Common use of Weitergabe von Nachrichten Clause in Contracts

Weitergabe von Nachrichten. Werden in den „Wertpapier-Mitteilungen“ Informationen veröffentlicht, die die Wertpapiere des Kunden betreffen, oder werden der Bank solche Informationen vom Emittenten oder von ihrem ausländischen Verwahrer/Zwischenverwahrer übermittelt, so wird die Bank dem Kunden diese Informationen zur Kenntnis geben, soweit sich diese auf die Rechtsposition des Kunden erheblich auswirken können und die Benachrichtigung des Kunden zur Wahrung seiner Interessen erforderlich ist. So wird sie insbesondere Informationen über gesetzliche Abfindungs- und Umtauschangebote, freiwillige Kauf- und Umtauschangebote und Sanierungsverfahren zur Kenntnis geben. Die Informationen werden grundsätzlich in deutscher Sprache an den Kunden weitergegeben, es sei denn, es ist mit dem Kunden individuell etwas anders vereinbart. Eine Benachrichtigung kann unterbleiben, wenn die Information bei der Bank nicht rechtzeitig eingegangen ist oder die vom Kunden zu ergreifenden Maßnahmen wirtschaftlich nicht zu vertreten sind, weil die anfallenden Kosten in einem Missverhältnis zu den möglichen Ansprüchen des Kunden stehen.

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