Welches Fahrzeug ist versichert? Musterklauseln

Welches Fahrzeug ist versichert?. Versichert ist das im Versicherungsschein angegebene Fahrzeug.
Welches Fahrzeug ist versichert?. Versichert ist das im Versicherungsschein genannte Fahrzeug. Der Versiche- rungsschutz erstreckt sich auch auf einen mitgeführten Wohnwagen-, Ge- päck- oder Bootsanhänger sowie auf mitgeführtes Gepäck und die Ladung. Nicht versicherbar ist ein Fahrzeug, das zur gewerbsmäßigen Personenbeför- derung oder zur gewerbsmäßigen Vermietung eingesetzt wird.
Welches Fahrzeug ist versichert?. Versichert ist das im Versicherungsschein angegebene Fahrzeug. Was sind Fahrzeugteile und was ist Fahrzeugzubehör? Fahrzeugteile: Fest mit dem Fahrzeug verbundene Teile, ohne die das Fahrzeug nicht bestimmungsgemäß in Gebrauch genommen werden kann. Beispiel: Motor, Getriebe, Kupplung, Auspuffanlage, Sitze (auch Leder- und Sportsitze), Kotflügel, Tür, Reifen, Felgen (auch Alufelgen) und Assistenzsysteme. Fahrzeugzubehör: Teile, die für den Gebrauch des Fahrzeugs nicht zwingend erforderlich sind. Beispiel: Anhängerkupplung, Au- diosystem, Navigationssystem, Dachbox. Folgende Fahrzeugteile (auch Sonderausstattung) und folgendes Fahrzeugzubehör (auch Sonderzubehör) sind ohne Mehrbeitrag mitversichert:
Welches Fahrzeug ist versichert?. 1.4 In welchen Ländern besteht Versicherungs- schutz?
Welches Fahrzeug ist versichert?. Versichert ist das im Versicherungsschein angegebene Fahrzeug. Definition von Fahrzeugteilen und Fahrzeugzubehör: Fahrzeugteile sind alle fest mit dem Fahrzeug verbundenen Bau- teile des Fahrzeugs, ohne die das Fahrzeug nicht bestimmungsge- mäß in Gebrauch genommen werden kann, wie zum Beispiel Mo- tor, Getriebe, Kupplung, Auspuffanlage, Sitze (auch Leder- und Sportsitze), Kotflügel, Tür, Reifen, Felgen (auch Alufelgen) und As- sistenzsysteme. Fahrzeugzubehör hingegen ist für den Gebrauch des Fahrzeugs nicht zwingend erforderlich, wie zum Beispiel Anhängerkupplung, Audiosystem, Navigationssystem, Dachbox. Soweit in Absatz 2 und 3 nicht anders geregelt, sind folgende Fahrzeugteile und folgendes Fahrzeugzubehör des versicherten Fahrzeugs ohne Mehrbeitrag mitversichert, wenn sie straßenver- kehrsrechtlich zulässig oder vorgeschrieben sind:
Welches Fahrzeug ist versichert?. Versichert ist das im Versicherungsschein genannte Fahrzeug. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf einen mitgeführten Wohnwagen-, Gepäck- oder Bootsanhänger sowie auf mitgeführ- tes Gepäck und die Ladung. Nicht versicherbar ist ein Fahrzeug, das zur gewerbsmäßigen Per- sonenbeförderung oder zur gewerbsmäßigen Vermietung einge- setzt wird. Die Ausland Schadenschutz-Versicherung gilt für Andorra, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Lu- xemburg, Malta, Monaco, die Niederlande, Österreich, Polen, Por- tugal, Rumänien, San Xxxxxx, Schweden, die Slowakei, Sloweni- en, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern, Kroatien, Norwegen und die Schweiz. Kein Versicherungsschutz besteht innerhalb Deutschlands oder in einem der vorstehend genannten Länder, wenn Sie, der Halter oder ein Fahrer, dem das Fahrzeug zum ständigen Gebrauch über- lassen wurde, in diesem Land einen Wohnsitz (Haupt- oder Zweit- wohnsitz) haben. Kein Versicherungsschutz besteht, soweit Sie Ansprüche oder die- se Ansprüche sichernde Rechte aufgeben, die Ihnen gegen Dritte, insbesondere gegen den ausländischen Kfz-Haftpflichtversicherer, zustehen und wir deshalb keinen Ersatz verlangen können. Im Üb- rigen gelten die Ausschlüsse nach Baustein Kaskoversicherung Ziffer 2.
Welches Fahrzeug ist versichert?. 1.2 Welche Fahrzeugteile und welches Fahrzeugzubehör sind versichert?
Welches Fahrzeug ist versichert?. Versichert ist das im Versicherungsschein angegebene Fahrzeug. Der Versicherungsschutz umfasst entsprechend bei Beschädigung, Zerstörung, Verlust oder Totalschaden auch die unter Nummer (1) als mitversichert aufgeführten →Fahrzeugteile und das als mitversichert aufgeführte →Fahrzeugzubehör, wenn nicht ausdrücklich etwas ande- res geregelt ist. Voraussetzung ist, dass die mitversicherten Teile straßenverkehrsrechtlich zulässig sind. Soweit in Nummer (2) nicht anders geregelt, sind Lackierungen, Beschriftungen sowie folgende Fahrzeugteile und folgendes Fahrzeugzu- behör des versicherten Fahrzeugs beitragsfrei mitversichert: - nach Nummer (1) mitversicherte Fahrzeugteile und Fahrzeugzubehör während einer Reparatur.
Welches Fahrzeug ist versichert?. 1.4 Bis zu welcher Höhe leisten wir (Versicherungssummen)?
Welches Fahrzeug ist versichert?. Versichert ist das im Versicherungsschein angegebene Fahrzeug. Soweit in Teil A Baustein Kaskoversicherung Ziffer 1.1.2 Absatz 2 und 3 nicht anders geregelt, sind folgende Fahrzeugteile und fol- gendes Fahrzeugzubehör des versicherten Fahrzeugs ohne Mehr- beitrag mitversichert, wenn sie straßenverkehrsrechtlich zulässig sind: