert? Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs zahlen wir den Wiederbeschaffungswert, den Restwert des Fahrzeugs ziehen wir ab. Sie lassen Ihr Fahrzeug trotz Totalschadens oder Zerstörung reparieren? Dann gilt „Leistung bei Beschädigung“. Dies gilt sinngemäß auch für mitversicherte Teile. Wann zahlen wir den Neupreis eines Pkw? Bei Pkw zahlen wir anstelle des Wiederbeschaffungswerts den Neupreis des Fahrzeugs, wenn innerhalb von 18 Monaten nach dessen Erstzu- lassung ein Totalschaden, eine Zerstörung oder ein Verlust eintritt. Wir erstatten den Neupreis auch, wenn bei einer Beschädigung innerhalb von 18 Monaten nach der Erstzulassung die erforderlichen Kosten der Reparatur mindestens 80 % des Neupreises betragen. Voraussetzung ist, dass sich das Fahrzeug bei Eintritt des Schaden- ereignisses im Eigentum dessen befindet, der es als Neufahrzeug vom Kfz-Händler oder Kfz-Hersteller erworben hat. Ein vorhandener Restwert des Fahrzeugs wird abgezogen. Beim Basis-Tarif für Pkw gilt für die Neupreiserstattung anstelle der Frist von 18 Monaten eine Frist von 6 Monaten. Wann zahlen wir den Neupreis eines mitversicherten Teils? Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust eines mitversicherten Teils eines Pkw zahlen wir den Neupreis. Es gelten die Regeln der Neupreis- entschädigung eines Pkw sinngemäß. Dabei berechnen wir den Zeit- raum, in dem wir die Neupreisentschädigung für ein mitversichertes Teil leisten, ab dem Tag der Erstzulassung des Pkw. Haben Sie das Teil separat als neues Teil erworben, ist das Kaufdatum maßgeblich.
Was leisten wir im Schadenfall?. Wenn Sie uns einen Schaden melden, der vom Versicherungsschutz umfasst ist, , können wir das versicherte Produkt entweder reparieren, es ersetzen oder Ihnen den Zeitwert des Produktes als Geldersatz erstatten. Die Entscheidung hierüber treffen wir. Wir leisten maximal bis zur Höhe der Versicherungssumme Die von uns mit der Reparatur beauftragten Dienstleisterverwenden originale oder wiederaufbereitete originale Ersatzteile. Wenn Ihr versichertes Produkt nicht repariert werden kann, Ersatzteile nicht mehr verfügbar sind oder die Reparaturkosten den Zeitwert des versicherten Produktes übersteigen, tauschen wir Ihr versichertes Produkt aus oder erstatten Ihnen den Zeitwert des Produktes. Ersetzen wir Ihr Gerät im Schadenfall, endet der Versicherungsvertrag für das versicherte Produkt automatisch zu diesem Zeitpunkt. Weitere Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag können Sie nicht geltend machen. Wenn wir die Leistung für Ihr versichertes Produkt anerkennen, können wir von Ihnen verlangen, dass Sie uns das defekte Produkt als Voraussetzung für den Erhalt eines Ersatzproduktes oder einer Erstattung des Zeitwertes des Produktes (Geldersatz) übergeben. Im Versicherungsfall erstatten auch die anfallenden Transportkosten Wenn das versicherte Produkt zunächst repariert wird und wir es dann doch ersetzen , geht das ursprüngliche Produkt in unser Eigentum über. Sie sind berechtigt, eine Entschädigung in Höhe von bis zu 50 € für nachgewiesene Montagekosten zu fordern, falls ein nicht tragbares Produkt anderswo repariert wird. Ungeachtet des Vorgenannten ist unsere Leistung für alle Forderungen und Schadenmeldungen maximal auf die Versicherungssumme begrenzt.
Was leisten wir im Schadenfall?. A.2.6.1 Was zahlen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust? Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.