Common use of Welche Folgen hat eine Verletzung der Mitwirkungspflicht? Clause in Contracts

Welche Folgen hat eine Verletzung der Mitwirkungspflicht?. Solange eine Mitwirkungspflicht gemäß Ab- schnitt 14 oder 16.1 von Ihnen, der Versicherten Person oder dem Ansprucherhebenden vorsätz- lich nicht erfüllt wird, sind wir von der Verpflich- tung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Ver- letzung einer Mitwirkungspflicht sind wir berech- tigt, unsere Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechendem Verhältnis zu kür- zen. Dies gilt nicht, wenn Sie uns nachweisen, dass Sie die Mitwirkungspflicht nicht grob fahrläs- sig verletzt haben. Die Ansprüche aus der Versi- cherung bleiben jedoch insoweit bestehen, als die Verletzung ohne Einfluss auf die Feststellung oder den Umfang sowie die Dauer unserer Leistungs- pflicht ist. Wenn die Mitwirkungspflicht später er- füllt wird, sind wir ab Beginn des dann laufenden Monats zur vertragsgemäßen Leistung verpflich- tet. Die vollständige oder teilweise Leistungsfreiheit tritt nur ein, wenn wir Sie durch gesonderte Mittei- lung in Textform auf diese Rechtsfolge hingewie- sen haben.

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Welche Folgen hat eine Verletzung der Mitwirkungspflicht?. Solange eine Mitwirkungspflicht gemäß Ab- schnitt 14 oder 16.1 von Ihnen, der Versicherten Person oder dem Ansprucherhebenden Anspruchserhebenden vorsätz- lich nicht erfüllt wird, sind wir von der Verpflich- tung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Ver- letzung einer Mitwirkungspflicht sind wir berech- tigt, unsere Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechendem Verhältnis zu kür- zen. Dies gilt nicht, wenn Sie uns nachweisen, dass Sie die Mitwirkungspflicht nicht grob fahrläs- sig verletzt haben. Die Ansprüche aus der Versi- cherung bleiben jedoch insoweit bestehen, als die Verletzung ohne Einfluss auf die Feststellung oder den Umfang sowie die Dauer unserer Leistungs- pflicht ist. Wenn die Mitwirkungspflicht später er- füllt wird, sind wir ab Beginn des dann laufenden Monats zur vertragsgemäßen Leistung verpflich- tet, bei Vereinbarung einer Karenzzeit jedoch frühestens nach Ablauf der Karenzzeit. Die vollständige oder teilweise Leistungsfreiheit tritt nur ein, wenn wir Sie durch gesonderte Mittei- lung in Textform auf diese Rechtsfolge hingewie- sen haben.

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Welche Folgen hat eine Verletzung der Mitwirkungspflicht?. Solange eine Mitwirkungspflicht gemäß Ab- schnitt 14 6.1 oder 16.1 4 von Ihnen, der Versicherten Person oder dem Ansprucherhebenden vorsätz- lich nicht erfüllt wird, sind wir von der Verpflich- tung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Ver- letzung einer Mitwirkungspflicht sind wir berech- tigt, unsere Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechendem Verhältnis zu kür- zen. Dies gilt nicht, wenn Sie uns nachweisen, dass Sie die Mitwirkungspflicht nicht grob fahrläs- sig verletzt haben. Die Ansprüche aus der Versi- cherung bleiben jedoch insoweit bestehen, als die Verletzung ohne Einfluss auf die Feststellung oder den Umfang sowie die Dauer unserer Leistungs- pflicht ist. Wenn die Mitwirkungspflicht später er- füllt wird, sind wir ab Beginn des dann laufenden Monats zur vertragsgemäßen Leistung verpflich- tet. Die vollständige oder teilweise Leistungsfreiheit tritt nur ein, wenn wir Sie durch gesonderte Mittei- lung in Textform auf diese Rechtsfolge hingewie- sen haben. Mitteilungen, die das Versicherungsverhältnis betreffen, müssen stets in Textform erfolgen. Versicherungsvermittler sind zu ihrer Entgegen- nahme grundsätzlich nicht bevollmächtigt.

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Welche Folgen hat eine Verletzung der Mitwirkungspflicht?. Solange eine Mitwirkungspflicht gemäß Ab- schnitt 14 oder 16.1 von Ihnen, der Versicherten Person oder dem Ansprucherhebenden Anspruchserhebenden vorsätz- lich nicht erfüllt wird, sind wir von der Verpflich- tung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Ver- letzung Verlet- zung einer Mitwirkungspflicht sind wir berech- tigtberechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere des Verschuldens Ver- schuldens entsprechendem Verhältnis zu kür- zenkürzen. Dies gilt nicht, wenn Sie uns nachweisen, dass Sie die Mitwirkungspflicht nicht grob fahrläs- sig fahrlässig verletzt haben. Die Ansprüche aus der Versi- cherung Versiche- rung bleiben jedoch insoweit bestehen, als die Verletzung ohne Einfluss auf die Feststellung oder den Umfang sowie die Dauer unserer Leistungs- pflicht ist. Wenn die Mitwirkungspflicht später er- füllt wird, sind wir ab Beginn des dann laufenden Monats zur vertragsgemäßen Leistung verpflich- tet, bei Vereinbarung einer Karenzzeit jedoch frü- hestens nach Ablauf der Karenzzeit. Die vollständige oder teilweise Leistungsfreiheit tritt nur ein, wenn wir Sie durch gesonderte Mittei- lung in Textform auf diese Rechtsfolge hingewie- sen haben.

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