Welche Art der Versicherung bieten wir an? Musterklauseln

Welche Art der Versicherung bieten wir an?. Bei dem angebotenen Versicherungsvertrag handelt es sich um eine Kranken-Zusatzversicherung. Grundlage sind die beigefügten Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Welche Art der Versicherung bieten wir an?. Sie wünschen eine Rentenversicherung mit einem in der Zukunft liegenden Rentenbeginn. Xxxxxxxxxx ist Herr Xxx Xxxxxx, geboren am 15.12.1965, Bei Erleben des 01.01.2031 eine lebenslange, monatliche Garantierente oder eine garantierte Kapitalabfindung von inklusive Überschussbeteiligung eine monatliche Gesamtrente oder eine gesamte Kapitalabfindung von Die vollständigen Beschreibungen der Leistungen sind in den Versicherungsunterlagen sowie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) im Abschnitt "Was ist versichert?" enthalten. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Abschnitt "Welche Leistungen ergeben sich mit der "Gesetzlich vorgeschriebenen Modellrechnung"?" in den Versicherungsinformationen.
Welche Art der Versicherung bieten wir an?. Sie wünschen eine Rentenversicherung mit einem in der Zukunft liegenden Rentenbeginn. Vexxxxxxxx xst Herr Xxx Xxxxxx, geboren am 15.12.1965 und Frau Maxxx Xxxxxx, geb. 15.12.1965. Bei Erleben des 01.01.2031 eine lebenslange, monatliche Garantierente oder eine garantierte Kapitalabfindung von Inklusive Überschussbeteiligung eine monatliche Gesamtrente oder eine gesamte Kapitalabfindung von Bei Tod ab dem 01.01.2031 eine garantierte lebenslange, monatliche Hinterbliebenenrente 57,45 EUR Inklusive Überschussbeteiligung eine monatliche Gesamtrente Bei Tod vor Rentenbeginn eine garantierte lebenslange, monatliche Hinterbliebenenrente 57,45 EUR für die Bildung der Gesamtrente steht ein Gesamtkapital * zur Verfügung in Höhe von im 1. Versicherungsjahr: 21.076,04 Die vollständigen Beschreibungen der Leistungen sind in den Versicherungsunterlagen sowie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) im Abschnitt "Was ist versichert?" enthalten. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Abschnitt "Welche Leistungen ergeben sich mit der "Gesetzlich vorgeschriebenen Modellrechnung"?" in den Versicherungsinformationen.
Welche Art der Versicherung bieten wir an?. Das gewünschte Produkt ist eine Rentenversicherung mit einem in der Zukunft liegenden Rentenbeginn. Versichert ist Herr Xxx Xxxxxx, geb. am 01.01.1980. Der Rentenfaktor wird zum Rentenbeginn mit dem dann gültigen Rechnungszins und der dann gültigen Sterbetafel berechnet. Er gibt an, wie hoch die monatliche ab Rentenbeginn garantierte Rente je 10.000 EUR aus der Summe aus dem Policenwert und der Beteiligung an den Bewertungsreserven ist. Einzelheiten (insbesondere zu der Beteiligung an den Bewertungsreserven) stehen in Ihren Versicherungsbedingungen. Diese finden Sie im Teil A unter "Baustein Altersvorsorge" im Abschnitt "Leistungsvoraussetzungen und Leistungsumfang" im Unterabschnitt "Welche Leistungen erbringen wir ab Rentenbeginn?". Hinweise zu den Gesamtwerten entnehmen Sie bitte Ihrem persönlichen Vorschlag. 69,14 EUR Die monatliche garantierte Mindestrente beträgt Wenn die zum Rentenbeginn berechnete lebenslange monatliche Rente niedriger sein sollte als die nachstehend genannte garantierte Mindestrente, erhalten Sie die garantierte Mindestrente. 