Common use of Weitergabe von Nachrichten Clause in Contracts

Weitergabe von Nachrichten. Werden in den „Wertpapier-Mitteilungen“ Informationen veröffent- licht, die die Wertpapiere des Kunden betreffen, oder werden der ebase solche Informationen vom Emittenten oder von ihrem auslän- dischen Verwahrer/Zwischenverwahrer übermittelt, so wird die ebase dem Kunden diese Informationen zur Kenntnis geben, soweit sich diese auf die Rechtsposition des Kunden erheblich auswirken können und die Benachrichtigung des Kunden zur Wahrung seiner Interessen erforderlich ist. So wird sie insbesondere Informationen über • gesetzliche Abfindungs- und Umtauschangebote • Änderungen der Vertragsbedingungen • Fondsfusionen bzw. Fondsumschichtungen • freiwillige Kauf- und Umtauschangebote sowie • Sanierungsverfahren zur Kenntnis geben. Eine Benachrichtigung des Kunden kann unter- bleiben, wenn die Information bei der ebase nicht rechtzeitig ein- gegangen ist oder die vom Kunden zu ergreifenden Maßnahmen wirt- schaftlich nicht zu vertreten sind, weil die anfallenden Kosten in einem Missverhältnis zu den möglichen Ansprüchen des Kunden stehen. Hat der Kunde seine Versandanschrift im Ausland, kann es durch Postlaufzeiten zu Verzögerungen bei der Weitergabe der Nach- richten kommen. Stand: 1. Mai 2015 for Financial Services GmbH (ebase®) 00000 Xxxxxxx XXXXXXXXXXX Telefon: +49 (0) 89/000 00-000 Telefax: +49 (0) 89/000 00-000 Gläubiger-ID der ebase: DE68ZZZ00000025032 Die nachfolgenden Bedingungen für den Wertpapier-Sparvertrag gemäß Vermögensbildungsgesetz für Privatanleger gelten ausschließlich für Kunden, welche einen Wertpapier-Sparvertrag für vermögenswirksame Leistungen (nachfolgend „VL-Vertrag“ genannt) bei der European Bank for Financial Services GmbH (nachfolgend „ebase“ genannt) abgeschlos- sen haben.

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Samples: fondsvermittlung24.de, 4free.de

Weitergabe von Nachrichten. Werden in den „Wertpapier-Mitteilungen“ Informationen veröffent- licht, die die Wertpapiere des Kunden betreffen, oder werden der ebase solche Informationen vom Emittenten oder von ihrem auslän- dischen Verwahrer/Zwischenverwahrer übermittelt, so wird die ebase dem Kunden diese Informationen zur Kenntnis geben, soweit sich diese auf die Rechtsposition des Kunden erheblich auswirken können und die Benachrichtigung des Kunden zur Wahrung seiner Interessen erforderlich ist. So wird sie insbesondere Informationen über • gesetzliche Abfindungs- und Umtauschangebote • Änderungen der Vertragsbedingungen • Fondsfusionen bzw. Fondsumschichtungen • freiwillige Kauf- und Umtauschangebote sowie • Sanierungsverfahren zur Kenntnis geben. Eine Benachrichtigung des Kunden kann unter- bleiben, wenn die Information bei der ebase nicht rechtzeitig ein- gegangen einge- gangen ist oder die vom Kunden zu ergreifenden Maßnahmen wirt- schaftlich nicht zu vertreten sind, weil die anfallenden Kosten in einem ei- nem Missverhältnis zu den möglichen Ansprüchen des Kunden stehenste- hen. Hat der Kunde seine Versandanschrift im Ausland, kann es durch Postlaufzeiten zu Verzögerungen bei der Weitergabe der Nach- richten kommen. Stand: 1. Mai 2015 for Financial Services GmbH (ebase®) Juli 2013 00000 Xxxxxxx XXXXXXXXXXX Telefon: +49 (0) 89/000 00-000 Telefax: +49 (0) 89/000 00-000 Gläubiger-ID der ebase: DE68ZZZ00000025032 Die nachfolgenden Bedingungen für den Wertpapier-Sparvertrag gemäß Vermögensbildungsgesetz für Privatanleger gelten ausschließlich für Kunden, welche einen Wertpapier-Sparvertrag für vermögenswirksame Leistungen (nachfolgend „VL-Vertrag“ genannt) bei der European Bank for Financial Services GmbH (ebase®) (nachfolgend „ebase“ genannt) abgeschlos- sen ab- geschlossen haben.

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Samples: www.fondsdiscount.de

Weitergabe von Nachrichten. Werden in den „Wertpapier-Mitteilungen“ Informationen veröffent- lichtveröffentlicht, die die Wertpapiere des Kunden betreffen, oder werden der ebase solche Informationen Informati- onen vom Emittenten oder von ihrem auslän- dischen ausländischen Verwahrer/Zwischenverwahrer Zwischenver- wahrer übermittelt, so wird die ebase dem Kunden diese Informationen zur Kenntnis geben, soweit sich diese auf die Rechtsposition des Kunden erheblich auswirken können und die Benachrichtigung des Kunden zur Wahrung seiner Interessen erforderlich ist. So wird sie insbesondere Informationen über • gesetzliche Abfindungs- und Umtauschangebote • Änderungen der Vertragsbedingungen • Fondsfusionen bzw. Fondsumschichtungen • freiwillige Kauf- und Umtauschangebote sowie • Sanierungsverfahren zur Kenntnis geben. Eine Benachrichtigung des Kunden kann unter- bleibenunterbleiben, wenn die Information bei der ebase nicht rechtzeitig ein- gegangen eingegangen ist oder die vom Kunden zu ergreifenden Maßnahmen wirt- schaftlich wirtschaftlich nicht zu vertreten sind, weil die anfallenden Kosten in einem Missverhältnis zu den möglichen Ansprüchen Ansprü- chen des Kunden stehen. Hat der Kunde seine Versandanschrift im Ausland, kann es durch Postlaufzeiten zu Verzögerungen bei der Weitergabe der Nach- richten kommen. Stand: 1. Mai 2015 F 1341.13 – 12/2015 European Bank for Financial Services GmbH (ebase®) 00000 Xxxxxxx XXXXXXXXXXX Telefon: +49 (0) 89/000 00-000 Telefax: +49 (0) 89/000 00-000 Gläubiger-ID der ebase: DE68ZZZ00000025032 xxx.xxxxx.xxx Die nachfolgenden Bedingungen für den Wertpapier-Sparvertrag gemäß Vermögensbildungsgesetz Ver- mögensbildungsgesetz für Privatanleger gelten ausschließlich für Kunden, welche wel- che einen Wertpapier-Sparvertrag für vermögenswirksame Leistungen (nachfolgend nach- folgend „VL-Vertrag“ genannt) bei der European Bank for Financial Services GmbH (nachfolgend „ebase“ genannt) abgeschlos- sen abgeschlossen haben.

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Samples: www.fondsclever.de