Weitergabe an Dritte. Soweit die Vertragssoftware dem Kunden elektronisch überlassen wurde, ist jegliche Weitergabe der Vertragssoftware durch den Kunden an Dritte - egal ob entgeltlich oder unentgeltlich - , insbesondere Verwertungshandlungen wie der Weiterkauf, die Unterlizenzierung, Vermietung, der Verleih, die drahtgebundene oder drahtlose öffentliche Wiedergabe oder Zugänglichmachung, der Gebrauch der Vertragssoftware durch und für Dritte (z. B. Outsourcing, RZ-Tätigkeiten, Application Service Providing) ohne vorherige schriftliche Zustimmung der MEHRWERK nicht erlaubt. Im Übrigen bedarf die Weitergabe der Vertragssoftware zumindest der vorherigen schriftlichen Anzeige gegenüber MEHRWERK. Bei individuell für einen Kunden erstellten Softwarelösungen kann MEHRWERK der Weitergabe des individuellen Teils der Software widersprechen.
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