20.400,00 EUR mindestens eine Mindestleistung von Bei Erleben des 01.01.2047 erhalten Sie eine lebenslange monatliche Rente. Sie können stattdessen eine einmalige Auszahlung bis zu 30 % der vorhandenen Summe aus dem Policenwert und der Beteiligung an den Bewertungsreserven wählen. Die Rente, deren Höhe ab Rentenbeginn garantiert ist, berechnen wir aus der zum 01.01.2047 vorhandenen Summe aus dem Policenwert und der Beteiligung an den Bewertungsreserven mit dem zu diesem Zeitpunkt berechneten Rentenfaktor. Zur Verfügung steht für die Bildung der Rente zum Rentenbeginn Bei Vertragsabschluss garantieren wir Ihnen eine Mindestrente. Außerdem garantieren wir Ihnen, dass zum Rentenbeginn mindestens ein Kapital in Höhe der Summe der vereinbarten Beiträge zur Altersvorsorge und der zugeflossenen staatlichen Zulagen für die Verrentung zur Verfügung steht (Mindestleistung). Die Höhe der ab Rentenbeginn garantierten Rente steht erst ab dem vereinbarten Rentenbeginn fest. Zu diesem Zeitpunkt berechnen wir die Rente mit dem Rentenfaktor, der mit den Rechnungsgrundlagen (Rechnungszins und Sterbetafel) berechnet wird, die wir zum gleichen Zeitpunkt für neu abzuschließende vergleichbare Rentenversicherungen mit sofort beginnender Rentenzahlung bei uns verwenden. Die Rechnungsgrundlagen und damit der Rentenfaktor für die Rente werden also nicht schon bei Vertragsabschluss bestimmt, sondern erst bei Rentenbeginn. Beispiel: Bei...
Welche Art der Versicherung bieten wir an?. Wir bieten Ihnen eine Versicherung für Ihr Gebäude an. Grundlage sind die Versicherungsbedingungen „Sturmflut“ sowie die vereinbarten Klauseln und Besonderen Bedingungen, soweit diese im Versicherungsschein aufgeführt sind. Gebäude • Das Eigenheim und seine Innenverzierungen; • Einbauten und Zubehör, die fest an das Eigenheim angebracht sind; • permanent installierte Schwimmbäder, und fest installierte Heizöltanks; die Ihnen gehören oder für die Sie gesetzlich verantwortlich sind und die sich auf dem in den Vertragsdaten aufgeführten Grundstück befinden. Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch • Sturmflut: Als Sturmflut (Storm Tide) bezeichnet man die Überflutung von trockenem Land durch akuten Anstieg von Flutwellen in Küstengebieten, in Buchten oder Binnengewässer mit Verbindung zum Ozean oder Meer, infolge eines Xxxxxx oder Unwetters mit einer Windstärke von mindestens 8 Beaufort (Bft), wobei das Wasser die lokale Durchschnittshöre für Hochwasser an der Nordsee um mindestens 1,5 Meter und den mittleren Meeresspiegel an der Ostsee um mindestens 1 Meter übersteigt. Dabei gilt, dass der Meeresspiegel nicht unbedingt die Höhe eines Dammes übersteigen muss, um Schaden anzurichten. Eine Sturmflut muss vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) festgestellt werden. In Fällen, in denen es nicht möglich ist, die Windstärke für den Verluststandort durch den Deutschen Wetterdienst (DWD) exakt ermitteln zu lassen, gilt der Verlust als eingetreten, wenn alle anderen Konditionen innerhalb der Definition erfüllt sind, der Versicherte nachweisen kann, dass der besagte Sturm im Gebiet des versicherten Geländes auch Schäden an anderen Gebäuden in perfektem Zustand oder an anderen ebenso stabilen Immobilien in der unmittelbaren Nachbarschaft verursacht hat, sodass ohne Zweifel feststeht, dass der Verlust oder Schaden nur durch die Sturmflut verursacht sein kann. • oder Tsunami: Große, häufig zerstörende Seewelle produziert durch ein Unterwassererdbeben, eine Erdsenkung, eine vulkanische Eruption, große Meteoriteneinschläge oder Erd- rutsche. abhandenkommen, zerstört oder beschädigt werden. • des Krieges, Bürgerkrieges oder kriegsähnlicher Ereignisse und solche, die sich unabhängig vom Kriegszustand aus der feindlichen Verwendung von Kriegswerkzeugen als Folge einer dieser Gefahren ergeben • des Terrorismus • der Kernenergie oder sonstiger ionisierender Strahlung • der Mikroorganismen • aus der Verwendung von chemischen, biologi...
Welche Art der Versicherung bieten wir an?. Das Produkt Saturn PLUSSCHUTZ 4 Jahre bietet Personen mit Wohnsitz in Deutschland Versicherungsschutz für mobile Audiogerä- te, Spielekonsolen, Note- und Netbooks, mobile Navigationsgeräte, Foto/Camcorder, Kopfhörer, iPod/MP3 Dockingstations zur Sound- wiedergabe sowie kabellose Lautsprecher für mobile Audiogeräte. Grundlage sind die beigefügten Allgemeinen Versicherungsbedin- gungen zum Saturn PLUSSCHUTZ 4 Jahre, Stand Juli 2016.

