Welche Ansprüche sind vom Versicherungsschutz ausge- schlossen? Musterklauseln

Welche Ansprüche sind vom Versicherungsschutz ausge- schlossen?. Kein Versicherungsschutz besteht für folgende Ansprüche, auch wenn es sich um gesetzliche Haftpflichtansprüche handelt: 7.1 Ansprüche auf Erfüllung von Verträgen, Nacherfüllung, aus Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung, auf Schadenersatz statt der Leistung. 7.2 Ansprüche wegen Schäden, die verursacht werden, um die Nacherfüllung durchführen zu können. 7.3 Ansprüche wegen des Ausfalls der Nutzung des Vertragsge- genstandes oder wegen des Ausbleibens des mit der Vertragsleistung geschuldeten Erfolges. 7.4 Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Ver- trauen auf ordnungsgemäße Vertragserfüllung. 7.5 Ansprüche auf Ersatz von Vermögensschäden wegen Verzöge- rung der Leistung. 7.6 Ansprüche wegen anderer an die Stelle der Erfüllung tretender Ersatzleistungen. 7.7 Ansprüche aller Personen, die den Schaden vorsätzlich herbei- geführt haben. 7.8 Ansprüche, soweit sie aufgrund Vertrags oder Zusagen über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen. 7.9 Ansprüche des Versicherungsnehmers selbst oder der in Ziffer 7.10 Ansprüche zwischen mehreren Versicherungsnehmern dessel- ben Versicherungsvertrages. 7.11 Ansprüche zwischen mehreren Mitversicherten desselben Ver- sicherungsvertrages. 7.12 Ansprüche gegen Sie aus Schadensfällen Ihrer Angehörigen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben oder die zu den im Ver- sicherungsvertrag mitversicherten Personen gehören. 7.13 Ansprüche der gesetzlichen Vertreter oder Betreuern, wenn Sie geschäftsunfähig, beschränkt geschäftsfähig sind oder betreut wer- den müssen 7.14 Ansprüche Ihrer Zwangs- oder Insolvenzverwalter. 7.15 Ansprüche wegen Schäden an fremden Sachen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden, wenn Sie diese Sachen ge- mietet, geleast, gepachtet, geliehen, durch verbotene Eigenmacht er- langt haben oder sie Gegenstand eines besonderen Verwahrungsver- trages sind. 7.16 Ansprüche wegen Schäden durch Abhandenkommen von Xx- xxxx. 7.17 Ansprüche gegen Sie aus § 110 Absatz 1a SGB VII (Regress der Sozialversicherungsträger bei Schwarzarbeit. 7.18 Ansprüche wegen Schäden, die auf Asbest, asbesthaltige Sub- stanzen oder Erzeugnisse zurückzuführen sind. 7.19 Ansprüche aus Sachschäden und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden, welche entstehen durch 7.20 Ansprüche wegen Sach- und Vermögensschäden aus dem elektronischen Datenaustausch. 7.21 Ansprüche wegen Schäden aus Persönlichkeits- oder Namens- rechtsverletzungen. 7.22 Ansprüche wegen Schäden aus Anfeindung, Schikane, Belästi- gung, Ungle...