Werbematerial Musterklauseln

Werbematerial. Es ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Bestellers gestattet, auf die mit dem Besteller bestehende Geschäftsverbindung in Informations- und Werbematerial Bezug zu nehmen.
Werbematerial. 10.1 Sie dürfen ohne Zustimmung von CASTROL keinerlei Veränderungen an den Unterlagen oder dem Werbematerial vornehmen.
Werbematerial. Es ist nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung gestattet, auf die mit uns bestehende Geschäftsverbindung in Informations- und/oder Werbematerial Bezug zu nehmen.
Werbematerial. Der AN darf − Hinweise in Werbematerial und sonstigen Veröffentlichungen auf für die GEDORE Gruppe produzierten Artikel; − Hinweise auf die mit dem AG und / oder der GEDORE Gruppe insgesamt bestehenden Geschäftsbeziehung bzw. die Nennung dieser Namen als Referenzkunde; − die Zurschaustellung der für die GEDORE Gruppe produzierten Teile (auch Halbfertigteile) auf Messen und ähnlichen Veranstaltungen, nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung durch uns anbringen bzw. vornehmen.
Werbematerial. Der AN darf in Werbematerial auf geschäftliche Verbindungen mit dem AG nur mit dessen ausdrücklicher Zustimmung hinweisen.
Werbematerial. Der AN darf in Werbematerial auf geschäftliche Verbindungen mit dem AG nur mit dessen ausdrücklicher Zustimmung hinweisen. Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle nicht offenkundigen kaufmännischen oder technischen Einzelheiten, die ihnen durch die Geschäftsbeziehung bekannt werden, als Geschäftsge- heimnis zu behandeln, Unterlieferanten sind entsprechend zu verpflichten.
Werbematerial. Die Auftragnehmerin darf in Werbematerial auf geschäftliche Verbindungen mit der Bundeskunsthalle nur mit deren ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung hinweisen.
Werbematerial. Der AN darf in Werbematerial auf geschäftliche Verbindungen mit dem UFZ nur mit dessen ausdrücklicher Zustimmung hinweisen.
Werbematerial. Ebenso stellt die LA-Technik Ltd. Fotomaterial zusammen, welches für Werbezwecke genutzt wird, um dies in der Firmeneigenen Fachzeitschrift „Oberflächentechnik“ ab zu drucken. Dies geschieht nur mit der schriftli- chen Zustimmung über die Nutzung für Werbezwecke durch den Kunden.
Werbematerial. Für alle vorgenannten Projekte, bei denen die angeführten Untergrenzen der gewährten Landesförderung überschritten werden, gelten die Publizitätsvorschriften für sämtliche, im Zusammenhang mit der Förderung ergriffenen Werbemaßnahmen, d.h. das Förderlogo des Landes ist auf den unten angeführten Werbemitteln mitzutransportieren: • Plakate • Prospekte/Folder • Inserate über das geförderte Projekt • Filme, Videos • Radio- und Fernsehspots, etc.