Werknutzungsrecht Musterklauseln

Werknutzungsrecht. Erbringt der/die AuftragnehmerIn eine Leistung oder schafft er ein Werk, welches nach Urheberechtsgesetz, Markenschutzgesetz oder Patentgesetz in der jeweils geltenden Fassung geschützt ist, dann erwirbt der/die AuftraggeberIn daran auch ohne gesonderte Vereinbarung das zeitlich und räumlich unbeschränkte Werknutzungsrecht, sodass dem/der AuftraggeberIn das alleinige und unbeschränkte Recht, dieses Werk auf beliebige Weise und in beliebigen Medien, insbesondere Printmedien, digitalen Medien, Internet usw. zu nutzen und zu verwerten, zusteht.
Werknutzungsrecht. 1. Mit der Überweisung des Anerkennungshonorars an den Autor/die Autorin, erwirbt der AG ein ausschließliches, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes Werknutzungs- und Zurverfügungstellungsrecht für das Prüfungsbeispiel. Dazu zählt auch das Recht, allfällige Abänderungen oder Mutation vorzunehmen.
Werknutzungsrecht. Mit der Übernahme des Werks gilt das Werknutzungsrecht als auf Dauer an den AG übertragen.
Werknutzungsrecht. Der Werkhersteller räumt hiermit dem Werknutzungsberechtigten unwiderruflich das ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Werknutzungsrecht für alle Nutzungs- und Verwertungsarten an den oben unter I. bezeichneten Werken und deren Reproduktionen ein; sofern gesetzliche Schutzfristen bestehen, entfällt mit deren Ablauf die Ausschließlichkeit. Dieses Nutzungsrecht ist im Hinblick auf die Art der Nutzung und der hierfür anzuwendenden Mittel in keiner Weise eingeschränkt. Sollte in einem Staat die gesetzliche Schutzfrist in Zukunft verlängert werden, so gilt dieser Vertrag in diesem Staat auch für den Verlängerungszeitraum. Die dem Werknutzungsberechtigten eingeräumten Werknutzungsrechte beziehen sich auf alle (auch künftigen, aktuell noch nicht bekannten) Nutzungs- und Verwertungsarten, einschließlich der teilweisen oder gänzlichen freien Übertragung der eingeräumten Rechte an Dritte; diesbezüglich wird die Anwendbarkeit des § 27 (2) UrhG abbedungen, sodass die teilweise oder gänzliche Übertragung der vertragsgegenständlichen Rechte an Dritte jedenfalls keiner Zustimmung des Werkherstellers bedarf. Unabhängig davon erklärt der Werkhersteller vorsichtshalber bereits jetzt seine unwiderrufliche Zustimmung zur teilweisen oder gänzlichen Übertragung der vertragsgegenständlichen Rechte an Dritte. Die (Werk)Nutzungsrechte des Werknutzungsberechtigten schließen das Recht zur Sendung, Vervielfältigung, Speicherung, Verarbeitung, Bearbeitung und zu sonstigen Veränderungen der Werke in jeglicher Form (z.B. durch digitale Bearbeitung, Einscannen, Farbänderungen, Bildausschnitten, Größenänderungen, Retuschierung, Montage etc.) sowie Ansprüche ein, die durch künftige Änderungen des Urheberrechtsgesetzes oder sonstiger gesetzlicher Vorschriften neu geschaffen werden. Insbesondere erstreckt sich dieses Nutzungsrecht auch auf die Digitalisierung der oben unter I. bezeichneten Werke und deren Verwendung im Internet und in vergleichbaren bestehenden und zukünftig entwickelten elektronischen Medien (§ 18a UrhG). Der Werkhersteller verzichtet ausdrücklich auf die Anbringung eines Urheber- oder Herstellervermerks. Der Werknutzungsberechtigte ist nicht verpflichtet, von den Werken Gebrauch zu machen bzw. seine Werknutzungsrechte auszuüben; soweit gesetzlich zulässig, erwachsen dem Werkhersteller hieraus keine wie immer gearteten Ansprüche. Der Werknutzungsberechtigte ist ohne vorherige Zustimmung des Werkherstellers jedenfalls zur (auch wiederholten) gänzlichen und/ode...
Werknutzungsrecht. 1.1.1. Das Werknutzungsrecht (WNR) ist das unbe- schränkte, ausschließliche Recht zum Abdruck, zur Vervielfältigung und Verbreitung von Werken (§§ 15 und 16 UrhG).
Werknutzungsrecht. Im Hinblick darauf, dass die erstellten Beratungsleistungen geistiges Eigentum von EDM sind, gilt das Nutzungsrecht derselben auch nach Bezahlung des Honorars ausschließlich für eigene Zwecke des Auftraggebers und als Werknutzungsrecht im eigenen Unternehmen und nur in dem im Vertrag bezeichneten Umfang. Jede dennoch erfolgte Weitergabe, bzw. Veröffentlichung auch im Zuge einer Auflösung des Unternehmens oder eines Konkurses, aber auch die kurzfristige Überlassung zu Reproduktionszwecken zieht Schadenersatzansprüche nach sich. In einem solchen Fall ist volle Genugtuung zu leisten.

