Weitergabe von Nachrichten. Werden in den „Wertpapier-Mitteilungen“ Informationen veröffentlicht, die die Wertpapiere des Kunden betreffen, oder werden der ebase solche Informationen vom Emittenten oder von ihrem ausländischen Verwahrer/Zwi- schenverwahrer übermittelt, so wird ebase dem Kunden diese Informationen zur Kenntnis geben, soweit sich diese auf die Rechtsposition des Kunden erheblich auswirken können und die Benachrichtigung des Kunden zur Wahrung seiner Interessen erforderlich ist. So wird sie insbesondere Informationen über • gesetzliche Abfindungs- und Umtauschangebote, • Änderungen der Vertragsbedingungen, • Fondsverschmelzungen bzw. Fondsliquidationen, • freiwillige Kauf und Umtauschangebote sowie • Sanierungsverfahren zur Kenntnis geben. Eine Benachrichtigung des Kunden kann unterbleiben, wenn die Information bei ebase nicht rechtzeitig eingegangen ist oder die vom Kunden zu ergreifenden Maßnahmen wirtschaftlich nicht zu vertreten sind, weil die anfallenden Kosten in einem Missverhältnis zu den möglichen Ansprüchen des Kunden stehen. Hat der Kunde seine Versandanschrift im Ausland, kann es durch Postlaufzeiten zu Verzögerungen bei der Weitergabe der Nachrichten kommen.
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Samples: www.fondsclever.de, www.fondsdiscount.de, www.fondsdiscount.de
Weitergabe von Nachrichten. Werden in den „Wertpapier-Mitteilungen“ Informationen veröffentlichtveröffent- licht, die die Wertpapiere des Kunden betreffen, oder werden der ebase solche Informationen vom Emittenten oder von ihrem ausländischen auslän- dischen Verwahrer/Zwi- schenverwahrer Zwischenverwahrer übermittelt, so wird die ebase dem Kunden diese Informationen zur Kenntnis geben, soweit sich diese auf die Rechtsposition des Kunden erheblich auswirken können und die Benachrichtigung des Kunden zur Wahrung seiner Interessen erforderlich ist. So wird sie insbesondere Informationen über • gesetzliche Abfindungs- und Umtauschangebote, • Änderungen der Vertragsbedingungen, • Fondsverschmelzungen Fondsfusionen bzw. FondsliquidationenFondsumschichtungen, • freiwillige Kauf Kauf- und Umtauschangebote sowie • Sanierungsverfahren zur Kenntnis geben. Eine Benachrichtigung des Kunden kann unterbleibenunter- bleiben, wenn die Information bei der ebase nicht rechtzeitig eingegangen einge- gangen ist oder die vom Kunden zu ergreifenden Maßnahmen wirtschaftlich wirt- schaftlich nicht zu vertreten sind, weil die anfallenden Kosten in einem ei- nem Missverhältnis zu den möglichen Ansprüchen des Kunden stehenste- hen. Hat der Kunde seine Versandanschrift im Ausland, kann es durch Postlaufzeiten zu Verzögerungen bei der Weitergabe der Nachrichten Nach- richten kommen.
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Weitergabe von Nachrichten. Werden in den „„ Wertpapier-Mitteilungen“ Informationen veröffentlichtverö ffentlicht, die die Wertpapiere des Kunden betreffen, oder werden der ebase solche Informationen vom Emittenten oder von ihrem ausländischen auslä ndischen Verwahrer/Zwi- Zw-i schenverwahrer übermitteltü bermittelt, so wird ebase dem Kunden diese Informationen zur Kenntnis geben, soweit sich diese auf die Rechtsposition des Kunden erheblich auswirken können kö nnen und die Benachrichtigung des Kunden zur Wahrung seiner Interessen erforderlich ist. So wird sie insbesondere Informationen über ü ber • gesetzliche Abfindungs- und Umtauschangebote, • Änderungen Ä nderungen der Vertragsbedingungen, • Fondsverschmelzungen bzw. Fondsliquidationen, • freiwillige Kauf und Umtauschangebote sowie • Sanierungsverfahren zur Kenntnis geben. Eine Benachrichtigung des Kunden kann unterbleiben, wenn die Information bei ebase nicht rechtzeitig eingegangen ist oder die vom Kunden zu ergreifenden Maßnahmen Maß nahmen wirtschaftlich nicht zu vertreten sind, weil die anfallenden Kosten in einem Missverhältnis Missverhä ltnis zu den möglichen Ansprüchen mö glichen Ansprü chen des Kunden stehen. Hat der Kunde seine Versandanschrift im Ausland, kann es durch Postlaufzeiten zu Verzögerungen Verzö gerungen bei der Weitergabe der Nachrichten kommen.
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Weitergabe von Nachrichten. Werden in den „Wertpapier-Mitteilungen“ Informationen veröffentlicht, die die Wertpapiere Investmentanteile des Kunden betreffen, oder werden der ebase Bank solche Informationen vom Emittenten oder von ihrem ausländischen auslän- dischen Verwahrer/Zwi- schenverwahrer Zwischenverwahrer übermittelt, so wird ebase die Bank dem Kunden diese Informationen zur Kenntnis geben, soweit sich diese auf die Rechtsposition des Kunden erheblich auswirken können und die Benachrichtigung des Kunden zur Wahrung seiner Interessen erforderlich ist. So wird sie insbesondere ins- besondere Informationen über • gesetzliche Abfindungs- und Umtauschangebote, • Änderungen der Vertragsbedingungenfreiwillige Kauf- und Umtauschangebote, • Fondsverschmelzungen bzw. Fondsliquidationen, • freiwillige Kauf und Umtauschangebote sowie • Sanierungsverfahren zur Kenntnis geben. Sofern der Kunde das Kunden-Informations-System (KIS) nutzt, werden Mitteilun- gen zum Abruf in seiner elektronischen Postbox bereit gestellt (siehe 10.4). Eine Benachrichtigung des Kunden kann unterbleiben, wenn die Information bei ebase der Bank nicht rechtzeitig eingegangen ist oder die vom Kunden zu ergreifenden Maßnahmen wirtschaftlich nicht zu vertreten sind, weil die anfallenden Kosten in einem Missverhältnis zu den möglichen Ansprüchen des Kunden stehen. Hat der Kunde seine Versandanschrift im Ausland, kann es durch Postlaufzeiten zu Verzögerungen bei der Weitergabe der Nachrichten kommen.
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