Common use of Wegfall des versicherten Interesses Clause in Contracts

Wegfall des versicherten Interesses. Wenn versicherte Risiken vollständig und dauerhaft wegfallen, so erlischt die Versicherung bezüglich dieser Risiken. Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung weg, endet der Vertrag zu dem Zeitpunkt, zu dem wir vom Wegfall des Risikos Kenntnis erlangen. Soweit Versicherungsschutz für Glas im privaten Haushalt oder eine Hausratversicherung vereinbart ist, gilt - als Wegfall des versicherten Interesses die vollständige und dauer- hafte Auflösung des Haushaltes (Hausratversicherung: … des versi- cherten Hausrates) nach Aufnahme des Versicherungsnehmers in eine stationäre Pflegeeinrichtung oder nach Aufgabe einer Zweit- oder Ferienwohnung. - Das Versicherungsverhältnis endet bei Tod des Versicherungsneh- mers zum Zeitpunkt unserer Kenntniserlangung über die vollständi- ge und dauerhafte Haushaltsauflösung, spätestens jedoch zwei Mo- nate nach dem Tod des Versicherungsnehmers, wenn nicht bis zu diesem Zeitpunkt ein Erbe die Wohnung in derselben Weise nutzt wie der verstorbene Versicherungsnehmer. Wohnungswechsel gilt nicht als Wegfall des versicherten Interesses.

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