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  • Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles a) Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.

  • Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat Hat der Kunde dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung erteilt, mit der er den Zahlungsempfänger ermächtigt, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen, weist er zugleich damit die ebase an, die vom Zah- lungsempfänger auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Mit der Einzugsermächtigung autorisiert der Kunde gegenüber der ebase die Einlösung von Lastschriften des Zahlungsempfängers. Diese Einzugsermächtigung gilt als SEPA-Lastschriftmandat. Sätze 1 bis 3 gelten auch für vom Kunden vor dem Inkrafttreten dieser Bedingungen für den Zahlungsverkehr erteilte Einzugser- mächtigungen. Die Einzugsermächtigung muss folgende Autorisierungsdaten enthalten: • Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • Name des Kunden, • Kundenkennung nach Nr. 2.1.2. oder Kontonummer und Bankleitzahl des Kunden. Über die Autorisierungsdaten hinaus kann die Einzugsermächtigung zusätzliche Angaben enthalten.

  • Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im An- trag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag ver- sicherungstechnische Daten wie Kundennummer (Part- nernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdau- er, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers, eines Sachverständigen oder eines Arztes geführt (Vertrags- daten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Be- rufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer Reparaturwerk- statt über einen Kfz-Totalschaden oder bei Ablauf einer Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leis- tungsdaten).

  • Datenweitergabe an selbstständige Vermittler Die ALTE LEIPZIGER gibt grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen, oder gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen (z. B. Annahme mit Risikozuschlag, Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er auch, ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart wurden. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Meine Einwilligung gilt entsprechend für die Datenweitergabe an und die Daten- verarbeitung von Maklerpools oder anderen Dienstleistern (z. B. Betreiber von Vergleichssoftware, Maklerverwaltungsprogrammen), die mein Vermittler zum Abschluss und zur Verwaltung meiner Versicherungsverträge einschaltet. Die betreffenden Dienstleister kann ich bei meinem Vermittler erfragen. Ich willige ein, dass die ALTE LEIPZIGER meine Gesundheitsdaten und sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen selbstständigen Versicherungs- vermittler übermittelt und diese dort erhoben, gespeichert und zu Beratungs- zwecken genutzt werden dürfen.

  • Verwahrung Im Rahmen des Depotvertrags verwahrt die USB die Anteile oder Aktien des Anlegers an den Fonds sowie sonstige Wertpapiere, soweit diese von der USB für verwahrfähig erklärt wurden. Außerdem erbringt die USB die in den Bedingungen für UnionDepots und in den Sonderbedingungen beschriebenen Dienstleistungen.

  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen Die Regelungen des Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmen- bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. EnWG, StromGVV, StromNZV, MsbG, höchstrichterliche Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die der Lieferant nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag und/oder diesen Bedingungen entstandene Xxxxx nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist der Lieferant verpflichtet, den Vertrag und diese Bedingungen – mit Ausnahme der Preise – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstel- lung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Gerichtsstände Wenn Sie uns verklagen Wenn wir Sie verklagen Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz ins Ausland verlegt

  • Reservierungen 2.1 Unverbindliche Reservierungen, die den Xxxx zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Vermieter möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziffer 1.1 und