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  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Anlageziel und Anlagepolitik Anlageziel des Fonds ist eine langfristige Gesamtrendite durch direkte oder indirekte Investition (auch über QFI, die Programme Shanghai-Hong Kong und Shenzhen-Hong Kong Stock Connect, Partizipationsscheine, Aktienanleihen und andere zulässige Mittel) von mindestens zwei Dritteln seines Gesamtvermögens in Aktien oder aktienbezogene Wertpapiere von Unternehmen, deren Wertpapiere an chinesischen Börsen notiert sind, insbesondere China A-Aktien und B-Aktien von Unternehmen, die an den chinesischen Börsen notiert sind, oder andere vergleichbare Wertpapiere, die von der China Securities Regulatory Commission für den Kauf durch nicht-chinesische Anleger zugelassen sind. China A-Aktien sind an einer der chinesischen Börsen notiert und werden dort gehandelt. Der Kauf und der Besitz von China A- Aktien sind allgemein auf chinesische Anleger und ausgewählte ausländische institutionelle Anleger beschränkt, die über eine QFI-Zulassung erhalten haben oder Zugang zu den Programmen Shanghai-Hong Kong Stock Connect oder Shenzhen-Hong Kong Stock Connect haben. B-Aktien werden in ausländischen Währungen an einer der chinesischen Börsen notiert und gehandelt und stehen inländischen und ausländischen Anlegern zur Verfügung. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des MSCI China A Onshore Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Aufgrund des aktiven Managementprozesses kann das Performanceprofil des Fonds längerfristig erheblich von dem der Benchmark abweichen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Anlageverwalter: Aberdeen Asset Managers Limited Unteranlageverwalter: abrdn Asia Limited Anlageprozess: Aktive Aktien – Long Term Quality Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Das Engagement in einem Markt eines einzigen Landes erhöht das Volatilitätsrisiko. • Der Fonds investiert in Festlandchina. Potenzielle Anleger sollten den Abschnitt „Anlagen in Festlandchina“ unter „Allgemeine Risikofaktoren“ sowie den Abschnitt „Besteuerung von chinesischen Aktien und Anleihen“ unter „Besteuerung“ beachten. • Der Fonds kann seine gesamten Vermögenswerte in Wertpapiere in Festlandchina investieren. In diesem Fall werden möglicherweise alle Vermögenswerte des Fonds von der Depotbank in der VRC verwaltet. • Der Fonds investiert in chinesische Aktien und aktienähnliche Wertpapiere und bietet damit ein Engagement in Schwellenmärkten, die tendenziell volatiler als entwickelte Märkte sind, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte weniger liquide werden, was die Möglichkeiten des Anlageverwalters einschränken würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. • Der Fonds kann in Unternehmen mit VIE-Strukturen investieren, um ein Engagement in Branchen mit Eigentumsbeschränkungen für Ausländer aufzubauen. Es besteht das Risiko, dass sich Änderungen an dem jeweiligen rechtlichen oder regulatorischen Rahmenwerk nachteilig auf diese Strukturen auswirken.

  • Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen Die Gültigkeitsdauer der Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen ist, vorbehaltlich zukünftiger Gesetzes- oder Tarifänderungen, nicht befristet.

  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Ausschluss des Rücktrittsrechts Wir können uns auf unser Rücktrittsrecht nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Wir haben kein Rücktrittsrecht, wenn Sie nachweisen, dass Sie oder Ihr Vertreter die unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht haben. Xxxxx Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht besteht nicht, wenn Sie nachweisen, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.