Wechselschilder. 3.1 Die Versicherung gilt für die mit dem Wechselschild versehenen Fahrzeuge. 3.2 Für das Fahrzeug ohne Kontrollschild gilt die Versi- cherung für Schäden, die sich auf einer nicht dem öffentlichen Verkehr dienenden Strasse ereignen. 3.3 Werden beide Fahrzeuge gleichzeitig auf Strassen verwendet, die dem öffentlichen Verkehr dienen, entfällt die Leistungspflicht.
Appears in 3 contracts
Samples: Fahrzeugversicherung, Fahrzeugversicherung, Fahrzeugversicherung
Wechselschilder. 3.1 4.1 Die Versicherung gilt für die mit dem Wechselschild versehenen Fahrzeuge.
3.2 4.2 Für das Fahrzeug ohne Kontrollschild gilt die Versi- cherung für Schäden, die sich auf einer nicht dem öffentlichen Verkehr dienenden Strasse ereignen.
3.3 4.3 Werden beide Fahrzeuge gleichzeitig auf Strassen verwendet, die dem öffentlichen Verkehr dienen, entfällt die Leistungspflicht.
Appears in 3 contracts
Samples: Fahrzeugversicherung, Fahrzeugversicherung, Fahrzeugversicherung
Wechselschilder. 3.1 4.1 Die Versicherung gilt für die mit dem Wechselschild versehenen in der Police aufgeführ- ten Fahrzeuge.
3.2 4.2 Für das Fahrzeug ohne Kontrollschild gilt die Versi- cherung für Schäden, die sich auf einer nicht dem öffentlichen Verkehr dienenden Strasse ereignen.
3.3 4.3 Werden beide Fahrzeuge gleichzeitig auf Strassen verwendet, die dem öffentlichen Verkehr dienen, entfällt die Leistungspflicht.
Appears in 3 contracts
Samples: Fahrzeugversicherung, Fahrzeugversicherung, Fahrzeugversicherung