Werbematerial Musterklauseln

Werbematerial. 10.1 Sie dürfen ohne Zustimmung von CASTROL keinerlei Veränderungen an den Unterlagen oder dem Werbematerial vornehmen.
Werbematerial. Es ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Bestellers gestattet, auf die mit uns bestehende Geschäftsverbindung in Informations- und Werbematerial Bezug zu nehmen.
Werbematerial. Es ist nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung gestattet, auf die mit uns bestehende Geschäftsverbindung in Informations- und/oder Werbematerial Bezug zu nehmen.
Werbematerial. Der AN darf − Hinweise in Werbematerial und sonstigen Veröffentlichungen auf für die GEDORE Gruppe produzierten Artikel; − Hinweise auf die mit dem AG und / oder der GEDORE Gruppe insgesamt bestehenden Geschäftsbeziehung bzw. die Nennung dieser Namen als Referenzkunde; − die Zurschaustellung der für die GEDORE Gruppe produzierten Teile (auch Halbfertigteile) auf Messen und ähnlichen Veranstaltungen, nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung durch uns anbringen bzw. vornehmen.
Werbematerial. Der AN darf in Werbematerial auf geschäftliche Verbindungen mit dem AG nur mit dessen ausdrücklicher Zustimmung hinweisen.
Werbematerial. 3.1. Unter Werbematerial ist das vom Kunden zur Verfügung gestellte, zur Verbreitung über die Leistungen von SILVACAST bestimmte Informationsmaterial (z.B. 3.3. Ist nichts anderes vereinbart, hat der KUNDE 10 Tage vor beabsichtigtem Beginn der Verbreitung alle Sen- deunterlagen sowie Texte und Motivpläne zu übersen- den. Als Formate werden alle gängigen, computerlesba- ren Audioformate (z.B. wav, mp3) und für Grafik und Schrift alle gängigen Formate (z.B. txt, gif, tif, doc etc.) auf computerlesbaren Datenträgern (z.B. CD, DVD, Datenstick) akzeptiert. Die Übersendung per E- mail oder Datenstandleitung ist vorher abzustimmen. 3.4. Das Werbematerial muss den in Deutschland für die Ver- anstaltung von Radio- und Fernsehen geltenden gesetz- lichen Bestimmungen und dem Staatsvertrag über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich des Rundfunks (MStV) in der jeweils geltenden, aktuellen Fassung sowie den vom Zentralverband der Werbewirtschaft e.V. (ZAW) bzw. vom Deutschen Wer- berat anerkannten Verhaltensregeln entsprechen. Wer- bung für politische Zwecke jeder Art, für religiöse An- schauungen und weltanschauliche Überzeugungen ist nicht gestattet. Dies gilt auch für die Verwendung ent- sprechender Aussagen in der Werbung. Die Verwendung von wiedererkennbaren Stimmen von Personen, die re- gelmäßig Nachrichtensendungen oder Sendungen zum politischen Zeitgeschehen moderieren, ist nicht er- laubt. 3.5. SILVACAST ist nicht verpflichtet, das übermittelte Wer- bematerial vor der Annahme des Auftrages oder vor der Erstsendung zu prüfen. Wird durch eine Prüfung durch SILVACAST oder bei der Verbreitung des Werbemateri- als des KUNDEN festgestellt, das es nicht den vorste- henden inhaltlichen Regeln oder der erforderlichen technischen Qualität entspricht, stellt SILVACAST die Verbreitung unverzüglich ein und setzt dem KUNDEN eine angemessene Frist, das Werbematerial zu überar- beiten und ist berechtigt, wenn nach Ablauf der Frist kein oder erneut nicht den Regeln entsprechendes Wer- bematerial übermittelt wurde, den Auftrag außeror- dentlich zu kündigen. Gleiches gilt, wenn die Verbrei- tung des Werbematerials abgemahnt wurde und der KUNDE nicht binnen einer Frist von 3 Werktagen eine Rücknahme der Abmahnung erreichen kann. Hierdurch entstehende zeitliche Verzögerungen gehen zu Lasten des KUNDEN. In vorstehenden Fällen der Einstellung der Verbreitung bleibt der KUNDE verpflichtet, die verein- barte Vergütung weiter zu bezahlen. SILVACAST ist nicht verp...
Werbematerial. Der AN darf in Werbematerial auf geschäftliche Verbindungen mit dem UFZ nur mit dessen ausdrücklicher Zustimmung hinweisen.
Werbematerial. Der AN darf in Werbematerial auf geschäftliche Verbindungen mit dem AG nur mit dessen ausdrücklicher Zustimmung hinweisen. Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle nicht offenkundigen kaufmännischen oder technischen Einzelheiten, die ihnen durch die Geschäftsbeziehung bekannt werden, als Geschäftsge- heimnis zu behandeln, Unterlieferanten sind entsprechend zu verpflichten.
Werbematerial. Die Auftragnehmerin darf in Werbematerial auf geschäftliche Verbindungen mit der Bundeskunsthalle nur mit deren ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung hinweisen.
Werbematerial. Dem Auftragnehmer ist nur mit der vorherigen ausdrücklichen, schriftlichen Einwilligung des Auftraggebers gestattet, auf die mit dem Auftraggeber bestehende Geschäftsverbindung in Informations- und/oder Werbematerial Bezug zu nehmen.