Weiterverkauf Musterklauseln

Weiterverkauf. Nutzer dürfen ohne die ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung des Anbieters, die entweder direkt oder über ein rechtmäßiges Reseller-Programm gewährt wird, diese Website und den Dienst in keiner Art reproduzieren, duplizieren, kopieren, verkaufen, weiterverkaufen oder ausschöpfen.
Weiterverkauf. Der Käufer ist verpflichtet, sich beim Vertrieb der Ware, die unser Warenzeichen trägt, aller Handlungen zu enthalten, die im Rahmen der geltenden Gesetze und Vorschriften als unlauter angesehen werden können.
Weiterverkauf. Der Weiterverkauf/-vermietung und/oder die Weitervermittlung von gebuchten Xxxxxxx ist untersagt. Insbesondere ist die Weitervermittlung von Xxxxxxx und/oder Zimmerkontingenten an Dritte zu höheren Preisen als den tatsächlichen Zimmerpreisen unzulässig. Auch die Abtretung oder der Verkauf des Anspruchs gegen die Waitzinger Gastronomie GmbH ist nicht zulässig. Die Waitzinger Gastronomie GmbH ist in diesen Fällen berechtigt, die Buchung zu stornieren, insbesondere wenn der Xxxx bei der Abtretung/dem Verkauf gegenüber dem Dritten unwahre Angaben über die Art der Buchung oder die Bezahlung gemacht hat. Eine Nutzung des Hotelzimmers zu einem anderen als dem Beherbergungszweck ist ausdrücklich untersagt.
Weiterverkauf. Ohne vorgängige schriftliche Genehmigung des Anbieters ist es dem Kunden strengstens untersagt, Leistungen, die vom Anbieter zur Verfügung gestellt werden, weiterzuverkaufen. Insbesondere ist die Option «statische IP-Adresse(n)» streng limitiert und darf in keinem Fall dazu dienen, Dienstleistungen (http, FTP,...) für Dritte zu betreiben.
Weiterverkauf. 10.1 Der Käufer verpflichtet sich, die Waren nicht in Gebiete außerhalb des bezeichneten Gebiets, die der Verkäufer ausschließlich anderen Vertriebshändlern zugewiesen hat oder ausschließlich dem Verkäufer vorbehalten hat, weiterzuverkaufen oder zu vertreiben, es sei denn, der Verkäufer hat dies genehmigt oder die vorgenannte Beschränkung ist nach geltendem Recht nicht zulässig. 10.2 Möchte der Käufer als Vertriebshändler der Waren tätig werden, hat er eine Qualitätsvereinbarung mit dem Verkäufer abzuschließen, um die Verantwortlichkeiten der Parteien im Hinblick auf die Regulierungsvorschriften zu klären, damit gewährleistet ist, dass die Parteien in Übereinstimmung mit der jeweils aktuellen, für Medizinprodukte, In-vitro-Diagnostika und deren Zubehör geltende Gesetzgebung der EU/des EWR oder eines Teils davon, Großbritanniens und/oder der Schweiz handeln, einschließlich ihres Verkaufs und/oder ihrer Auslieferung und/oder Markteinführung und/oder Bereitstellung und/oder Inbetriebnahme, unter Einbeziehung jedweder Änderung, Ergänzung oder Wiederinkraftsetzung und daraus abgeleiteter Rechtsvorschriften, einschließlich der Verordnung (EU) 2017/745. 10.3 Im Hinblick auf Waren, die vom Käufer zum Weiterverkauf oder Vertrieb gehalten werden, implementiert der Käufer Qualitätsmanagementsysteme und Protokolle wie folgt: 10.3.1 Der Käufer verpflichtet sich, auf eigene Kosten alle Lizenzen, Erlaubnisse, Anmeldungen, Genehmigungen und dergleichen einzuholen und aufrechtzuerhalten, die der Käufer für den rechtmäßigen Verkauf, den rechtmäßigen Vertrieb und die rechtmäßige Auslieferung der Ware im Gebiet benötigt. 10.3.2 Der Käufer verpflichtet sich, wahrheitsgetreue, korrekte, vollständige und aktuelle Aufzeichnungen über seine Erwerbe, Veräußerungen und Verfügungen, Logistikverfahren, Qualitätssysteme und Lagerung in Bezug auf die Ware zu führen. Bei jeder Veräußerung, Übertragung oder Beförderung von Waren erhebt und speichert der Käufer folgende Informationen: 10.3.3 Produktrückverfolgbarkeit, einschließlich i. Name und vollständige Adresse des Kunden/Erwerbers ii. Interne Endnutzer-Nummer des Käufers iii. Rechnungsnummer und –datum iv. Versanddatum x. Xxxxx und Mengeneinheit vi. Artikelnummer des Unternehmens
Weiterverkauf. Mit der Einleitung des Weiterverkaufs wird die Annahme der Zahlung abgelehnt und Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Kaufvertrages gefordert.
Weiterverkauf. Unsere Waren dürfen nur in einwandfreiem Zustand und nur in ungeöffneten Originalpackungen weiterverkauft werden.
Weiterverkauf. Das Veranstaltungsbesuchsrecht steht nur dem Vertragspartner des Veranstalters zu. Auf einen Dritten ist die Zugangsberechtigung nur übertragbar, wenn der Dritte keinen höheren Preis als den auf der Karte ausgewiesenen Preis zahlt. Zulässig ist max. ein Nebenkostenaufschlag i.H.v. 25% z.B. für Porto- & Vermittlungskosten. Die Übertragung setzt voraus, dass der Dritte alle Vertragspflichten – insbesondere das Weiterverkaufsverbot – übernimmt.
Weiterverkauf. Der Weiterverkauf oder die Weitergabe der Aufnahmen ist nicht zulässig. Ausgenommen ist die Weitergabe als Bestandteil eines größeren Werkes oder die Weitergabe dafür vorgesehener, gesondert überlassener Aufnahmen.
Weiterverkauf. Der Weiterverkauf/-vermietung und/oder die Weiter- vermittlung von gebuchten Unterkünften ist untersagt. Insbesondere ist die Weitervermittlung von Unterkünf- ten und/oder Unterkunftskontingenten an Dritte zu hö- heren Preisen als den tatsächlichen Unterkunftspreisen unzulässig. Auch die Abtretung oder der Verkauf des Anspruchs gegen die Insellust GmbH ist nicht zulässig. Die Insellust GmbH ist in diesen Fällen berechtigt, die Buchung zu stornieren, insbesondere wenn der Xxxx bei der Abtretung/dem Verkauf gegenüber dem Dritten un- wahre Angaben über die Art der Buchung oder die Be- zahlung gemacht hat. Eine Nutzung der Unterkunft zu einem anderen als dem Beherbergungszweck ist aus- drücklich untersagt.