Common use of Weitergabe von Nachrichten Clause in Contracts

Weitergabe von Nachrichten. Werden in den „Wertpapier-Mitteilungen“ Informationen veröffentlicht, die die Wertpapiere des Kunden betreffen, oder werden der ebase solche Informationen vom Emittenten oder von ihrem ausländischen Verwahrer/Zwi- schenverwahrer übermittelt, so wird die ebase dem Kunden diese Informationen elektronisch zur Kenntnis geben, soweit sich diese auf die Rechtsposition des Kunden erheblich auswirken können und die Benachrichtigung des Kunden zur Wahrung seiner Interessen erforderlich ist. So wird die ebase insbesondere In- formationen über • gesetzliche Abfindungs- und Umtauschangebote, • Änderungen der Vertragsbedingungen, • Fondsverschmelzungen bzw. Fondsliquidationen, • freiwillige Kauf und Umtauschangebote sowie • Sanierungsverfahren durch Einstellung zum Abruf in den Online-Postkorb zur Kenntnis geben. Eine Benachrichtigung des Kunden kann unterbleiben, wenn die Infor- mation bei der ebase nicht rechtzeitig eingegangen ist oder die von der ebase zu ergreifenden Maßnahmen wirtschaftlich nicht zu vertreten sind, weil die anfallenden Kosten in einem Missverhältnis zu den möglichen Ansprüchen des Kunden stehen.

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