Wasserpreis. (1) Der Wasserpreis wird errechnet aus dem Arbeitspreis und dem Grundpreis. (2) Der Arbeitspreis ist der Preis, der für jeden gelieferten Kubikmeter (m³) Wasser zu bezahlen ist. (3) Der Grundpreis ist ein Jahrespreis. Der Grundpreis ist für jeden eingebauten Zähler voll zu bezahlen, auch wenn in einem Abrechnungszeitraum kein Wasser entnommen wird. Bei Verbundzählern ist für jeden eingebauten Wasserzähler der Grundpreis entsprechend der Nenngröße zu entrichten. (4) Die Wasserversorgung erfolgt zu den jeweils im aktuellen Preisblatt N-ERGIE WASSER öffentlich bekannt gegebenen Preisen.
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Samples: Netzanschlussvertrag, Netzanschlussvertrag, Wasserhausanschluss Trennung