Welche Leistungen umfasst die Notheizung? Musterklauseln

Welche Leistungen umfasst die Notheizung?. Wir stellen entsprechend den örtlichen Gegebenheiten und techni- schen Erfordernissen entweder • je Wohnung maximal 3 elektrische Leih-Heizgeräte oder • eine mobile Heizzentrale mit der notwendigen Leistung zur Verfügung, wenn während der Heizperiode die Heizungsanlage des versicherten Gebäudes oder einer darin gelegenen Wohnung unvorhergesehen ausfällt. Die Entscheidung, welche Geräte einge- setzt werden, treffen wir. Wir übernehmen die Kosten für die Bereitstellung der Leih-Heizge- räte oder der mobilen Heizzentrale, maximal jedoch • bei Einfamilienhäusern 500 Euro je Versicherungsfall, • bei Mehrfamilienhäusern 500 Euro je Versicherungsfall multipli- ziert mit der Anzahl der Wohnungen im versicherten Gebäude. Nicht ersetzt werden zusätzliche Stromkosten, die durch den Ein- satz der Leih-Heizgeräte entstehen. Bei Befall des Versicherungsortes durch Schädlinge, der aufgrund seines Ausmaßes nur fachmännisch beseitigt werden kann, orga- nisieren wir die Schädlingsbekämpfung durch eine Fachfirma. Als Schädlinge gelten ausschließlich Schaben (zum Beispiel Kakerla- ken), Ratten, Mäuse, Motten, Ameisen und Silberfischchen. Wir übernehmen die Kosten für die Schädlingsbekämpfung, maxi- mal jedoch 500 Euro je Versicherungsfall. Diese Begrenzung gilt treuung der Tiere gehindert sind und eine andere versicherte Per- son zur Betreuung nicht zur Verfügung steht. Die Unterbringung erfolgt in einer Tierpension oder Tierheim. Vor- aussetzung ist in jedem Fall, dass die Tiere unserem Beauftragten übergeben werden. Wir übernehmen die Kosten für die Unterbringung und Versorgung der Tiere, maximal jedoch 500 Euro je Versicherungsfall. Der Anspruch auf die Unterbringung von Tieren im Notfall gemäß Satz 1 kann von allen versicherten Personen und deren Verwand- ten geltend gemacht werden. Wir organisieren innerhalb Deutschlands die Betreuung von Kin- dern unter 16 Jahren, die im Versicherungsort leben, wenn die ver- sicherte Person, die normalerweise die Kinder betreut, durch Unfall, Noteinweisung ins Krankenhaus oder Tod unvorhergesehen an der Betreuung der Kinder gehindert sind und eine andere versi- cherte Person zur Betreuung nicht zur Verfügung steht. Die Betreuung erfolgt nach Möglichkeit in der Wohnung, in der die Kinder wohnen, und zwar solange, bis sie anderweitig, zum Bei- spiel durch einen Verwandten, übernommen werden kann, längs- tens jedoch für die Dauer von 48 Stunden. Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Der Anspruch auf die Betreuung von Kindern im...
Welche Leistungen umfasst die Notheizung?. Wir stellen entsprechend den örtlichen Gegebenheiten und techni- schen Erfordernissen entweder • je Wohnung maximal 3 elektrische Leih-Heizgeräte oder • eine mobile Heizzentrale mit der notwendigen Leistung zur Verfügung, wenn während der Heizperiode die Heizungsanlage des versicherten Gebäudes oder einer darin gelegenen Wohnung unvorhergesehen ausfällt. Die Entscheidung, welche Geräte einge- setzt werden, treffen wir. Wir übernehmen die Kosten für die Bereitstellung der Leih-Heizge- räte oder der mobilen Heizzentrale, maximal jedoch • bei Einfamilienhäusern 500 Euro je Versicherungsfall, • bei Mehrfamilienhäusern 500 Euro je Versicherungsfall multipli- ziert mit der Anzahl der Wohnungen im versicherten Gebäude. Nicht ersetzt werden zusätzliche Stromkosten, die durch den Ein- satz der Leih-Heizgeräte entstehen.
Welche Leistungen umfasst die Notheizung?. 7.1.9 Welche Leistungen umfasst die Schädlingsbe- kämpfung?
Welche Leistungen umfasst die Notheizung?. Wir stellen maximal 3 elektrische Leih-Heizgeräte zur Verfügung, wenn während der Heizperiode die Heizungsanlage in der versi- cherten Wohnung unvorhergesehen ausfällt. Wir übernehmen die Kosten für die Bereitstellung der Leih-Heizge- räte, maximal jedoch 500 Euro je Versicherungsfall. Nicht ersetzt werden zusätzliche Stromkosten, die durch den Einsatz der Leih- Heizgeräte entstehen.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.