Wie hoch ist der Beitrag, wann muss dieser gezahlt werden und welche Kosten fallen an? Musterklauseln

Wie hoch ist der Beitrag, wann muss dieser gezahlt werden und welche Kosten fallen an?. Die Höhe Ihres Beitrags ist abhängig vom konkret gewählten Versicherungsschutz und der Zahlungsweise und kann sich je nach Ergebnis einer Risikoprüfung vor Vertragsabschluss noch ändern. Für die gewünschte Versicherung ergeben sich folgende Daten: Die Versicherung soll wunschgemäß am 01. beginnen. Der erste Beitrag ist unverzüglich nach Abschluss des Vertrages zu zahlen, jedoch nicht vor dem vereinbarten Beginn der Versicherung. Die weiteren Beiträge (Folgebeiträge) sind grundsätzlich jeweils am 1. eines Monats fällig. Abweichend hiervon ist auf Ihren Wunsch auch eine viertel-, halb- oder jährliche Vorauszahlung möglich. In diesem Fall gewähren wir Ihnen einen Beitragsnachlass. Zahlen Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig, beginnt der Versicherungsschutz in der Regel erst mit Eingang der verspäteten Zahlung bei uns. Außerdem können wir vom Vertrag zurücktreten, solange Sie den ersten Beitrag nicht gezahlt haben. Zahlen Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig, gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz. Außerdem können wir den Vertrag unter bestimmten Voraussetzungen kündigen. Sollten Sie einen Erst- oder Folgebeitrag nicht rechtzeitig zahlen und werden Sie von uns gemahnt, erheben wir Mahnkosten in Höhe von mindestens 1,50 EUR. Die beschriebenen Rechtsfolgen treten nicht ein, wenn sich die Zahlung ohne Ihr Verschulden verzögert hat. Näheres entnehmen Sie bitte Teil A Ziffer 1.6, Teil B Ziffern 2.1 bis 2.3 und Teil C Ziffer 1 Absatz 1.
Wie hoch ist der Beitrag, wann muss dieser gezahlt werden und welche Kosten fallen an?. Jährlicher Beitrag
Wie hoch ist der Beitrag, wann muss dieser gezahlt werden und welche Kosten fallen an?. Die Höhe Ihres Beitrags ist abhängig vom konkret gewählten Versicherungsschutz und der Zahlungsweise und kann sich je nach Ergebnis einer Risikoprüfung vor Vertragsabschluss noch ändern. Für die gewünschte Versicherung ergeben sich folgende Daten: Die Versicherung soll wunschgemäß am 01. beginnen. Der erste Beitrag ist unverzüglich nach Abschluss des Vertrages zu zahlen, jedoch nicht vor dem vereinbarten Beginn der Versicherung. Die weiteren Beiträge (Folgebeiträge) sind grundsätzlich jeweils am 1. eines Monats fällig. Abweichend hiervon ist auf Ihren Wunsch auch eine viertel-, halb- oder jährliche Vorauszahlung möglich. In diesem Fall gewähren wir Ihnen einen Beitragsnachlass. Zahlen Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig, beginnt der Versicherungsschutz in der Regel erst mit Eingang der verspäteten Zahlung bei uns. Außerdem können wir vom Vertrag zurücktreten, solange Sie den ersten Beitrag nicht gezahlt haben. Zahlen Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig, gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz. Außerdem können wir den Vertrag unter bestimmten Voraussetzungen kündigen.
Wie hoch ist der Beitrag, wann muss dieser gezahlt werden und welche Kosten fallen an?. Die Höhe des Beitrages ist abhängig vom konkret gewählten Versicherungsschutz und der Zahlungsweise. Für die gewünschte Versicherung ergeben sich folgende Daten: 50,00 EUR Zu zahlender Beitrag Eine einmalige Zuzahlung zum Versicherungsbeginn in Höhe von 350,00 EUR ist vorgesehen. Die Beitragszahlung soll wunschgemäß am 01.08.2013 beginnen. Der erste Beitrag ist unverzüglich nach Abschluss des Vertrages zu zahlen, jedoch nicht vor dem Zeitpunkt, den wir mit Ihnen für den Beginn des Versicherungsschutzes vorgesehen haben. Die weiteren Beiträge sind monatlich jeweils am 1. eines Monats und der letzte Beitrag am 01.12.2046 fällig. Zahlen Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig, beginnt der Versicherungsschutz in der Regel erst mit Eingang der verspäteten Zahlung bei uns. Außerdem können wir vom Vertrag zurücktreten, solange der erste Beitrag nicht gezahlt wurde. Zahlen Sie einen der weiteren Beiträge nicht rechtzeitig, gefährden Sie den Versicherungsschutz. Außerdem können wir den Vertrag unter bestimmten Voraussetzungen kündigen. Die beschriebenen Rechtsfolgen treten nicht ein, wenn sich die Zahlung ohne Ihr Verschulden verzögert hat. Nähere Einzelheiten finden Sie in Teil B Ihrer Versicherungsbedingungen unter "Pflichten im Zusammenhang mit der Beitragszahlung". In den Beitrag sind die folgenden Kosten einkalkuliert; sie werden nicht gesondert erhoben. Für Zuzahlungen und die staatlichen Zulagen werden folgende Kosten angesetzt. Abschluss- und Vertriebskosten laufende Kosten in der Aufschubdauer laufende Kosten im Rentenbezug vom 01.08.2013 bis 31.12.2013 für jedes Versicherungsjahr vom 01.01.2014 bis 31.12.2018 ab dem 01.01.2019 für jedes Versicherungsjahr für jedes Jahr des Rentenbezugs 61,69 EUR (= 0,31% der Beitragssumme) 148,06 EUR (= 0,74% der Beitragssumme) 0,00 EUR 27,00 EUR 0,50 EUR je 100 EUR Deckungskapital 1,75 EUR je 100 EUR gezahlte Rente einmalig 4,0 von jeder Zuzahlung oder Zulage einmalig 4,5 % von jeder Zuzahlung oder Zulage Die Abschluss- und Vertriebskosten betragen insgesamt 801,99 EUR sowie 14,00 EUR für die einmalige Zuzahlung zum Versicherungsbeginn. Sie dienen unter anderem der Deckung der Kosten für die Vergütung des Abschlussvermittlers, die Entwicklung und Bereitstellung von Beratungs- und Vorsorgesoftware, das Marketing, die Aufwendungen für die Antragsprüfung sowie die Ausfertigung der Vertragsunterlagen. Die laufenden Kosten für die einmalige Zuzahlung zum Versicherungsbeginn betragen einmalig 15,75 EUR. Die Auswirkung der Kos...

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  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.